Falsche Darstellung bei Verkauf Eigentumswohnung

24. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)
Falsche Darstellung bei Verkauf Eigentumswohnung

Ich wünsche erst einmal allen einen guten Tag. Folgende Fakten liegen vor:

Person A hat Eigentumswohnung gekauft - vermietet
Person B - Verkäufer - hat durch Unterschrift des notariell beglaubigten Kaufvertrages bescheinigt, dass Mieter in der Vergangenheit ordnungsgemäß bezahlt hat, es geht um ein 24 jähriges Mietverhältnis.

Am 21.03.13 erhielt A Unterlagen, die bescheinigen, dass besagter Mieter mehrere tsd. Euro Mietschulden hat. Am 26.06.12 wurde dem Mieter fristlos gekündigt. Er ist immer noch in der Wohnung.

Bei Nachfragen von A während der Kaufverhandlungen wurden diese Problematiken nie erwähnt.

B hat durch Unterschrift im Kaufvertrag bescheinigt, dass er A die komplette Kaution, die er verwahrt, nach Zahlung des Kaufpreises überweist. Nun verweigert er dies mit Verweis auf die hohen Mietschulden.

Bis jetzt hat der Mieter die Miete für diesen Monat noch nicht überwiesen.

Bitte nicht darüber diskutieren, ob der betr. Passus im Kaufvertrag richtig verfasst wurde. Dies wird alles überprüft und ein Fachanwalt wird hinzu gezogen.

Der Betroffene A überlegt folgende Wege:
1. Rücktritt vom Kaufvertrag mit Übernahme sämtlicher Kosten durch B, also auch Grunderwerbssteuer, Maklergebühr etc.
2. A behält die Wohnung, B zahlt sämtliche Kosten, die durch die Problematik des "insolventen" Mieters entstehen.

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-- Editiert stern3007 am 24.03.2013 11:06

-- Editiert stern3007 am 24.03.2013 11:07

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5 Antworten
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#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Dein Thema wäre in einem andern Unterforum wohl besser aufgehoben. IMO hat das nicht mit WEG, sondern mit Vetragsrecht zu tun.
Weiters IMO kannst Du den Verkäufer wegen (sogar belegbarer) falscher Angaben in Regress nehmen. Für eine Rückabwicklung wird es wohl kaum reichen. Aber Dein Anwalt wir Dir schon sagen können, wie es richtig aussieht.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#2
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Also kein WEG-Recht. War mir da nicht sicher. Vielleicht kann das jemand verschieben?

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#3
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Servus Stern,

Roland hat natürlich Recht. Hier ist kein bisschen WEG-recht drinnen.

Meine Einschätzung zum Vertragsrecht:

Der Verkäufer hat Dir im Grunde einen Mangel verschwiegen. Die Mietschulden waren Ihm natürlich bekannt, er hätte Dich darüber pro aktiv informieren müssen.
Als Rechtsfolge kommen Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz in Frage.

Der Mietvertrag ist wenn ich es richtig verstanden habe schon rechtswirksam gekündigt (ist die Kündigung anfechtbar?).

Es würde sich wohl der Schadensersatz am besten anbieten:
Kosten aus Räumungsklage, Mietrückstände etc.

Die Mietkaution muss er natürlich überweisen, wenn dies im notariellen Vertrag vereinbart war. Einzige Lücke wäre zwischen Vertragsunterschrift und Lasten/-Nutzenübergang. Diese Mietschulden könnte er dann evtl. aus der Kaution entnehmen. Beim Schadensersatz könnte dieser Teil jedoch von Dir wieder gefordert werden.

Soweit ich weiss, wird bei Rückabwicklung innerhalb von 2 Jahren die Grunderwerbssteuer zurück gewährt, damit auch eine gangbare Variante.

Da die Wohnung sonst bald leer ist, könnte es für Dich besser aussehen, wenn Du es durchstehst. Eine leere Wohnung kannst Du steuerwirksam etwas sanieren und wieder gut vermieten.

Gruß Andreas

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#4
 Von 
stern3007
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Andreas
danke für deine Antwort.
Der Anwalt ist mittlerweile eingeschaltet.
Der Verkäufer muß Schadenersatz zahlen, da er diese Problematik komplett verschwiegen hat und wir uns im Kaufvertrag gegen dieses Problem abgesichert haben.

Das einfachste wäre, wenn Vermieter die Kosten für die Räumung und den Mietausfall übernimmt. Wenn nicht, kann Kaufvertrag annulliert werden.

Kostet den Verkäufer aber letztendlich dasselbe Geld, mit dem Unterschied, dass er dann die wohnung wieder an der backe hat, mit dem Mieter drin, den er rausklagen muß.

Die Kündigungsaktionen des Verkäufers sind mittlerweile ungültig. Ist aber nicht tragisch. Im März wurde keine Miete gezahlt, 1. Monat Verzug, der nächste wird vermutlich nicht auf sich warten lassen.

Wir müssen halt schauen, dass wir finanziell durchhalten.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn Du als Eigentümer eingetragen bist, kannst Du selbst kündigen. Dafür hättest Du nicht warten müssen. Entscheidend ist nämlich der gesamte Mietrückstand und nicht nur der Mietrückstand Dir gegenüber.

Warum sind eigentlich die Kündigungsaktionen des verkäufers ungültig?

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