Fehlende Einfärbung

6. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Fehlende Einfärbung

Angenommen ein zwei Familienhaus.
Ursprünglich von 2 Brüdern bewohnt. OG wird 1995 an einen Verkauft -> WEG. Teilungserklärung wird erstellt.
Hierbei wird das Grundstück in Sondernutzungsflächen eingeteilt.
EG wird als Nr 1 geführt, OG als Nr 2.
Im Text steht, das Nr 1 alle Geld umrandeten Flächen zustehen, Nr 2 alle Blau umrandeten.
Allgemein wird bestimmt, dass jeder, ohne Mitbestimmung des anderen in seinem Teil bauen könne.
Bei der Teilungserklärung im Grundbuchamt, beim damals ausführenden Notar, wie beim Besitzer des EGs wurde jedoch nur eine Fläche Blau markiert, jedoch keine Gelb.
Beim Berechnen der markierten Flächen zeigt sich, dass im Verhältnis 60:40 geteilt wurde.
Der Besitzer des EGs hat 2006 seine Wohnung veräußert, hier hängt beim Kaufvertrag eine Kopie dran, in welcher nun 60% der Fläche Blau, 10% Weiß und nur 30% Gelb sind.
Der Käufer baut nun in die Blaue Fläche direkt auf die Grenze, so daß der EG Besitzer nicht mehr sinnvoll bauen könnte. Auf diesem Plan hat auch der Eigentümer des EG unterschrieben. (Dieser Plan liegt jedoch weder beim Notar noch im Grundbuchamt so vor)
Alle, die nun im neu errichten Gebäude eine Eigentumswohnung erworben haben, haben die Kopie anhängen, und gehen davon aus, dass die Fläche hinter dem Haus WEG Fläche ist.
Das EG soll nun veräußert werden, hier sagt nun der Veräußerer, alle weißen Flächen seien seins, und es sei vergessen worden, einzufärben.
Aus dem Text der Teilung von 95 geht nicht hervor, warum das OG mehr Sondernutzungfläche bekommen hat, als das EG

Das OG wird 08 wieder verkauft. 2010 baut der Besitzer des OGs auf der Grenze der geteilten Flächen.
Nun ist der Besitzer des EG verstorben, und die Erben wollen verkaufen.
Was zählt nun:
Der Text, aus dem hervor geht, das hälftig geteilt werden sollte.
Die Karte, bei der die Fläche vergessen wurde, oder die Karte mit den Unterschriften, die aber weder das Grundbuchamt noch der Notar kennt.

Die Erben haben die hälfte der Fläche als Gartenfläche eingepreist. Der Notar will bis zu einer Klärung keinen Verkauf durchführen. Der erste potentielle Käufer will jedoch nur mit der Fläche kaufen, (10% kann der Käufer tollerieren, bei 20% wird die Fläche jedoch zu schmal, so dass auch keine sinnvolle Gartennutzung möglich ist) und hat bisher schon einiges an Geld in die Planung der Sanierung der EG Wohnung gesteckt.
Die Erbengemeinschaft hat nun einen Makler beauftragt, dass ganze Objekt für 10K weniger mit der kleineren Fläche zu veräußern.

Was kann der erste Käufer machen, um das Objekt zumindest mit 40% der Fläche rechtsicher zu erwerben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Mir ist das zu verwirrend beschrieben.

"Der Besitzer des EGs hat 2006 seine Wohnung veräußert.... Der Käufer [also des EG] baut nun in die Blaue Fläche direkt auf die Grenze, so daß der EG Besitzer [also er selbst?] nicht mehr sinnvoll bauen könnte."

Hm...

"Im Text steht, das Nr 1 alle Geld umrandeten Flächen zustehen, Nr 2 alle Blau umrandeten.....

Der Text, aus dem hervor geht, das hälftig geteilt werden sollte."

Was steht nun im Text: Hälftige Teilung oder Teilung nach farbig markierten Flächen?

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, OG ist 95 und 06 verkauft worden.

In der Teilungserklärung steht.

Nr3 Aufeilung:

Wohnung EG 1/2 am WEG
Wohnung OG 1/2 am WEG

Im späteren Paragraphen wird dann spezifiziert
Nr 4 Sondereigentum
EG alles Gelb
OG alles Blau

Gesamtfläche sind 1100m²
Davon sind 100m² bebaut.
600m² sind blau, 400m² sind weiß.
Das Haus befindet sich im Westen an der Grundstücksgrenze
┌──────┐
│Blau │
├▓_____│
│▓ Weiß│
└──────┘
Bild im Grundbuchamt.

Bild, was nun an den neuen Teilungserklärungen hängt

┌──────┐
│Blau │
├▓_____│
│▓_____│Weiß
└──────┘Gelb

Hier ist nur noch der Grünstreifen am Rand Gelb (300m²)

Mit neuem Gebäude sieht es nun so aus.

┌──────┐
│Blau │
├▓__▓▓_│
│▓_____│Weiß
└──────┘Gelb

Das Problem bei der Ursprungszeichnung ist, dass sich das Haus nicht mittig befindet, sondern nach Süd versetz. Das dem EG die ganze Westfront gehört, wurde hinten wohl mittig geteilt, was dann zu der Gewichtung 40:60 geführt hat. Dies ist jedoch nirgendwo festgehalten.

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-- Editiert Lifeguard am 06.11.2013 16:51

-- Editiert Lifeguard am 06.11.2013 16:53

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ergänzend sei nun hinzuzufügen.

Im Kaufvertrag der oberen Wohnung 1995 steht drinnen.

Ein Sondernutzungsrecht von 500m² wird mitveräußert. Eine Teilungserklärung wird so angelegt.

Im Kaufvertrag 2006 wird nun auf die Teilungserklärung bezug genommen.
Jedoch wurden 1995 im Grundbuch zur EG Wohnung 500m² Sondernutzungsfläche eingetragen.

Das Blaue (600m²) ist mitlerweile komplett parceliert (5 Sondernutzungsflächen) welche im Zeitraum 2010-2011 an 4 neue Eigentümer veräußert wurden.

Weiterhin wurden die Wohnungen im Neubau mit den 100m² Gemeinschaftsfläche verkauft.

Der Verkäufer sagt nun, Gerichte würden immer zugunsten der Gemeinschaft urteilen.

Kann jetzt die Untere Wohnung nur noch mit 300m² Sondernutzungsfläche verkauft werden, und dies muss beim Verkauf eingetragen werden, oder wie läuft das?

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-- Editiert Lifeguard am 07.11.2013 14:25

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