Durch Realteilung wurden aus einem gemeinsamen Grundstück mehrere kleine Grundstücke. Nennt sich Auseinandersetzung. Im Notarvertrag fehlen Leitungsrechte. Wir hatten dem Notar gesagt, daß wir nicht genau wissen, wo die Leitungen liegen. Auf einigen Grundstücken sind Leitungsrechte eingetragen, einige fehlen. Die Grundbucheinträge sind erfolgt. Nun will eine Partei die Schmutzwasserentsorgung abklemmen. Weil diese Leitung auf ihrem Grundstück liegt und kein Recht eingetragen wurde. 4 weitere Grundstücke sollen sich neue Stromleitungen legen, weil die auch alle über das eine Grundstück laufen. Was machen wir nun?
Als Laie kann man so etwas doch nicht wissen. Auf dem Grunsdtück mit allen Hauptanschlüssen sind die Rechte eingetragen und wir dachten das reicht aus.
Fehlende Leitungsrechte
21. April 2024
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Frage vom 21. April 2024 | 20:35
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 7x hilfreich)
Fehlende Leitungsrechte
#1
Antwort vom 21. April 2024 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Als Laie kann man so etwas doch nicht wissen.
Das man zur Nutzung von fremdem Eigentum die entsprechenden Rechte benötigt dürfte zum Allgemeinwissen des normalen, durchschnittlich informierten Bürgers zählen.
Zitat :Was machen wir nun?
Man beauftragt Fachleute mit der Prüfung von Alternativen (wie z.B. Notrechte).
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frageinen-anwalt.de/
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#2
Antwort vom 22. April 2024 | 09:12
Von
Status: Unparteiischer (9500 Beiträge, 2016x hilfreich)
Zitat :Wir hatten dem Notar gesagt, daß wir nicht genau wissen, wo die Leitungen liegen. Auf einigen Grundstücken sind Leitungsrechte eingetragen, einige fehlen. Die Grundbucheinträge sind erfolgt.
Zitat :Als Laie kann man so etwas doch nicht wissen.
Man kann nicht alles wissen, aber man hätte vor der Teilung auch diese Frage klären müssen. Der Notar hat das gemacht, was ihr von ihm erwartet habt.
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