Fenster - Gemeinschaftseigentum - Austausch

4. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Traveler1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster - Gemeinschaftseigentum - Austausch

Guten Tag,

ich wohne in einer Wohnanlage, die ca. 1985 erbaut wurde, somit ca. 26 Jahre alt ist. Die Fenster in dieser Anlage sind aus Holz und entsprechend dem Alter nicht mehr 100%ig in Ordnung. Es gab in einigen Wohnungen auch schon einzelne Fensterwechsel.
Aus Umbaugründen innerhalb der Wohnung überlege ich nun 1 oder 2 Fenster gleich austauschen zu lassen, da dies über kurz wahrscheinlich sowieso passieren muß. Lasse ich das jetzt also von mir aus machen, muß ich für die Kosten aufkommen. Im nächsten/übernächsten Jahr würden die Fenster dann wahrscheinlich sowieso gewechselt werden müssen, was dann die Gemeinschaft zahlt.
Wie könnte man hier einen Kompromiss zwischen Hausgemeinschaft und mir finden?
Vielen Dank.



-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Eigentlich gar nicht, denn Fenster sind Gemeinschaftseigentum. Wenn dort ein gesamter Austausch stattfinden soll (z.B. Energiespaßmaßnahme) sollte dies ordentlich beschlossen werden.
Einen anderen Austausch gibt es eigentlich nur, wenn das Fenster kaputt ist.
GGf. hat eure Gemeinschaft aber mal beschlossen, dass jeder austauscht wann und wie er will - auf eigene Kosten. Das haben wir z.B. - obwohl es natürlich rechtlich nicht geht, aber solange keiner klagt. Problem: Unsere Fenster sehen nicht mehr einheitlich aus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie könnte man hier einen Kompromiss zwischen Hausgemeinschaft und mir finden?
Ich kann da mal ein ähnliches Beispiel erzählen, was ich in meiner Wohnung hatte.

Es handelte sich damals um marode Balkongeländer, der Austausch im gesamten Haus wurde aber abgelehnt.
Daraufhin habe ich mir von der Hausgemeinschaft die Erlaubnis geholt (Top in der Versammlung und positive Abstimmung), auf eigene Kosten nur meinen eigenen Balkon zu sanieren. Über Art und Farbe wurde dabei auch abgestimmt.
Als dann einige Jahre später die anderen Balkongeländer ebenfalls erneuert wurden, wurden die daraus resultierenden Kosten natürlich normal auf alle Eigentümer verteilt (auch auf mich). Gleichzeitig wurde mir aber mein Balkongeländer zum ursprünglichen Kaufpreis abgekauft (auch das wurde vorher so beschlossen).

Das wäre mein Kompromissvorschlag. Wie man das rechtlich einwandfrei hinbekommt, kann ich auch nicht sagen, aber bei ein paar Fenstern ist das finanzielle Risiko ja wohl überschaubar.

Je nachdem, um was es geht, kann man natürlich noch eine Art Abschreibung mit einbauen. Nicht das am Ende die Gemeinschaft ein uraltes Fenster zum Neupreis abkaufen muss, obwohl es selbst schon wieder fast baufällig ist (bis im gesamten Haus erneuert wird, können ja noch Jahre - oder Jahrzehnte - vergehen).

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn man die Kosten SPÄTER von der Gemeinschaft übernommen werden will, soll man diese Vereinbarung vorher schriftlich festhalten bzw. beschließen lassen.

Denn leider herrscht in einer WEG eher Gier und Selbstsucht als Vernunft und Gemeinschaftsinn, die von den WEG-Anwälte oder die von Haus & Grund Vereinen oft und gern ausgenutzt, um die Gemüte aufzuwühlen, gleichzeitig ihre "Dienste" anzubieten.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3883 Beiträge, 2382x hilfreich)

Eine ähnliche Regelung wie reckoner habe ich kürzlich in einer Versammlung beschließen lassen:
- jeder Eigentümer darf "seine" Holzfenster auf eigene Kosten gegen Kunsstofffenster austauschen (Einschränkungen hinsichtlich Teilung/Farbe wurden ebenfalls beschlossen)
- betroffene Eigentümer sind von der Kostenbeteiligung beim Fensterstreichen ausgeschlossen, soweit diese zu Lasten der Rücklage geht, erfolgt eine angemessene Gutschrift zu Lasten der Rücklage (schließlich hat auch dieser ET mit einbezahlt)
- bei Fenstertausch in gesamter Gemeinschaft analog (unter Berücksichtigung der Lebendauer und bereits erhaltener gutschriften bei Fensterstreichen)

Ich denke, das geht, wenn auch künftige Probleme gleich im ersten Beschluss geregelt werden. So wie es icecycle beschreibt.

-----------------
"lg.
R.M. "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Traveler1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für das Feedback.
Das wäre ja eigentlich eine gute Lösung, aber dazu muß ich ja auch erst mal einen Beschluß erwirken. Und in nächster Zeit steht keine Eigentümerversammlung an. Wie könnte man das lösen? Nur mit der Verwaltung so eine Vereinbarung treffen wird ja nicht möglich sien, oder?

VG
Traveler

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen