Fenster austauschen

30. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)
Fenster austauschen

Guten Morgen zusammen,

weiß jemand, ob ich ohne Einwilligung der Eigentümergemeinschaft ein Dachflächenfenster in meiner Wohnung austauschen darf? Ich würde es gerne gegen ein etwas größeres Fenster wechseln.

Gruß

SallyKay

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

Fenster sind Gemeineigentum.
Sollte also ohne ok der Eigentümergemeinschaft nicht so ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen.
Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich um ein größeres Dachfenster? Da müßte dann doch auch einiges am Dach selbst gemacht werden?! (Dachschindeln)

Gruß
Michael

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#2
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, am Dach selbst müßte auch etwas gemacht werden, da ja ein größerer Dachausschnitt her müßte.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

quote:
Ja, am Dach selbst müßte auch etwas gemacht werden, da ja ein größerer Dachausschnitt her müßte

Dann ist es sicher ohne Beschluß nicht möglich da es eine bauliche Veränderung ist.

Gruß
Michael

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#4
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Es gab mal einen Beschluß, daß überhaupt ein Fenster dort eingebaut werden dürfe, ohne jeglich Größenangabe. Könnte der nicht ausreichend sein?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mi641he
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 33x hilfreich)

Ich denke nicht das der reicht, zumal es sich ja jetzt um eine Veränderung handelt.
Vielleicht haben die anderen Forumsteilnehmer ja andere Erfahrungen gemacht?!

Gruß
Michael

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Können denn andere Eigentümer sehen, wie groß das neue Fenster ist? Falls nicht - dann könntest du es einfach darauf ankommen lassen. Im Normalfall interessiert sich kein Mensch für Dinge, die er nicht sieht - müsstest das ja keinem aufs Auge binden.
Rechtlich benötigst du, da es eine bauliche Veränderung ist sogar die Zustimmung aller Eigentümer.

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"sika0304"

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#7
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Wirklich sehen kann es nur ein einziger Miteigentümer und den wird es 1.000%ig nicht interessieren. Ganz unbemerkt bliebe der Umbau natürlich nicht, da ja das Materiel durch's Haus geschleppt werden müßte.

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#8
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Ich würde einfach mal durchs Haus gehen und die Leute fragen, letztendlich ist es eine bauliche Veränderung, der müssen alle zustimmen die nach § 14 davon betroffen sind.
Da es sich um Arbeiten am Dach handelt würde ich mal sagen es sind alle Eigt. betroffen.

Einfach ins Blaue umbauen kann nach hinten losgehen, sikas Vorschlag ist wirklich abzulehnen, wenn es jemand mitbekommt und Dir nicht gut will kann er einen Rückbau verlangen und der wird sicher recht teuer.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#9
 Von 
SallyKay
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ist der Beschluß, daß ein Fenster eingebaut werden darf durch den Einbau des kleinen Fensters quasi "aufgebraucht"? Es gab ja vorher gar kein Fenster und die Größe des genehmigten Fensters wurde nie festgelegt.

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#10
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Mit dem alten Beschluss gab es damals die Wahl bei der Größe des Fensters. dieser Beschluß ist aber bei einer erneuten Veränderung nicht relevant. Die Größenänderung muss erneut beschlossen werden, auch wenn damals keine Größe festgelegt war.

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