Guten Morgen zusammen,
weiß jemand, ob ich ohne Einwilligung der Eigentümergemeinschaft ein Dachflächenfenster in meiner Wohnung austauschen darf? Ich würde es gerne gegen ein etwas größeres Fenster wechseln.
Gruß
SallyKay
Fenster austauschen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Fenster sind Gemeineigentum.
Sollte also ohne ok der Eigentümergemeinschaft nicht so ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen.
Wenn ich das richtig verstehe handelt es sich um ein größeres Dachfenster? Da müßte dann doch auch einiges am Dach selbst gemacht werden?! (Dachschindeln)
Gruß
Michael
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Ja, am Dach selbst müßte auch etwas gemacht werden, da ja ein größerer Dachausschnitt her müßte.
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quote:
Ja, am Dach selbst müßte auch etwas gemacht werden, da ja ein größerer Dachausschnitt her müßte
Dann ist es sicher ohne Beschluß nicht möglich da es eine bauliche Veränderung ist.
Gruß
Michael
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Es gab mal einen Beschluß, daß überhaupt ein Fenster dort eingebaut werden dürfe, ohne jeglich Größenangabe. Könnte der nicht ausreichend sein?
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Ich denke nicht das der reicht, zumal es sich ja jetzt um eine Veränderung handelt.
Vielleicht haben die anderen Forumsteilnehmer ja andere Erfahrungen gemacht?!
Gruß
Michael
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Können denn andere Eigentümer sehen, wie groß das neue Fenster ist? Falls nicht - dann könntest du es einfach darauf ankommen lassen. Im Normalfall interessiert sich kein Mensch für Dinge, die er nicht sieht - müsstest das ja keinem aufs Auge binden.
Rechtlich benötigst du, da es eine bauliche Veränderung ist sogar die Zustimmung aller Eigentümer.
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"sika0304"
Wirklich sehen kann es nur ein einziger Miteigentümer und den wird es 1.000%ig nicht interessieren. Ganz unbemerkt bliebe der Umbau natürlich nicht, da ja das Materiel durch's Haus geschleppt werden müßte.
Ich würde einfach mal durchs Haus gehen und die Leute fragen, letztendlich ist es eine bauliche Veränderung, der müssen alle zustimmen die nach § 14 davon betroffen sind.
Da es sich um Arbeiten am Dach handelt würde ich mal sagen es sind alle Eigt. betroffen.
Einfach ins Blaue umbauen kann nach hinten losgehen, sikas Vorschlag ist wirklich abzulehnen, wenn es jemand mitbekommt und Dir nicht gut will kann er einen Rückbau verlangen und der wird sicher recht teuer.
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Also ist der Beschluß, daß ein Fenster eingebaut werden darf durch den Einbau des kleinen Fensters quasi "aufgebraucht"? Es gab ja vorher gar kein Fenster und die Größe des genehmigten Fensters wurde nie festgelegt.
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Mit dem alten Beschluss gab es damals die Wahl bei der Größe des Fensters. dieser Beschluß ist aber bei einer erneuten Veränderung nicht relevant. Die Größenänderung muss erneut beschlossen werden, auch wenn damals keine Größe festgelegt war.
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