Hallo,
E ist Eigentümer einer Eigentumswohnung im Dachgeschoss.
Nach 25 Jahren sind die Dachflächenfenster so alt, dass sie ausgetauscht werden müssen.
Zu den Fenstern steht in der Teilungserklärung nur folgendes:
"Die Behebung von Glasschäden und die Durchführung von Reparaturen an Fenstern obliegt ohne Rücksicht auf die Ursache des Schadens dem jeweiligen Eigentümer."
Nun liegt ja kein Schaden vor und es handelt sich nicht um eine Reparatur, sondern um einen Austausch. E findet, dass die Eigentümergemeinschaft die Kosten tragen muss. Der Hausverwalter wiederum sieht das so, dass auch ein Austausch eine "Reparatur" und die Altersschwäche der Fenster ein "Schaden" ist.
Was finden Sie?