Fenster im Gemeinschaftseigentum

22. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
ip599475-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster im Gemeinschaftseigentum

Guten Tag,
die Eigentümerin D. besitzt eine vermietete Wohnung in einer 12-er WEG. Ein Fensterladen ihrer Wohnug war 10 Jahre lang nicht repariert worden, obwohl sie vom Schaden wusste (von außen sichtbar, wurde mehrmals von anderen Eigentümern darauf hingewiesen). Nach 10 Jahren (Mieterwechsel, die neue Mieterin möchte den Mangel beseitigt haben) informiert die Eigentümerin D. die Hausverwaltung, die auch fix reagiert. Inzwischen ist das Holz verfault, der Fensterladen kann lt. Handwerker nicht repariert werden, muss aufwändig in Handarbeit neu gebaut werden (Altbau, Denkmalschutz).
Bei den Fenstern in dieser vermieteten Wohnung spielt sich das gleiche Drama ab. Holzfenster, seit Ewigkeiten von außen nicht mehr gestrichen, die Vermieterin D. interessiert sich nicht dafür, obwohl sie davon weiß (auch von außen sichtbar, wurde darauf hingewiesen). Die Mieterin hat auf mein Anraten hin die Fenster fotografiert und die Fotos der Mieterin zukommen lassen - mit dem Tipp, die Fenster streichen zu lassen, bevor sie endgültig verfaulen. Bisher keine Reaktion.
Meine Frage: Kann man als Miteigentümer:in diese Sachen einfach verfallen lassen und sich dann darauf berufen, dass die Gemeinschaft alles bezahlen muss (weil laut Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum)? Gibt es hier keine Instandhaltungspflicht, zumindest insofern, dass die Eigentümerin den Schaden rechtzeitig der Hausverwaltung meldet?
Beste Grüße.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(592 Beiträge, 136x hilfreich)

Wenn das Fenster Gemeinschaftseigentum ist, ist dann nicht auch die Wartung (Streichen) des Fensters eine gemeinschaftliche Aufgabe?

Oder haben Sie abweichende Beschlüsse gefasst?

Signatur:

3113

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#2
 Von 
ip599475-60
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Wenn das Fenster Gemeinschaftseigentum ist, ist dann nicht auch die Wartung (Streichen) des Fensters eine gemeinschaftliche Aufgabe?
Oder haben Sie abweichende Beschlüsse gefasst?

Die Instandhaltung ist Aufgabe der Gemeinschaft. Aber dazu muss doch die Eigentümerin "Bedarf" anmelden? Die Fenster werden nicht alle paar Jahre in einem Turnus gestrichen, je nach Lage und Wetter unterscheidet sich das.

-- Editiert von User am 22. Mai 2026 09:08

-- Editiert von User am 22. Mai 2026 09:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130386 Beiträge, 41520x hilfreich)

Zitat (von ip599475-60):
Meine Frage: Kann man als Miteigentümer:in diese Sachen einfach verfallen lassen und sich dann darauf berufen, dass die Gemeinschaft alles bezahlen muss (weil laut Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum)?

Ja, denn sofern Gemeinschaftseigentum und keine anderweitigen gültigen Beschlüsse existieren, ist es bei Gemeinschaftseigentum Pflicht der GdWE diese Sachen instand zu setzen und auch zu bezahlen.



Zitat (von ip599475-60):
Gibt es hier keine Instandhaltungspflicht, zumindest insofern, dass die Eigentümerin den Schaden rechtzeitig der Hausverwaltung meldet?

Jeder Miteigentümer ist zur Schadensminderung verpflichtet und muss Schäden unverzüglich melden. Diese Mitwirkungspflicht besteht aus Meldepflicht, Schadensminderungspflicht / Pflicht zur Kostenreduktion (§ 14 WEG, § 18 WEG, § 254 BGB). Ein Verstoß dagegen kann dazu führen, dass man den aus der Pflichtverletzung resultierenden Schanden der GdWE ersetzen muss.
Gerade letzteres ist in solchen Fällen aber regelmäßig mit großen Problemen verbunden, denn die GdWE ist beweisbelastet für die Höhe des Schadens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14946 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... von außen sichtbar, wurde mehrmals von anderen Eigentümern darauf hingewiesen ...
Also war es durch jeden Eigentümer sichtbar - daher dürfte es problematisch werden, nur einen in die Verantwortung zu nehmen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(730 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Also war es durch jeden Eigentümer sichtbar - daher dürfte es problematisch werden, nur einen in die Verantwortung zu nehmen.

Zitat (von Harry van Sell):
Gerade letzteres ist in solchen Fällen aber regelmäßig mit großen Problemen verbunden, denn die GdWE ist beweisbelastet für die Höhe des Schadens.

Volle Zustimmung.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

1x Hilfreiche Antwort

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