Fenster ohne Zustimmung ausgetauscht Kosten

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
TheBiker
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster ohne Zustimmung ausgetauscht Kosten

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Es geht um eine Immobilie mit 2 Wohneinheiten. Meine Mutter besitzt die Wohnung im 1. OG und ich im EG. Ich hatte im Jahr 2014 meine Fenster im EG komplett auf meine kosten erneuert. Dies war damals alles mit meinem bereits verstorbenen Vater abgesprochen. Schriftlich gibt es hierzu nichts. Auch in der Teilungserklärung steht nichts was die Fenster betrifft.

Jetzt lässt meine Mutter sich im 1.OG komplett neue Fenster einbauen vom Fensterbauer was aber nicht mit mir abgesprochen wurde. Zusätzlich verlangt Sie die hälfte dieser Kosten von mir.


Meine Fragen.

1. Muss ich die Kosten der Fenster bei Ihr Anteilsmäßig tragen, obwohl ich im Jahr 2014 meine Fenster der Eigentumswohnung komplett selbst getragen hatte?

2. Kann ich einen Rückbau dieser Fenster verlangen wenn es nicht exakt die gleichen sind die damals von mir eingebaut wurden?


Vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von TheBiker):
... 1. Muss ich die Kosten der Fenster bei Ihr Anteilsmäßig tragen, obwohl ich im Jahr 2014 meine Fenster der Eigentumswohnung komplett selbst getragen hatte?

Nein... Der Grund ist allerdings nicht, dass der Austausch der eigenen Fenster bezahlt wurde, sondern ein fehlender Beschluss über den Austausch.

Zitat (von TheBiker):

2. Kann ich einen Rückbau dieser Fenster verlangen wenn es nicht exakt die gleichen sind die damals von mir eingebaut wurden?


Manchmal kommen mir Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit von Wohnungseigentümern...
Wie kann man eigentlich auf die aberwitzige Idee kommen, dass ein eigenmächtig eingebautes Fenstermodell zum Maßstab für den Austausch weiterer Fenster werden könnte?
In der Sache kann im Grundsatz Rückbau verlangt werden, wenn die eingebauten Fenster gegenüber den vorher vorhandenen Fenster eine ungenehmigte bauliche Veränderung sind.

Da war noch was... Glashaus und Steine....

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