Fensteraustausch- Sonderumlage-Besteht Bedarf ?

8. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Fensteraustausch- Sonderumlage-Besteht Bedarf ?

Hallo Comunity ,

Ich hoffe , ihr könnt mit mir eure Erfahrungen teilen und mir einige Sachen erklären .

Folgende Sachlage : ich und mein Ehemann sind seit 3 Jahren Wg. Eigentümern
( Eigentümergemeinschaft , 54 Wohneinheiten ) .
Als wir 2010 die Wg . gekauft haben , gab's eine Rücklage von 990 € die , natürlich längst verbraucht ist .
Die Eigentümergemeinschaft hat in ihre Versammlung von 2010 eine dreijährige Erneuerung / Austausch von Fenstern und Balkontüren nach Bedarf beschlossen , dadurch entstehen natürlich jährlich Sonderumlagen in erhebliche Höhe .

Meine Frage : daß die Sonderumlage zu zahlen ist , ist mir klar .
Wie kann man den Bedarf geltend machen ?

Nehmen wir unsere Wohnung als Beispiel : das Haus wurde 1972 fertiggestellt , noch nie saniert , in unsere Wohnung haben wir noch die Fenster und Balkontür von 1972 , die Balkontür schließt nicht richtig , wenn wir sie kippen wollen geht sie unten 10 cm. weit auf und bleibt hängen , sie ist nicht Schalldicht , ( die Wohnung befindet sich im 1Stock direkt an eine Schnellstraße ) , in der Küche haben wir noch Fenster mit Holzrahmen die an die Küchenzeile schleift ( das Fenster öffnet sich nach Innen und ist viel zu niedrig ) .

Die Hausverwaltung hat uns ein Handwerker geschickt ( 3 mal ! ) als dieTür aus dem Angel umgekippt war , er hat alle Dichtlippen ( aus Aluminium ) entfernt ,weil sie ausgerissen waren aber keine neue angebracht , jetzt ist's noch undichter als vorher .
Letztes mal hat er versucht , einige gebrauchte Dichtlippen ( wieder aus Aluminium ) von eine andere Tür an unsere Tür anzubringen , die lassen sich natürlich nicht einschrauben , weil der Rahmen aus Metall ist , so , daß er aufgegeben hat und einfach gegangen ist .

Würden diese Fakten als Bedarf reichen ?
Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten .

-- Editiert Aliah2012 am 08.03.2013 20:21

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Tach auch,

da ich eure Teilungserklärung, den genauen Wortlaut des "Fensterbeschlusses" und den Zustand anderer Fenster nicht kenne bleibe ich mal allgemein.

Ein Mieter hätte bei dem von dir geschilderten Zustand das recht die Miete um mind. 75% zu kürzen, d.h. du hast ein Anrecht auf sofortige Erneuerung der Fenster und Tür - keine Reparatur !! NEU !!!

.........

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@Thorsten D.

Herzlichen Dank für deine hilfreiche Antwort.
Im Rahmen des " Dreijähriges Umtausch " wurden bereits an 21 Wohnungen die Balkontüren / Fenster umgetauscht .

Die EG hat 2010 beschlossen alle Küchenfenster zu ersetzen , weil alle viel zu niedrig gebaut sind und sich deshalb nicht ( nach Innen ) öffnen lassen , die Arbeiten haben aber immer noch nicht begonnen ( womit wir ziemlich unzufrieden sind ) .

Und , weil wir bei dem Thema HV sind , habe ich noch eine Frage : besteht die Möglichkeit die HV zu wechseln ?




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Jede HV kann nach Ablauf des Verwaltervertrages durch eine andere Hausverwaltung abgelöst werden, wenn die Eigentümergemeinschaft das will.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
trader_fader
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Aliah,

das mit dem Bedarf ist eine unscharfe Formulierung. Die WEG wird es letzlich entscheiden, ob der Bedarf als gegeben anzusehen ist. Ich würde den Austausch bei der EV beantragen mit der gegebenen Bergündung. Wird ja irgendwann günstiger zu tauschen als dauernd zu reparieren.

Wenn die WEG nicht zustimmt, müsstest Du im Grunde die WEG verklagen. Um mehr Druck aufzubauen würde ich solange die HV mit Reparaturansprüchen nerven, bis die Türe seiner Bauart entsprechend funktioniert. Sprich die Mechanik, der Schallschutz, die Wärmedämmung etc. müssen also einer mängelfreien Türe entsprechen. Da der Austausch auch langfristig eh beschlossen ist, passt der Tausch natürlich.

Gruß Andreas

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Mal abgesehen von Deiner konkreten Frage, hat euere WEG ein erhebliches Liquiditäts-Problem. Ein Haus das 40 Jahre alt ist, offensichlich einen Erhaltungsstau hat aber keine nennenswerten Rücklagen gebildet hat, kann für die Eigentümergemeinschaft eine finanzielle Zeitbombe sein.


quote:
Die Eigentümergemeinschaft hat in ihre Versammlung von 2010 eine dreijährige Erneuerung / Austausch von Fenstern und Balkontüren nach Bedarf beschlossen , dadurch entstehen natürlich jährlich Sonderumlagen in erhebliche Höhe .


Verstehe ich das richtig, um die Sonderumlage nicht auf einen Schlag erheben zu müssen, wurde der Tausch der kaputten Fenster und Türen - nach Dringlichkeit - auf drei Jahre verteilt und bei 21 Wohnungen ist das bereits geschehen.
Rein rechnerisch ist damit die Maßnahme noch nicht einmal zur Hälfte abgeschlossen. Wie oft habt ihr den schon eine Sonderumlage dafür bezahlt? Ich frage nur deshalb, dass nicht am Ende des Geldes noch viele kaputte Fenster und Türen übrig bleiben.

Wenn du nun bei der nächsten Maßnahme mit dabei sein möchtest, musst Du diesen Bearft anmelden und dringlich machen. Besser du "verlangst" dass Du wegen des miserablen Zustands dabei bist. Dann kannst Du IMO nur hoffen, dass nicht noch viele noch schlimmere Wohnungen dabei sind - oder dass sich andere Miteigentümer noch erfolgreicher Gehör bei der Verwaltung verschaffen.

Zum Schluss noch einmal IMO - eure Verwaltung scheint ziemlich rumzueiern. Sonst dürften die Zustände und die Finanzen nicht sein, wie von Dir geschildert.


VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@ trader_fader
Herzlichen Dank für dein Tipp , es wird mir nichts anders übrig bleiben , als die HV zu " Nerven ".
Ich hoffe aber , daß die einsehen werden , daß ein Handwerker 1 pro Jahr nichts als zusätzliche Kosten bringt , vor allem besonders wenn der Schaden nicht behoben wurde .

@ joebeuel
Meine Frage war leider nicht richtig formuliert ( Sorry ) . Ich meine : kann ich aus der EG austreten und mir eine neue HV suchen , gibt es diese Möglichkeit ?

Ich möchte weder die HV schlecht machen , noch "negative Propaganda " im Haus betreiben , bin aber allgemein mit unseren HV nicht zufrieden .
Z.B . gab es vor unserem Einzug 2010 keine Hausordnung .
Auf meine wiederholte Anfrage hat die HV 2 Jahre später eine Hausordnung erstellt ( die Satelitschüsseln hängen aber immer noch überall , wo die 2010 vorhanden waren ( ausserhalb des Balkongeländes ) obwohl die Hausordnung dies verbietet ) unsere Wohnungen liegen direkt an eine Schnellstraße .

Es gibt in unserem Haus 5 Familien mit Kleinkinder , die alle Kinderwägen haben und im 2-en und 3-en Stock ( ohne Aufzug ) wohnen .Die können doch nicht mehrmals täglich ihre Kinderwägen im 2 und 3 Stock rauf und runter schleppen !
Diese Familien haben einfach kein Platz für ihre Kinderwägen , im Kellerbereich ist das Abstellen verboten , im Flur genauso . Die Kinderwägen reihen sich vor unseren Briefkasten , so , daß wir uns dazwischen Platz schaffen müßen , um an unsere Briefkasten zu kommen .
Daß diese Familien Anspruch auf ein Kinderwagen Stellplatz auf " Bodenebene " haben , interessiert die HV nicht .
Bei unsere letzte EV hieß es " kein Platz dafür " :zoff:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@ Roland-S

Ja , du hast sehr richtig verstanden !
Wir haben ab 2010 bis Ende 2012 967€ jährlich Sonderumlage bezahlt :bang:
Es gibt schon eine Rücklage ( ich zitiere ) :

" Die Instandhaltungsrücklage beträgt zum 31.12.2010 € 88.205
Die Gelder sind wie folgt angelegt :
Bundesschatzbriefe 2007 /13 fällig am 01.08.2013 € 10.000 4% / 4,5%
Bundesschatzbriefe 2007 / 05 fällig am 01.03.2013 € 30.000 3,5 % / 3,75 % "

Und diese Mitteilung :
2010
" Sehr geehrte Fam. X ,
Gemäß Beschluß der EV vom 18.08.2010 wurde unter Tagesordnung Antrag 25 ein Dreijahresprogramm Finanzierung der Fenster und Türelemente , bzw. eine dreijährige Sonderumlage i.H.v. 25.000 € jährlich fällig am 01.10.2010 , 01.10.2011 und 01.10.2012 zur bedarfsorientierte Finanzierung des Fensteraustausches der Wohnungen beschlossen , € 75.000 ( 25.000 jährlich ) .
Für Ihre Wohnung beträgt der jährlicher Umlagebetrag € 967 ."



-----------------
""

-- Editiert Aliah2012 am 10.03.2013 13:51

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
" Die Instandhaltungsrücklage beträgt zum 31.12.2010 € 88.205
Die Gelder sind wie folgt angelegt :
Bundesschatzbriefe 2007 /13 fällig am 01.08.2013 € 10.000 4% / 4,5%
Bundesschatzbriefe 2007 / 05 fällig am 01.03.2013 € 30.000 3,5 % / 3,75 % "


Das wären dann 40.000 Euro und falls die ersten 25.000 Euro schon enthalten wären fehlt auch noch ein schöner Betrag. Wo ist der "Rest" - oder habe ich was nicht kapiert?

Dann hast Du geschrieben, dass ihr jeweils im Oktober 2010, 2011 und 2012 bereits diese Sonderumlage einbezahlt habt. Was bei mir die Frage aufwirft warum Du Dir im März 2013 Gedanken machen musst, wann du mit den Fenstern dran kommst. Oder waren die 75.000 Euro nicht für die Erneuerung aller Fenster/Türen sondern nur für die ganz schlimmen gedacht?

Also Sorry, entweder stehe ich auf der Leitung oder es passt was nicht zusammen.

Übrigens, das...

quote:
kann ich aus der EG austreten und mir eine neue HV suchen


geht nur, wenn Du Dich dabei auch von dieser Wohnung trennst - sonst nicht.

VG
Roland



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Wir haben ab 2010 bis Ende 2012 967€ jährlich Sonderumlage bezahlt

Ist dir eigentlich klar, dass 967 € ungefähr der Preis für ein einziges Fester ist ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>" Die Instandhaltungsrücklage beträgt zum 31.12.2010 € 88.205
Die Gelder sind wie folgt angelegt :
Bundesschatzbriefe 2007 /13 fällig am 01.08.2013 € 10.000 4% / 4,5%
Bundesschatzbriefe 2007 / 05 fällig am 01.03.2013 € 30.000 3,5 % / 3,75 % " <hr size=1 noshade>

Da fehlen 48 T.€ und inzwischen wurde in den 3 Jahren weitere Rücklagen angespart.
Und ich stelle mir die Frage, ob es gesetzlich erlaubt ist, Rücklagen anzulegen wie Bundesschatzbrief. Rücklagen dienen dem Fall von Instandhaltungen, insbesondere große.
88 205 € im Pott stand 31.12.2010, Instandhaltungskosten für Fenster auf 3 Jahre ca.75 000 € finanziert durch Sonderumlagen......... vielleicht weil man an die Rücklagen nicht ran kam, weil ja angelegt wurde???

Zum Kinderwagen abstellen im Hausflur:
(Amtsgericht Frankfurt - 33 C361/97-27).Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen kann zwar durch eine Hausordnung mietvertraglich geregelt werden. In vielen Fällen wird jedoch ein Verbot in der Hausordnung über das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur rechtlich unwirksam sein. Dies gilt zumindest dann, wenn die betreffende Mietpartei im Einzelfall keinen anderen Platz hierfür finden kann. So dürfen Eltern mit Wohnung (ohne Fahrstuhl) im 2. Stock oder höher Kinderwagen im Treppenhaus oder im Eingangsbereich des Hauses abstellen, auch wenn die Hausordnung oder Mietvertrag es verbietet. Ausnahme: Ist der Hausflur zu eng geschnitten und stört der abgestellte Kinderwagen den Durchgangsverkehr, dürfen die Eltern den Kinderwagen nur vorübergehend "parken"

Nach dem Urteil des OLG Hamm (Az 15 W 444/00 ) zum Wohneigentumsrecht dürfen Kinderwagen in einem engen Hausflur nur vorübergehend im Hausflur abgestellt werden. Über Nacht müssen Kinderwagen in einem dafür vorgesehenen Abstellraum untergebracht werden

dem zu folge: wenn es in eurem Hause keinen Abstellplatz, müssen die Kinderwagen im eigenem Keller untergebracht werden. Sind die Kellerräume unzumutbar, dürfen die Kinderwagen im Hausflur stehen bleiben.
Da aber die Brandschutzordnung wiederum das abstellen von brennbaren Materialien verbietet und auch dadurch der Rettungsweg versperrt, muss ein zumutbarer Abstellraum geschaffen werden. Und wenn man dafür auf dem Hof ein Abstellhaus baut.

Sattelitenschüssel.
Wenn jeder seine eigene Schüssel wo hin gesetzt hat....ein Haus der NASA.....frage ich mich, warum ihr euch nicht für eine gemeinschaftliche Sattelitenschlüssel entschieden habt.
Da dem einem die Private Schüssel genehmigt wurde, hat jeder ein Anrecht darauf seine Private zu haben.
Bei der nächsten EV solltet ihr mal darüber nachdenken eine Gemeinschaftliche zu nehmen.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Bei der nächsten EV solltet ihr mal darüber nachdenken eine Gemeinschaftliche zu nehmen.


Zwischen diesem -sehr vernünftigen- Vorschlag und der Umsetzung steht eine größere Investition in einen Aufbereitungs und Kopfstation. Anders ist das technisch bei 54 Wohnungen nicht zu lösen.
Und die grenzenlose Freiheit bei der Auwahl der Programme ich dann auch nicht mehr gegeben, denn die Anzahl der Transponder (und somit Programme), die änlich einer Kabelanlage eingespeist werden können sind begrenzt.
Erschwerend käme hinzu, dass alle Satelliten-Receiver und Empfänger nicht mehr genutzt werden könnten. Jetzt braucht man Kabel-Empfänger.

Ob das alles, incl. der Investition (von kaum unter 10.000 Euro, bis leicht mehr als 20.000 Euro) mit der WEG zu machen wäre, bezweifle ich stark.

Ooops jetzt bin ich wohl sehr OT geworden....

Wichtiger wären wohl zutreffende Aussagen darüber welches Geld wann da war, wie viel dazu kam und was damit gemacht wurde oder gemacht werden soll.

VG
Roland



-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

Ähm, ....ups, hatte die Anzahl der Wohnungen übersehen aber, auf wie viele Häuser verteilt, nur eines? Dann brauchen sie keine Satanlage mehr, wären nahe genug an den Satteliten dran:-)
Wie finanzieren? na hiermit

quote:
Bundesschatzbriefe 2007 /13 fällig am 01.08.2013 € 10.000 4% / 4,5%
Bundesschatzbriefe 2007 / 05 fällig am 01.03.2013 € 30.000 3,5 % / 3,75 % "

Es sei denn man will das Geld erneut anlegen (stelle mein Konto dafür gern zur Verfügung)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Das wären dann 40.000 Euro und falls die ersten 25.000 Euro schon enthalten wären fehlt auch noch ein schöner Betrag. Wo ist der "Rest" - oder habe ich was nicht kapiert?

Dann hast Du geschrieben, dass ihr jeweils im Oktober 2010, 2011 und 2012 bereits diese Sonderumlage einbezahlt habt. Was bei mir die Frage aufwirft warum Du Dir im März 2013 Gedanken machen musst, wann du mit den Fenstern dran kommst. Oder waren die 75.000 Euro nicht für die Erneuerung aller Fenster/Türen sondern nur für die ganz schlimmen gedacht?

Also Sorry, entweder stehe ich auf der Leitung oder es passt was nicht zusammen.


Es passt überhaupt nichts zusammen :sad:
Die 75.000 € Sonderumlage waren nur für die " ganz schlimme " Fenster / Balkontüren gedacht - meiner war / ist nicht dabei , weil bei mir doch 3 mal der Handwerker war ( auch wenn er so gut wie nichts repariert hat bzw. mehr Schäden verursacht hat ( Entfernen der Dichtlippen , dann anbringen gebrauchten Dichtlippen die an meine Tür nicht passten ) siehe mein Beitrag ) , was will ich mehr :bang: ?

Der " Rest " wurde gerade ( von 2010 bis 2012 ) durch folgende Erneuerungen / Reparaturen verbraucht :

Erneuerung defekter Absperrventile 8.500 €
Austausch der Wärmemengezähler 2.590 €
Austausch von Klingel und Anbringen von Sprechanlage 4.500 €
Austausch Lichtkuppeln in der Tiefgaragendecke 4.500€
Reparatur undichter Hydraulikleitungen ( Duplex Stellplätze ) 4.200€
Abdichtungsarbeiten Tiefgaragendecke 15.000 €
Erneuerung Hausverteilernetz für Kabelempfang 3.800 €

Zusammengerechnet komme ich auf 43.090

Ausserdem enstand bei jedem Jahreswirtschaftsplan eine Unterdeckung von ( z.B. 2012 ) -7.729,00 €

Natürlich mache ich mir nicht erst März 2013 Gedanken , mit meine Fenstern / Balkontür dranzukommen - das Thema bestand von Anfang an .
Man hat mir aber 2010 , 2011 und 2012 jedesmal bei erneuter Antrag auf Erneuerung , ein Handwerker geschickt ( siehe mein Beitrag ) ,weil die HV trotz oben beschriebene Schäden kein Bedarf anerkennen wollte ( man hat mir doch ein Handwerker geschickt , er hat eine Rechnung erstellt= Problem gelöst :zoff: ).
Ich habe die " Reparaturen " reklamiert - hilft alles nichts !

Obwohl ich wiederholt darum gebeten habe , ist keiner von HV vorbei gekommen , um sich von der Zustand der o.g. Fenster / Balkontüre persönlich zu überzeugen .

@Silvia1962


Die 54 Wohnungen sind auf 2 Häuser verteilt .
Natürlich kam man an die Rücklagen nicht an , weil sie entweder verbraucht , oder fest angelegt wurden .

Ich bin auf der neuen Wirtschaftsplan gespannt , 2013 endet die Zinsbindungsfrist des beidenBundesschatzbriefen , ich hoffe , man denkt darüber nach und zahlt in die Rücklage ein .

Wegen meine Fenster / Balkontür Austausch gebe ich der HV noch eine Gelegenheit , mein Antrag zu genehmigen .
Sollten die es weder Erwarten nicht tun , werde ich sie verklagen , weil es mir mittlerweile reicht :sad:

-- Editiert Aliah2012 am 10.03.2013 17:45

-- Editiert Aliah2012 am 10.03.2013 17:54

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Der " Rest " wurde gerade ( von 2010 bis 2012 ) durch folgende Erneuerungen / Reparaturen verbraucht :
Erneuerung defekter Absperrventile 8.500 €
Austausch der Wärmemengezähler 2.590 €
Austausch von Klingel und Anbringen von Sprechanlage 4.500 €
Austausch Lichtkuppeln in der Tiefgaragendecke 4.500€
Reparatur undichter Hydraulikleitungen ( Duplex Stellplätze ) 4.200€
Abdichtungsarbeiten Tiefgaragendecke 15.000 €
Erneuerung Hausverteilernetz für Kabelempfang 3.800 €

Wurde gerade ausgegeben??? Du meinst das Geld war vorhanden innerhalb dieser 3 Jahren?
Du hast geschrieben das der Rücklagen Stand 2010 auf 990 € war.
Diese Reparaturen wurden sie von der WEG beschlossen oder durch die HV für Notwenig erkannt?
Mal im Ernst, Erneuerung Hausverteilernetz für Kabelempfang 3.800 €.....wofür dann die Satteliten?
Austausch von Klingel und Anbringen von Sprechanlage 4.500 €.......wichtiger als dein Fenster?
Austausch Lichtkuppeln in der Tiefgaragendecke 4.500€.......Notwenig oder nur weil’s dann hübsch aussieht??

Du hast die Wohnung 2010 gekauft, du solltest dir mal alle Beschlüsse / EV Protokolle der vorangegangenen Jahre von der HV holen.

@Roland hör auf mit dem Kopf auf die Tischplatte zu hauen, das tut doch weh :-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Wurde gerade ausgegeben
?

Diese Erneuerungen wurden von der Eigentümergemeinschaft bereits beschlossen bevor wir die Wg. gekauft haben .
Uns sind die Beschlüsse ausgehändigt worden ( von den Verkäufer ) und ein " Kontoauszug " über eine Rücklage von 990 € für die Wohnung Nr. X ( unsere Wohnung ) .
Die " Umsetzung " der Beschlüsse hat "ein wenig " gedauert ( innerhalb 3 Jahre ) .
Da die Erneuerungen / Austauschen bereits beschlossen war bevor wir Eigentümer wurden , haben wir die ETW mit eine Rücklage von 990 € gekauft .

Ich bin natürlich auch der Meinung , daß diese " Erneuerungen " nicht alle notwendig wären , kann aber nichts mehr ändern -leider !
Da die Häuser aber über 40 Jahre alt sind und lange Zeit nichts für die Instandsetzung gemacht wurde , mag sein , daß diese Erneuerungen fällig waren , ich kann es nicht beurteilen ...

Die meiste Eigentümer in unsere Häusern haben ihre Wohnungen seitdem die Häuser gebaut wurden , erworben , es gibt wenige , die ihre ETW privat nutzen , die meisten sind vermietet .
Wir sind die letzte , die gekauft haben und gehören zu den wenigen , die ihre ETW privat nutzen , sind von alle ( Hausmeister , HV ) " die Neue " benannt .


-----------------
""

-- Editiert Aliah2012 am 10.03.2013 19:20

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Silvia1962
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Sollten die es weder Erwarten nicht tun , werde ich sie verklagen , weil es mir mittlerweile reicht



Tja, bei den Sturköpfen wirst du wohl keine andere Möglichkeit haben, aber dann bitte innerhalb der Frist für den Austausch der Fenster.
Ich würde mich auch ärgern, zahlen für die anderen und selbst sich mit kaputten Fenster rumschlagen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich werde euch natürlich auf dem Laufendem halten und möchte mich an diese Stelle an alle recht herzlich bedanken , die sich mit mein Problem befasst und meine Fragen beantwortet haben . Es tut sehr gut zu wissen , daß man mit seine Probleme nicht allein dasteht .
Vielen Dank !

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Die meiste Eigentümer in unsere Häusern haben ihre Wohnungen seitdem die Häuser gebaut wurden , erworben , es gibt wenige , die ihre ETW privat nutzen , die meisten sind vermietet .
Wir sind die letzte , die gekauft haben und gehören zu den wenigen , die ihre ETW privat nutzen , sind von alle ( Hausmeister , HV ) " die Neue " benannt .


Nach dieser Schilderung habe ich den Eindruck, dass es sich um eine Wohnanlage in der letzten Nutzungspahse handelt. Ihr habt hoffentlich so wenig bezahlt, dass ihr für die Umstände entschädigt seid. Jetzt könnt ihr nur hoffen, dass die Eigentümer soweit solvent sind, dass die desolate Finanzlage keine echte Gefährdung wird.
Die Verwaltung scheint mir auch wenig befähigt oder motiviert zu sein den Eigentümern reinen Wein über den tatsächlichen Finanzbedarf und Erhaltungsaufwand einzuschenken.

Daher von meiner Seite,
Viel Glück und alles Gute
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich denke , bevor wir irgendetwas unternehmen , werden wir eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen , ich muß ganz ehrlich zugeben , daß wir unsere Rechte als Eigentümer gar nicht kennen.
@ Roland-S
Die ETW war für Münchener Verhältnisse ziemlich billig ( warum , wissen wir jetzt :sad: ) wir haben sie als Altersvorsorge gekauft und alle unsere lebenslängliche Ersparnisse dafür verwendet .
Nach einem ausführliches Gespräch gestern Abend überlegen wir uns mittlerweile , die ETW zu verkaufen und uns eine andere zu kaufen , mal sehen , was uns unseren Anwalt rät .
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe .

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
...daß wir unsere Rechte als Eigentümer gar nicht kennen.


Das ist leider nicht das Hauptproblem. Viel schlimmer ist, dass IMO die allermeisten Menschen nicht wissen was es bedeutet Miteigentümer einer WEG zu sein und welche Verpflichtungen das bedeutet.

An dieser Stelle muss ich wieder einmal auf eine (IMO) Pflichtlektüre für WEler hinweisen. Sie ist hier zum Download oder da zum online lesen.

VG
Roland

-----------------
"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@Roland-S

Herzlichen Dank für die " Lektüre " , ich werde mir die Zeit nehmen und alle Themen durchlesen , damit ist uns sehr geholfen .
Wir kennen weder unsere Rechte , noch die Verpflichtungen die aus dem Miteigentum resultieren , ich hoffe , deine "Pflichtlektüre " öffnet uns ein wenig die Augen .
Herzlichen Dank !


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.553 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen