Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem Sachverhalt:
Wir sind an einer Gewerbefläche dran (EG in einem Mehrfamilienhaus einer Wohnanlage), bei der eine Genehmigung vorliegt diese in Wohnraum umzuwandeln (Bauamt und Beschluss Eigentümerversammlung 2018/19 mit 100% Zustimmung). Nun wurde aber dem Austausch von 3 Schaufenster in normale Flügel-Fenster noch nicht zugestimmt.
Der jetzige Eigentümer hat einen Antrag gestellt, dass wir alle Fenster auf eigene Kosten umtauschen werden. Wegen der Corona-Lage hat keine Versammlung stattgefunden und per Brief-Verfahren wurden nicht die nötigen "Ja"-Stimmen erreicht.
Nun hat der Eigentümer vor in seinem Name die Fenster ohne Zustimmung auszutauschen und wir würden die Immobilie mit den ausgetauschten Fenster erwerben.
1. Laufen wir Gefahr, dass wir im Nachhinein die Flügelfenster wieder zurück zu Schaufenster tauschen müssen? da die Zustimmung nicht vorlag, obwohl wir den Tausch im Prinzip nicht selbst durchgeführt haben.
2. Müsste sich jemand daran stören und dann eine Wiederherstellung fordern, damit es dazu kommt? Ist das nur dann der Fall, dass über den Austausch diskutiert werden müsste? Die Fenster werden genauso ausgetauscht, wie die Fenster darüber aussehen (Flügel, Alu-Fenster und weiß).
3. Wie würde es im Gerichtsfall entschieden werden? Grundsätzlich wurde eine Umwandlung in Wohnraum zugestimmt. Nun könnte wir ja dann nicht gezwungen werden in Schaufenster leben, wenn es für niemanden einen ersichtlichen Nachteil gibt (sogar Vorteil durch wenige Laufkundschaft, da es jz Wohnraum statt Geschäft ist)
Vielen Dank für Antworten