Fensterwechsel als Eigentümer .

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
maggi84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fensterwechsel als Eigentümer .

Guten Tag! Ich hoffe auf eure Hilfe.
Wir kämpfen seit längerer Zeit bereits mit unserer Hausverwaltung. Haben das Thema Fenster bereits als Top bei den eigentümerversammlungen hinzufügen lassen. Ständig werden wir vertröstet.

Es geht darum, dass unsere Fenster undicht sind. D.h. es kommen Luftzüge durch. Bei einem Raum haben wir immer wieder Schimmel in der Nähe der Fenster.

Es wird gesagt, nö ist kein Geld dafür da, weil auch noch demnächst unser Flachdach saniert werden muss.

Aber ich habe durch die undichten Fenster, weil sie sehr verzogen sind, erhöhte Nebenkosten.

Was kann ich tun? Gibt es eine Instalthaltungspflicht oder ähnliches womit ich den Wechsel der fenster einfordern kann?

Mit freundlichem Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von maggi84):
Haben das Thema Fenster bereits als Top bei den eigentümerversammlungen hinzufügen lassen. Ständig werden wir vertröstet.

Was bedeutet "vertröstet"? Wird euer Antrag seitens der WEG abgelehnt könnt ihr diesen "negativen Beschluss" binnen 1 Monat gerichtlich anfechten. Mit welchem Erfolg ...???????


Zitat (von maggi84):
Es geht darum, dass unsere Fenster undicht sind. D.h. es kommen Luftzüge durch. Bei einem Raum haben wir immer wieder Schimmel in der Nähe der Fenster.

Wenn jedes Fenster durch das es mal etwas zieht ausgewechselt werden müsste .......
Manchmal genügt es die eigentliche Dichtung zu ersetzen, manchmal genügt auch ein wenig "tesa Moll"


Zitat (von maggi84):
Aber ich habe durch die undichten Fenster, weil sie sehr verzogen sind, erhöhte Nebenkosten.

Könntest Du diese beziffern? Wie viel mehr an Heizkosten hast du weil es durch ein Fenster zieht, bzw. wieso hast du das noch nicht mit "tesa Moll" o.ä. nicht abgedichtet?


Zitat (von maggi84):
Gibt es eine Instalthaltungspflicht oder ähnliches womit ich den Wechsel der fenster einfordern kann?

Es gibt grundsätzlich eine Instandhaltungspflicht, ob dies im beschriebenen Fall aber ein Gericht aber ebenso sehen würde wirst Du wohl erst erfahren wenn das Gericht sein Urteil verkündet.

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#2
 Von 
maggi84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertröstet heißt, dass es immer wieder verschoben wird die Entscheidung.

An Dichtungen bereits gedacht. Haben es an den normalen Fenstern. Dadurch, dass sie bereits verzogen sind, gehen manche Fenster jetzt nur mit viel Druck zu oder es reicht an vielen Stellen noch nichts mal die Dichtung aus, sodass es dort immer noch zieht. Zudem habe ich eine grosse Schiebetür. Bei der kann man keine Dichtungen anbringen.

Was dadurch an Mehrkosten entstanden ist? Keine Ahnung. Schlecht auszurechnen.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Dann bestehe bei der nächsten ETV auf eine Entscheidung, und wenn die dann negativ ist, klage dagegen.

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