Ferienhaus verkaufen, der Nachbar vermietet es aber über eine Agentur

14. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Zwickmüller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienhaus verkaufen, der Nachbar vermietet es aber über eine Agentur

Hallo in die Runde,


ich hätte gerne ein Problem, von dem ich meine, es könnte ein wenig komplifikationiert sein. (?)

Also ich besitze ein Ferienhaus in Frankreich, das ein Nachbar, der dort selber zwei Ferienhäuser vermietet, für mich seit fast 5 Jahren mitvermietet. Ja, und nun kann ich das Haus nicht mehr halten.

Jetzt muß / will ich das Haus verkaufen, zumal auch das eigentlich gute Verhältnis zu dem Nachbarn doch etwas distanzierter geworden ist, durch diverse Entwicklungen / Situationen.

Die Situation ist folgende. Zuerst hat er die Vermietung über seine Homepage gemacht, hat dann später eine (deutsche) Vermittlungsagentur zwischengeschaltet. Zwar hat es in 2020 bis vor kurzem kaum Anmeldungen wegen der Corona-Lage gegeben, aber nun sind doch an die zehn Buchungen vorhanden, bis in den Februar nächsten Jahres (kann ich im Internet sehen).

Ich weiß nicht, welche Kündigungsfrist er gegenüber dieser Agentur hat. Aber es geht ja im Prinzip in erster Linie um die generelle Frage, in wieweit ich daran gebunden bin, oder hat der Nachbar oder ich gegenüber der Agentur ein außerordentliches Kündigungrecht, weil die Grundlage nicht mehr besteht (Hausverkauf bzw. geplanter Hausverkauf ?)

Ich las bereits, daß anders als bei einem unbefristeten Mietverhältnis eine z.B. für eine Woche gemietete Ferienwohnung nicht kündbar ist.

Am einfachsten wäre es wohl, einen Käufer zu finden, der in die bestehenden Verhältnisse einsteigt, aber was ist, wenn er es für sich selbst nutzen will? Entweder wartet er, bis die Vermietungszeit vorbei ist, oder was gibt es sonst für eine Möglichkeit ?

Ich wurde nicht gefragt, ob ich mit der Agenturvermietung einverstanden bin; nun gut, ich habe auch nicht protestiert, und hatte auch diese Kündigungsfrist zwischen Nachbar und Agentur nie für wichtig gehalten. Wißt ihr, was da üblich ist ? Nun ja, ich werde es wohl doch auch von ihm direkt erfahren können, denke / hoffe ich.

Kann ich, wenn ich meinen Willen zum Hausverkauf und zum baldmöglichsten Stop der Vermietung erklärt habe (zur Not direkt auch bei der Agentur, falls der Nachbar es nicht macht), verlangen, daß keine Neuanmeldungen mehr zugelassen werden, oder haben Agentur und Nachbar das Recht, innerhalb der Kündigungsfrist weitere Buchungen anzunehmen? Und ich müßte einfach längerfristig denken ? Gerade bei einem drohenden Einbruch der Immobilien-Preise nicht so angenehm.

Ich denke an die Möglichkeit, den Mietern einen Rücktritt und anderweitige Anmietung – eventuell gegen Zahlung einer Abfindung – vorzuschlagen, der Agentur die Stornogebühren zu zahlen, und auch dem Nachbarn einen Ausgleich anzubieten - z.B. gegen Verrechnung seiner Schulden bei mir. (Er hat übrigens 50 % vom Umsatz bekommen, da war ich großzügüg, hörte ich, und ich zahle Strom, Grundsteuer und Reparaturen.)

Es ist wohlnicht einfach, zumal der Nachbar auch nicht grade das uncholerischste Temperament hat.

Deswegen wollte ich mich im Vorfeld schon mal mit Wissen wappnen, wenn möglich.

Kennt sich jemand von Euch aus mit der Möglichkeit, die Vermietungen zu stoppen ?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir etwas Erhellendes sagen könntet !


Es grüßt herzlich
Stefan Peters

-- Editiert von Zwickmüller am 14.05.2020 19:50

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von Zwickmüller):
ich hätte gerne ein Problem

Damit bist Du die Ausnahme :banana:


Zitat (von Zwickmüller):
Jetzt ist die Situation folgende. Zuerst hat er die Vermietung über seine Homepage gemacht, hat dann später eine Vermittlungsagentur zwischengeschaltet. Zwar hat es in 2020 bis vor kurzem kaum Anmeldungen wegen der Corona-Lage gegeben, aber nun sind doch an die zehn Buchungen vorhanden, bis in den Februar nächsten Jahres (kann ich im Internet sehen).

Ich weiß nicht, welche Kündigungsfrist er gegenüber dieser Agentur hat.

Und jetzt meinst du ernsthaft hier wüsste das jemand?


Zitat (von Zwickmüller):
Aber es geht ja im Prinzip in erster Linie um die generelle Frage, in wieweit ich daran gebunden bin, oder hat der Nachbar oder ich gegenüber der Agentur ein außerordentliches Kündigungrecht, weil die Grundlage nicht mehr besteht (Hausverkauf bzw. geplanter Hausverkauf ?)

Einfach ein mal:
- in den entsprechenden Verträgen nachlesen
- sich diesbezüglich mit französischem Recht (ist sicherlich anders als deutsches) befassen


Zitat (von Zwickmüller):
Ich las bereits, daß anders als bei einem unbefristeten Mietverhältnis eine z.B. für eine Woche gemietete Ferienwohnung nicht kündbar ist.

Das mag in F so sein, ob es auf diesen Fall anwendbar ist ist eine andere Frage.


Zitat (von Zwickmüller):
Am einfachsten wäre es wohl, einen Käufer zu finden, der in die bestehenden Verhältnisse einsteigt,

Garantiert.


Zitat (von Zwickmüller):
aber was ist, wenn er es für sich selbst nutzen will? Entweder wartet er, bis die Vermietungszeit vorbei ist, oder was gibt es sonst für eine Möglichkeit ?

Oder:
- Du suchst einen anderen Käufer der in die bestehenden Verträge einsteigt
- Dein Bruder leiht dir noch mehr
- oder Du gewinnst im Lotto
- Du hast was Du doch gerne haben möchtest:
Zitat (von Zwickmüller):
ich hätte gerne ein Problem



Zitat (von Zwickmüller):
Ich wurde nicht gefragt, ob ich mit der Agenturvermietung einverstanden bin

Und wir sollen wissen was zwischen Dir und dem Nachbarn wie auch immer vereinbart ist?


Zitat (von Zwickmüller):
hatte auch diese Kündigungsfrist zwischen Nachbar und Agentur nie für wichtig gehalten.

Na ja, so ist das eben wenn man sich nicht kümmern will.


Zitat (von Zwickmüller):
Wißt ihr, was da üblich ist ?

JA: Üblich ist das dies die Vertragsparteien in eben diesem Vertrag festlegen. Das dabei das nationale Recht i.d.R. Beachtung findet sollte selbstverständlich sein.


Zitat (von Zwickmüller):
Kann ich, wenn ich meinen Willen zum Hausverkauf und zum baldmöglichsten Stop der Vermietung erklärt habe (zur Not direkt auch bei der Agentur, falls der Nachbar es nicht macht), verlangen

Natürlich kannst Du das verlangen. Du kannst auch noch mehr verlangen.
Um festzustellen ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt sollte man:
- sich mit dem nationalen Recht vertraut machen
- Im Vertrag nachlesen.


Zitat (von Zwickmüller):
Ich denke an die Möglichkeit, den Mietern einen Rücktritt und anderweitige Anmietung – eventuell gegen Zahlung einer Abfindung – vorzuschlagen, der Agentur die Stornogebühren zu zahlen, und auch dem Nachbarn einen Ausgleich anzubieten

Denken ist grundsätzlich nicht verboten :rock:
Ob sich das Nachbar, die Agentur und die Mieter darauf einlassen kann hier niemand vorhersagen.
Die Lebenserfahrung zeigt jedoch das in ähnlichen Fällen die Zustimmung der Gegenseite(n) stehts mit der Höhe der angebotenen Zahlungen steigt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zwickmüller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Der wichtigste Teil meiner Antwort ist weiter unten farblich hervorgehoben.

Zitat (von Tobias F):
Zitat (von Zwickmüller):
ich hätte gerne ein Problem
Damit bist Du die Ausnahme :banana:


Ach das sollte nur ein Zitat von Bodo Bach, dem Telefonverarscher (ist schon ein paar Jahre her, war vor Paul Panzer).

Zitat:
Zitat (von Zwickmüller):

Ich weiß nicht, welche Kündigungsfrist er gegenüber dieser Agentur hat.

Und jetzt meinst du ernsthaft hier wüsste das jemand?

Natürlich weiß ich, daß das von Euch niemand wissen kann und habe deswegen nichts ernsthaft gemeint.

Zitat:

Zitat (von Zwickmüller):
Aber es geht ja im Prinzip in erster Linie um die generelle Frage, in wieweit ich daran gebunden bin, oder hat der Nachbar oder ich gegenüber der Agentur ein außerordentliches Kündigungrecht, weil die Grundlage nicht mehr besteht (Hausverkauf bzw. geplanter Hausverkauf ?)

Einfach ein mal:
- in den entsprechenden Verträgen nachlesen
- sich diesbezüglich mit französischem Recht (ist sicherlich anders als deutsches) befassen


Damüßte der Nachbar kooperieren und mir den Vertrag zu lesen geben (in letzter Zeit gab es andere Zweifel an Kooperations-Bereitschaft).

Auf der Homepage der (deutschen) Vermittlungsagentur steht, daß für alle Beteiligten das BRD-Recht gilt.


Zitat (von Zwickmüller):
Am einfachsten wäre es wohl, einen Käufer zu finden, der in die bestehenden Verhältnisse einsteigt,

Garantiert.


Mir ist mittlerweile klar, daß wohl eine Duldungsvollmacht vorliegt.

Zitat:

Zitat (von Zwickmüller):
Wißt ihr, was da üblich ist ?

JA: Üblich ist das dies die Vertragsparteien in eben diesem Vertrag festlegen. Das dabei das nationale Recht i.d.R. Beachtung findet sollte selbstverständlich sein.


Es hätte ja sein können, daß jemand weiß, daß da meist 6 Monate oder ? Monate üblich sind.

Zitat (von Zwickmüller):
Kann ich, wenn ich meinen Willen zum Hausverkauf und zum baldmöglichsten Stop der Vermietung erklärt habe (zur Not direkt auch bei der Agentur, falls der Nachbar es nicht macht), verlangen

Natürlich kannst Du das verlangen. Du kannst auch noch mehr verlangen.
Um festzustellen ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt sollte man:
- sich mit dem nationalen Recht vertraut machen
- Im Vertrag nachlesen.


Kurz dazu: es ist deutsches Recht, und zwischen mir und dem Nachbarn gibt es keinen (schriftlichen)
Vertrag, aber sollte es etwas im Vertrag zwischen Vermieter / Nachbar und Agentur geben, z.B. über irgendwelche Hindernisse, auch evtl. Krankheit usw., wie auch Verkauf des Hauses ? Könnte sein, ich versuche es in Erfahrung zu bringen.

Dies ist der wichtigste Teil für mich, aber das Zitat bricht leider ab, und ich würde auch gerne wissse, was ich noch mehr verlangen kann.

Hier meine vollständige Frage aus dem Text:


Zitat (von Zwickmüller):
Kann ich, wenn ich meinen Willen zum Hausverkauf und zum baldmöglichsten Stop der Vermietung erklärt habe (zur Not direkt auch bei der Agentur, falls der Nachbar es nicht macht), verlangen, daß keine Neuanmeldungen mehr zugelassen werden, oder haben Agentur und Nachbar das Recht, innerhalb der Kündigungsfrist weitere Buchungen anzunehmen?


Könnten Sie / könntest Du mir bitte nochmal schreiben, was ich da verlangen kann ?

Vor allem hatte mich die Frage beunruhigt, ob Nachbar und Agenur das Recht haben, innerhalb der Kündigungsfrist Buchungen anzunehmen, die außerhalb der Kündigungsfrist liegen ? Dann wäre das wohl sowieso nicht zulässig ?! (Ist mir erst nach dem Posten in den Sinn gekommen.)

Bitte um nochmalige Antwort. Vielen Dank !

Zitat (von Zwickmüller):
Ich denke an die Möglichkeit, den Mietern einen Rücktritt und anderweitige Anmietung – eventuell gegen Zahlung einer Abfindung – vorzuschlagen, der Agentur die Stornogebühren zu zahlen, und auch dem Nachbarn einen Ausgleich anzubieten

Denken ist grundsätzlich nicht verboten :rock:
Ob sich das Nachbar, die Agentur und die Mieter darauf einlassen kann hier niemand vorhersagen.
Die Lebenserfahrung zeigt jedoch das in ähnlichen Fällen die Zustimmung der Gegenseite(n) stehts mit der Höhe der angebotenen Zahlungen steigt.

Stimmt ! Eventuell könnte ich das mit den weiter in der Zukunft liegenden und weniger zahlreichen Buchungen machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Zwickmüller):
Auf der Homepage der (deutschen) Vermittlungsagentur steht, daß für alle Beteiligten das BRD-Recht gilt.

Das ist ziemlich irrelevant was die Agentur da schreibt.



Zitat (von Zwickmüller):
Kurz dazu: es ist deutsches Recht,

Die Zeiten in denn das so einfach in Frankreich galt sind schon einige Jahre vorbei ...

Der französiche Nachbar wird sich wohl genauso wenig nach Deutschen Recht richten wie ein französiches Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ein Rat von meiner Seite:

Das was ich hier in als Außenstehender lese sind nur wilde Vermutungen und Rätselraten. Das wird ihnen nix bringen und nur dazu führen, dass sie sich in was reinsteigern.
Mein Rat wäre dem Nachbarn einfach Mal sagen:
Danke das du dich die ganze Zeit gekümmert hast. Die Situation wird sich zeitnah ändern, da ich das Haus verkaufen werde.....

Wer weiß was sich in einem offenen Gespräch so alles ergibt. Vielleicht will er es sogar kaufen.
Wenn sich dann konkrete Probleme ergeben, sollten sie sich mit diesen konkreten Problemen auseinandersetzen. Alles andere kostet nur Nerven und hilft niemandem, insbesondere nicht Ihnen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zwickmüller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Sie haben recht, ich hab mich schon sehr reingesteigert in (nicht uninteressante) Eventualitäten.

Und wenn ich vor einem Gespräch etwas wissen will, muss ich das wohl direkt bei einem Fachanwalt einholen.

Vielen Dank auch an Euch alle !!! :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Nur damit sie mich richtig verstehen.
Ich will sie nicht verscheuchen oder sagen dass man hier nicht auch mal einen guten Rat bekommt ;)
Reden sie offen mit dem Nachbarn. Sie müssen ja nicht sagen, warum sie es verkaufen.
Wenn sie dann mit konkreten Problemen konfrontiert werden, dann schreiben sie auch gerne hier was dazu.


Aber sie sollten keine Geister erschaffen oder rufen, die noch noch nicht da sind - auch wenn man dazu neigt wo sich doch gerade "alles gegen einen verschwört".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Zwickmüller):
Und wenn ich vor einem Gespräch etwas wissen will, muss ich das wohl direkt bei einem Fachanwalt einholen.


Ein Fachanwalt hätte die gleichen Probleme wir wir - das fehlende Detailwissen hinsichtlich der Verträge.

Sie können/müssen den Vertrag mit dem Nachbarn kündigen. Zu wann eine solche Kündigung wirksam werden kann, ergibt sich aus dem Recht des Nachbarlandes.
Ein Anwalt mit Frankreichbezug wäre daher ggf. die bessere Wahl. Oder gleich ein deutschspachiger Anwalt in F.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Zwickmüller
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ja also der Vertrag mit dem Nachbarn besteht nur aus einer undetaillieten mündlichen Absprache und jahrelangem Gewährenlassen (dies insbesondere bezogen auf die Nutzung der Agentur).

Es wird von einem der Beteiligten vermutet, daß daher der Eigentümer wohl an die (deutschrechtliche) Kündigungsfrist gebunden ist. (Laut Internetseite der Agentur gelten für die drei beteiligten Parteien Mieter, Vermieter und Agentur das deutsche Recht.)

Es sei denn, es gäbe eine französisches Gesetz, das das alles aushebelt. Hmmm, nicht unmöglich, aber es erscheint mir als Laien doch zu schön, um wahr sein zu können. (?)

Ja, der Eigentümer wird Ihre Nachricht im Auge behalten,

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Zwickmüller):
Laut Internetseite der Agentur gelten für die drei beteiligten Parteien Mieter, Vermieter und Agentur das deutsche Recht.

Wie gesagt, ist es egal was die Agentur meint.
Und da der Eigentümer auch keiner der 3 genannten Parteien ist, wäre das für den Eigentümer eh nicht relevant.



Zitat (von Zwickmüller):
Es wird von einem der Beteiligten vermutet, daß daher der Eigentümer wohl an die (deutschrechtliche) Kündigungsfrist gebunden ist.

Es kommt darauf an, ob sich das nach der Nationalität des Eigentümers richtet oder - wie eigentlich üblich - nach dem Ort wo die Immobilie steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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