Forderung über Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

5. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rhyno
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung über Hausgeldabrechnung bei Eigentümerwechsel

Guten Abend,
ich habe eine Frage bzgl. einer Forderung aufgrund der Hausgeldabrechnung. Ich bin am 10.01.2017 als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen worden. Aufgrund eines Gerichtsverfahrens wurde die Hausgeldabrechnung von 2014 erst Ende 2015 durchgeführt mit Fälligkeit 17.01.2016, also ca. 1 Jahr vor dem Eigentümerwechsel. Es wurde also entweder von der Verwaltung versäumt, das Geld einzufordern oder die Voreigentümer haben die Zahlung nicht geleistet bzw. hinausgezögert.
Jetzt möchte die Hausverwaltung von mir das Geld haben. Die Verwaltung hat mir keine Gemeinschaftsordnung, wo derartiges geregelt sein könnte, zur Verfügung gestellt, sondern beruft sich darauf, dass ich ja jetzt der Eigentümer und somit der Ansprechpartner bin. Ferner sagt die Verwaltung, dass sie nur die Abrechnungsspitze zu beachten hat und der Verkäufer nur die Pflicht zur Zahlung des Wirtschaftsplanes bis zum Wechsel hat.

Leider habe ich bei der Suche nur Beiträge gefunden, die den Käufer in die Pflicht nehmen. Dort ging es aber immer darum, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der neue Eigentümer bereits im Grundbuch eingetragen ist.
In meinem Fall ist die Forderung aufgrund der Hausgeldabrechung aber schon ca. 1 Jahr her, seitdem ich eingetragen bin.

Im Kaufvertrag haben uns die Voreigentümer versichert, dass keine Hausgeldrückstände bestehen und derjenige zur Zahlung verflichtet ist, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit im Grundbuch steht.

Ich hoffe Sie haben einen Hinweis für mich, wie ich hier verfahren soll.

Besten Dank.

Dennis

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat:
mit Fälligkeit 17.01.2016


Was heißt das?
Eine Nachforderung aus der Hausgeldabrechnung ist fällig mit Beschlussfassung über diese Abrechnung bzw. mit dem Datum, dass im Beschluss als Fälligkeitsdatum genannt wird.
Hierüber enthält dein Post keine Aussage. Bitte genauer schildern.

Signatur:

lg.
R.M.

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