Hallo,
wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 2 Parteien, wir sind Haupteigentümer mit einer 2/3 Mehrheit, die sich auch laut Teilungserklärung auf das Gemeinschaftseigentum bezieht (Flure, Heizraum, Keller, Kellergang, Waschküche). Nun soll die Wohnung mit der 1/3 Minderheit durch einen Makler verkauft werden. Darf dieser ohne unsere Zustimmung Fotos vom Gemeinschaftseigentum machen? Hier stehen auch persönliche Sachen von uns.
Darüber hinaus bezahlt die Miteigentümerin seit 2018 (ihrem Auszug) kein Hausgeld mehr, obwohl sie munter in ihrer leerstehenden Wohnung heizt. Wir müssen das alles im Voraus bezahlen. Unser Anwalt kommt diesbezüglich nicht in die Pötte.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß, Anna
Fotos vom Gemeinschaftseigentum/ Makler
1. April 2020
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Frage vom 1. April 2020 | 13:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos vom Gemeinschaftseigentum/ Makler
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 1. April 2020 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDarf dieser ohne unsere Zustimmung Fotos vom Gemeinschaftseigentum machen? :
Ja
ZitatHier stehen auch persönliche Sachen von uns. :
Welche genau und warum genau?
Und jetzt?
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