Fotos vom Gemeinschaftseigentum/ Makler

1. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein204
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos vom Gemeinschaftseigentum/ Makler

Hallo,

wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 2 Parteien, wir sind Haupteigentümer mit einer 2/3 Mehrheit, die sich auch laut Teilungserklärung auf das Gemeinschaftseigentum bezieht (Flure, Heizraum, Keller, Kellergang, Waschküche). Nun soll die Wohnung mit der 1/3 Minderheit durch einen Makler verkauft werden. Darf dieser ohne unsere Zustimmung Fotos vom Gemeinschaftseigentum machen? Hier stehen auch persönliche Sachen von uns.
Darüber hinaus bezahlt die Miteigentümerin seit 2018 (ihrem Auszug) kein Hausgeld mehr, obwohl sie munter in ihrer leerstehenden Wohnung heizt. Wir müssen das alles im Voraus bezahlen. Unser Anwalt kommt diesbezüglich nicht in die Pötte.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß, Anna

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sonnenschein204):
Darf dieser ohne unsere Zustimmung Fotos vom Gemeinschaftseigentum machen?

Ja



Zitat (von Sonnenschein204):
Hier stehen auch persönliche Sachen von uns.

Welche genau und warum genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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