Frage zu Balkonblumen - muss man die abnehmen?

5. September 2026 Thema abonnieren
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Balkonblumen - muss man die abnehmen?

Hallo,

ich habe mir Kästen an meinem Balkon (1. OG) angebracht und die auf Wunsch meines Nachbarn unter mir nach innen gehängt. Bepflanzt sind sie mit Geranien, Petunien etc., die auch ranken, und zwar nach außen und nach innen. Ich finde das auch recht schön, wie die Balkone in Bayern. Die Geranien ranken ca. 50cm nach unten, also immer noch auf Höhe des Balkongeländers.

Jedenfalls verlangt der Nachbar unter mir im Erdgeschoss, der unter meinem Balkon eine große Terrasse hat ohne wesentlichen Blumenbewuchs, dass ich die Blumen regelmäßig zurück schneide außen oder alternativ regelmäßig seine Terrasse reinige. Er habe keine Lust, täglich die abfallenden Blätter und Blüten wegzukehren.

Frage: darf er das?

Ich bin der Meinung, dass ich auch meine Geranien und Petunien hängen lassen kann und er sich bei Kauf der Wohnung mit Terrasse hätte darüber im Klaren sein müssen, dass von den Balkonen über ihm auch Wasser/Blätter und Blüten herunterfallen können.
Darf er mir verbieten, leicht rankende Pflanzen ans Geländer zu hängen, nur damit seine Terrasse clean bleibt?




21 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Frage: darf er das?
Ja, verlangen darf er das. Das wars auch schon.

Zitat (von Plagiatorin ):
Darf er mir verbieten,
Nein. Zwischen verlangen und verbieten liegen manchmal Welten. Häufig auch bei Blüten-oder Blätterfall.

Zitat (von Plagiatorin ):
Er habe keine Lust, täglich die abfallenden Blätter und Blüten wegzukehren.
Das mit der Lustlosigkeit ist sein gutes Recht. Das wars auch schon.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Also ist die Frage, ob ich bereit bin, den Konflikt einzugehen oder ob des lieben Friedens Willen nachgebe?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun argumentiert er, dass die herabfallenden Blüten seine Terrasse nachhaltig verschmutzen würden, indem sie bei Regen da verfaulen und Flecken verursachten. Das sei unzumutbar.

Muss ich befürchten, dass er mich verklagt und mir die Kosten für die Reinigung in Rechnung stellt mit Erfolg?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Muss ich befürchten,
Ja, das musst du befürchten.
Ob seine Klage Erfolg hat, erfährst du zuerst... durchs Gericht.

Vielleicht fragst du mal die KI?
Oder schaust im Netz in spezielle Seiten, was herabfallende Geranien-/Petunienblüten auf Naturstein oä. verursachen? Der Nachbar hat es offenbar bereits getan...

ICH würde es in diesem Fall nicht auf eine Klage ankommen lassen, sondern die Geranien/Petunien zeitnah vom Balkon entfernen.
Warum? Weil ich selbst gerade erst gelesen habe, dass Geranien/Petunien wohl keine harmlosen Blüten haben.

Ob sich übern Sommer schon solche Flecken und Verfärbungen gebildet haben, könntest du vor Ort sofort erkennen... und als good-will eine Reinigung anbieten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130962 Beiträge, 41620x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
indem sie bei Regen da verfaulen und Flecken verursachten.

Und warum entfernt er sie nicht? Im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit wäre er dazu durchaus verpflichtet.



Zitat (von Plagiatorin ):
Muss ich befürchten, dass er mich verklagt

Da keiner hier das psychologische Profil des Herren kennt, nicht wirklich seriös zu beantworten.



Zitat (von Plagiatorin ):
mir die Kosten für die Reinigung in Rechnung stellt mit Erfolg?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Anami):
Ob sich übern Sommer schon solche Flecken und Verfärbungen gebildet haben, könntest du vor Ort sofort erkennen... und als good-will eine Reinigung anbieten?

Das könnte deutlich billiger und erblich risikoärmer sein wie ein Gerichtsverfahren. Man sollte allerdings ganz deutlich hervorheben, das das Angebot eine reine Kulanz im Rahmen des nachbarschaftlichen Verhältnisses ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4518 Beiträge, 741x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum entfernt er sie nicht? Im Rahmen seiner Schadensminderungsobliegenheit wäre er dazu durchaus verpflichtet.


Harry, Geranien entfernen, gerade wenn es geregnet hat, ist harte Arbeit, warum sollte der Nachbar diese entfernen, nur weil eine Person ein Stockwerk höher, dies toll findet.
Ausserdem verursachen die Flecken, welche nur schlecht zu entfernen sind.
Die TE soll nächstes Jahr andere Blumen einsetzen, welche nicht nach außen ranken und nur den eigenen Balkon verschmutzen.
Zitat (von Plagiatorin ):
Nachbar unter mir im Erdgeschoss, der unter meinem Balkon eine große Terrasse hat ohne wesentlichen Blumenbewuchs,

Eigentum oder Mietwohnungen?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130962 Beiträge, 41620x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Harry, Geranien entfernen, gerade wenn es geregnet hat, ist harte Arbeit,

Das ist nicht wirklich harte Arbeit.



Zitat (von Loni12):
warum sollte der Nachbar diese entfernen

Damit er keinen Anteil bekommt an der Haftung für den Schaden.



Zitat (von Loni12):
Ausserdem verursachen die Flecken, welche nur schlecht zu entfernen sind.

Ja, wenn man sie zu lange liegen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Gelehrter
(10031 Beiträge, 2099x hilfreich)

Herabfallende Blätter und Blüten gehören zum allgemeinen Lebensiriko. Dennoch sollte man Pflanzen regelmässig zurückschneiden bzw. so pflanzen dass man die Nachbarn nicht zu sehr stört.

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https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43104 Beiträge, 14821x hilfreich)

Hier kann ich Dir nur teilweise zustimmen (meist sind wir ja vollständig einer Meinung). Der Sinn des Aufhängens von Blumenkästen nach innen ist ja gerade, übermäßige Belästigung der Bewohner in der Etage tiefer zu vermeiden. Und wenn man das dann "abpuffert," indem man die Blumen so üppig ranken lässt, dass dieser angestrebte Effekt quasi aufgehoben wird, dann fragt es sich natürlich, ob das noch zumutbar ist.

Ganz klar: in gewissem Umfang ist diese Belästigung zu dulden. In diesem Jahr ist ja die Sommer-Balkonblumen-Saison ohnehin gelaufen. Vielleicht im Interesse des Hausfriedens im nächsten Jahr Blumen auswählen, die nicht ganz so rumschmuddeln. Im Interesse des Hausfriedens. Denn ein wenig Schmuddelei ist mit Sicherheit zu dulden. Und man hatte bisher ja schon genug andere Baustellen, die abzuarbeiten waren. Muss doch so im Interesse aller nicht weitergehen.

wirdwerden

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Eigentum oder Mietwohnungen?

Eine GdWE mit der harmonischsten Stimmung die man sich denken kann, man beachte die anderen Threads der TE...

Ohne jetzt Wortklauberei zu betreiben
Zitat (von Plagiatorin ):
Frage: darf er das?

Nein, er als Einzelperson nicht, aber die Eigentümergemeinschaft unter Umständen und eventuell braucht es das gar nicht, weil es bereits geregelt ist.

Also: Was steht denn in der Teilungserklärung, oder Beschlüssen zu den Balkonen oder zu Balkonkästen und deren Bepflanzung?

-- Editiert von User am 5. Oktober 2026 13:15

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Harry, Geranien entfernen, gerade wenn es geregnet hat, ist harte Arbeit, warum sollte der Nachbar diese entfernen, nur weil eine Person ein Stockwerk höher, dies toll findet.

Warum muss ich die Kirschblüten von quasi allem entfernen, nur weil der doofe Baum seit 35 Jahren 8 Gärten weiter steht?
Die Antwort ist recht einfach, weil solche Verschmutzungen allgemein als sozialadäquat hingenommen werden müssen (gängige Rechtsprechung).

Zitat (von Plagiatorin ):
Darf er mir verbieten, leicht rankende Pflanzen ans Geländer zu hängen, nur damit seine Terrasse clean bleibt?

Nein, aber er kann erfolgreich durchsetzen, dass Du Deine Pflanzen so zurückschneiden musst, dass nichts nach außen rankt (auch das ist gängige Rechtsprechung).

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum muss ich die Kirschblüten von quasi allem entfernen,
Warum bringst du wieder hinkende Vergleiche?
Geranien und Petunien---bitte nachlesen, was ausgerechnet dieser Blüten-und Blätterfall auf zB hellen Natursteinplatten verursacht.
Der Nachbar wird per Teilungserklärung nicht verpflichtet werden, seine Terrassenfläche von solchen verblühten Blüten und Blättern freizuhalten.
Dass dort auch evtl. Ahorn, Birke, Kirsche und Kastanie stehen und Herbstlaub abwerfen, stört den Mann wahrscheinlich nicht.
Der sucht ganz einfach... und da bieten sich solche *** bestens an.
Das Zurückschneiden bewirkt wahrscheinlich nicht, dass dem unteren Herrn nichts auf seine SE-Terrasse fällt.

Aber: Der musste nicht in ein steriles Hochhaus ohne Balkon ziehen...da irrt die TE. Evtl. ärgert der sich auch über 1001 Mängel an diesem Haus und die teure Wohnung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was steht denn in der Teilungserklärung, oder Beschlüssen zu den Balkonen oder zu Balkonkästen und deren Bepflanzung?

Nichts.. ich habe nichts dazu gefunden.

Zitat (von spatenklopper):
aber er kann erfolgreich durchsetzen, dass Du Deine Pflanzen so zurückschneiden musst, dass nichts nach außen rankt

Wie kann er das durchsetzen?

Nochmal allgemeiner gefragt: wenn ich/jemand auf seinen Balkon Pflanzen stellt und diese Blätter abwerfen (wird noch nicht mal die am Geländer aufgehängten Pflanzen) und diese Blätter durch den Spalt am Balkon hinab fallen: kann der Wohnungsinhaber unter mir verlangen, dass ich regelmäßig sein Grundstück/Terasse reinige mit der Begründung, er habe Anspruch auf eine cleane Terrasse?

Wäre es richtig, wenn ich argumentiere, dass das Aufstellen von Pflanzen zur normalen Benutzung des Balkons gehört und dass dann mitunter auch Blätter hinabfallen.. und er beim Kauf der Wohnung wissen konnte, dass sich über seiner Terrasse mehrere Balkone befinden und somit die Wahrscheinlichkeit, dass da einige Blätter/Gießwasser etc. runter kommen, gegeben ist?

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
kann der Wohnungsinhaber unter mir verlangen,
Ja, das kann der verlangen.
Die Frage ist: Musst du diesem Verlangen nachkommen? Welches Risiko gehst du ein, wenn du es ignorierst?
Zuerst fand er es unzumutbar, dass dort Geranien-und Petunienblüten und -blätter auf sein Terrasse fallen...usw. und nun verlangt er schon was?
Zitat (von Plagiatorin ):
Wäre es richtig,
Ja.Nein.Vielleicht. Probiers doch.
Aber ich schrieb nicht umsonst, ich würde es in diesem Fall nicht auf eine Klage ankommen lassen, sondern...

Es kommt eben immer drauf an...

-- Editiert von User am 5. Oktober 2026 18:30

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130962 Beiträge, 41620x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Wie kann er das durchsetzen?

A) nerven bis Du aufgibst
B) per Anwalt und Gericht



Zitat (von Plagiatorin ):
kann der Wohnungsinhaber unter mir verlangen, dass ich regelmäßig sein Grundstück/Terasse reinige mit der Begründung, er habe Anspruch auf eine cleane Terrasse?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit, insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist.



Zitat (von Plagiatorin ):
Wäre es richtig, wenn ich argumentiere, dass das Aufstellen von Pflanzen zur normalen Benutzung des Balkons gehört und dass dann mitunter auch Blätter hinabfallen.. und er beim Kauf der Wohnung wissen konnte, dass sich über seiner Terrasse mehrere Balkone befinden und somit die Wahrscheinlichkeit, dass da einige Blätter/Gießwasser etc. runter kommen, gegeben ist?

Nein.

Dem juristischen Laien sei empfohlen, nicht selber zu argumentieren, sondern das argumentieren juristisch versierten Personen zu überlassen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Plagiatorin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das würde doch bedeuten, dass ich praktisch keine Pflanzen auf dem Balkon aufstellen kann, denn immer werden Blätter und Blüten abfallen und durch den Spalt auf die Terrasse darunter fallen... das verstehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43104 Beiträge, 14821x hilfreich)

Was meinst Du wohl, warum bei bestimmten Konstellationen die Balkonkästen nach innen gehängt werden müssen? Wenn es eh einerlei ist, ob was auch immer nach unten fliegt? Wie ich schon schrieb, es gibt durchaus Balkonpflanzen, die nicht so viel "Abfall" produzieren. Auch muss man nicht unbedingt alles so üppig beranken lassen, dass der Effekt der nach innen gehängten Kästen sozusagen wieder aufgehoben wird. Das sollte sich Dir doch erschliessen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130962 Beiträge, 41620x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Aber das würde doch bedeuten, dass ich praktisch keine Pflanzen auf dem Balkon aufstellen kann, denn immer werden Blätter und Blüten abfallen und durch den Spalt auf die Terrasse darunter fallen... das verstehe ich nicht.

Was konkret versteht man denn nicht?
Selbstverständlich darf man andere weder schädigen noch unzumutbar belästigen. Und wenn tatsächlich keine anderen Maßnahmen mehr helfen, dann ist "keine Pflanzen auf dem Balkon" die Folge - notfalls per Gericht verordnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41211 Beiträge, 6645x hilfreich)

Zitat (von Plagiatorin ):
Aber das würde doch bedeuten,
Nö. Absolut NICHT.
Verstehst du wenigstens, dass es nicht um die Ranken und nicht um innen oder außen am Balkon geht---> sondern um Blüten und Blätter auf der Terrasse des pingeligen Nachbarn geht?
Der Terrassen-Nachbar ---verlangt--- was von dir. Das darf er.
Der Terrassen-Nachbar ---verbietet-- dir nichts.

Nun 4 Wochen später war seine Begründung: ...das ist unzumutbar, weil...
Nun ---befürchtest---, dass er dich verklagen könnte.
Was und wann ein Gericht in diesem Fall entscheiden würde---> steht in den Sternen.

Was du riskierst oder um des lieben Friedens willen anbietest, ist deine persönliche Entscheidung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13850 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum bringst du wieder hinkende Vergleiche?

Ich kann nichts dafür, dass Du selbst direkt aufeinander folgende Sätze nicht in einen Kontext setzen kannst.

Zitat (von Anami):
Geranien und Petunien---bitte nachlesen, was ausgerechnet dieser Blüten-und Blätterfall auf zB hellen Natursteinplatten verursacht.

Das brauche ich nicht nachlesen, denn es ist nicht nur mir, sondern sogar bei Gericht bekannt, ebenso wie der Fakt, dass das Laub von "Allerweltsbäumen" wie Eiche, Walnuss, Kastanie, Rotbuche / Hainbuche, Birke, Ahorn oder Pappeln sehr ähnliche Auswirkungen haben können, wenn es, genau wie Blütenblätter, nicht rechtzeitig entfernt wird.

Zitat (von Anami):
Der Nachbar wird per Teilungserklärung nicht verpflichtet werden, seine Terrassenfläche von solchen verblühten Blüten und Blättern freizuhalten.

Was hat das mit der Nachfrage zu eventuellen Vorgaben zur Bepflanzung zu tun?

Zitat (von Anami):
Verstehst du wenigstens, dass es nicht um die Ranken und nicht um innen oder außen am Balkon geht---> sondern um Blüten und Blätter auf der Terrasse des pingeligen Nachbarn geht?

Ganz offensichtlich versteht Du den Zusammenhang zwischen Ranken/innen/außen und eines eventuellen Unterlassungsanspruchs des Nachbarn nicht.
Und damit kommen wir zu dem Punkt, der Dir im Verständnis wegen des nicht erfassten Kontextes fehlt, nämlich das
Zitat (von spatenklopper):
solche Verschmutzungen allgemein als sozialadäquat hingenommen werden müssen (gängige Rechtsprechung).
da sie als übliche, unvermeidbare Begleiterscheinung der erlaubten Balkonnutzung gelten, solange es sich um den natürlichen, windbedingten Flug einzelner Blütenblätter handelt.

Zitat (von Anami):
Nun 4 Wochen später war seine Begründung: ...das ist unzumutbar, weil...

...das Zeug solange dort liegen bleibt, bis es anfängt zu faulen...

Ich habe zwar Zweifel das Du das folgende "Warum" verstehst, aber wichtiger ist sowieso, dass die TE damit etwas anfangen kann.

Zitat (von Plagiatorin ):
Wie kann er das durchsetzen?

Wie oder warum?
Wie -> per Gericht
Warum -> Weil man bei außenhängen Balkonkästen, oder eben nach außen rankenden Pflanzen (Entsprechende Bepflanzung natürlich vorausgesetzt) die Ansicht, dass es sich noch um eine hinzunehmende unwesentliche Beeinträchtigung handelt nicht mehr verargumentieren kann und deshalb schnell die Grenze zu wesentlichen Beeinträchtigungen erreicht ist, die dem "Geschädigten" einige Rechte eröffnen.
Die Forderung
Zitat (von Plagiatorin ):
...dass ich die Blumen regelmäßig zurück schneide außen...

sollte man also berücksichtigen, denn das gleiche gilt, wenn man die Pflanzen nicht regelmäßig von verwelkten Teilen befreit und sich das Zeugs auf dem Balkon sammelt.

Du darfst es schön finden, musst dich aber dann auch regelmäßig darum kümmern, dass die Beeinträchtigung bei rechtlicher Betrachtung nicht unzumutbar wird.

-- Editiert von User am 9. Oktober 2026 12:46

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