Fragen zu der 3-Objekt-Grenze

23. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Location1808
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu der 3-Objekt-Grenze

Guten Abend,

wir haben Fragen zu der 3-Objekt-Grenze.

Soweit wir das verstanden haben, darf man innerhalb von 5 Jahren 3 Objekte verkaufen, OHNE dass man als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird - ist das so richtig?

Wenn man alle 3 Objekte länger als 10 Jahre gehalten hat (nicht selbst bewohnt), dann muss man auf einen eventuellen Gewinn keine Steuern zahlen – haben wir das so auch richtig verstanden?

Nun ist es so, dass wir beide (Ehepartner) immer zu 50:50 als Eigentümer in den Objekten eingetragen sind.

Nach langer Suche haben wir nun im Internet folgende Angabe gefunden:

„Im Übrigen zählt beim Verkauf von Eigentumswohnungen jede Wohneinheit als ein eigenes Objekt. Bei Ehepartnern gilt selbstverständlich, dass die Ehepartner jeweils drei Objekte bzw. insgesamt sechs Objekte verkaufen dürfen, ohne als gewerbliche Verkäufer eingestuft zu werden."

Jetzt wäre die Frage: dürfen wir - als 50:50 Partner - also innerhalb der 5 Jahresfrist dann max. 6 Objekte verkaufen ohne als gewerblich zu gelten oder trotzdem „nur" 3 …..

Aus dieser Aussage werden wir so nicht richtig schlau....

Wenn jedem Partner je 3 Wohnungen zu 100% gehören würden wäre es klar, dass jeder 3 Objekte verkaufen kann, aber bei 50:50?

Deshalb die Frage 3 oder 6 Objekte?

Wonach richtet sich das?

Wäre nett, wenn uns jemand die Fragen beantworten könnte.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Location1808):
Soweit wir das verstanden haben, darf man innerhalb von 5 Jahren 3 Objekte verkaufen, OHNE dass man als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird - ist das so richtig?

Nein.

Wenn ein Immobilieneigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung / Herstellung / grundlegender Modernisierung verkauft, ist das in der Regel keine private Vermögensverwaltung mehr.



Zitat (von Location1808):
Bei Ehepartnern gilt selbstverständlich, dass die Ehepartner jeweils drei Objekte bzw. insgesamt sechs Objekte verkaufen dürfen, ohne als gewerbliche Verkäufer eingestuft zu werden."

Das ist ebenfalls falsch - es kommt darauf an, wie dort die vertragliche Situation ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.672 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen