Hallo zusammen,
der Mieter einer Wohnung gestattet regelmäßig seinem Besuch, ihre Motorroller im Innenhof zu parken. Obwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist, stört ihn dies nicht im Geringsten. Selbst, nachdem der Roller seines Besuches Benzin verloren hatte, wurde er nochmals eindringlich darauf hingewiesen. Ohne Erfolg! Welche wirkungsvollen Maßnahmen kann man als Miteigentümer hier eigentlich ergrreifen?
Vielen Dank für eure Meinung.
Fremdparker auf Hof
12. Januar 2019
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Frage vom 12. Januar 2019 | 14:05
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 4x hilfreich)
Fremdparker auf Hof
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2019 | 15:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitatder Mieter einer Wohnung :
Also nicht Dein Mieter?
ZitatObwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist :
Von wem genau und mit welcher Rechtsgrundlage genau?
#2
Antwort vom 13. Januar 2019 | 00:05
Von
Status: Schlichter (7219 Beiträge, 1517x hilfreich)
Bei Verlust von Flüssigkeiten den Halter des Fahrzeuges eine Rechnung über die Entsorgung schicken.
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#3
Antwort vom 13. Januar 2019 | 02:04
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Picaro,
Du solltest die Situation etwas besser beschreiben. Also wo der /die Roller stehen, ob es frei zugänglich ist oder ob dort grundsätzlich ein Parkverbot besteht. Und ja, auch wer dem Parker das gesagt hat.
Berry
#4
Antwort vom 13. Januar 2019 | 12:14
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitat:Zitatder Mieter einer Wohnung :
Also nicht Dein Mieter?
Nein, es ist der Mieter eines anderen Eigentümers, der jedoch nicht vor Ort wohnt.
ZitatObwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist :
Von wem genau und mit welcher Rechtsgrundlage genau?
Sein Vermieter hat ihn bereits mehrmals, auch schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist.
#5
Antwort vom 13. Januar 2019 | 12:21
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 4x hilfreich)
ZitatPicaro, :
Du solltest die Situation etwas besser beschreiben. Also wo der /die Roller stehen, ob es frei zugänglich ist oder ob dort grundsätzlich ein Parkverbot besteht. Und ja, auch wer dem Parker das gesagt hat.
Hallo Berry,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Roller stehen auf einem frei zugänglichen Innenhof. Besagten Mieter wurde bereits mehrmals von seinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist. Da sein Vermieter aber nicht vor Ort wohnt, interessiert ihn das Verbot einfach nicht. Ich bin der einzige Eigentümer, der auch dort wohnt. Selbst als der Roller Benzin verloren hat, hat ihn der Hinweis darauf nicht gestört, aondern lies den Tankinhalt in allet Ruhe auf dem Hof auslaufen.
Berry
#6
Antwort vom 13. Januar 2019 | 23:50
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
für den es ein verbindliches für alle durch Schilder erkenbares Parkverbot gibt?ZitatDie Roller stehen auf einem frei zugänglichen Innenhof. :
Papier ist geduldig, und manches wird geschrieben, obwohl eigentlich das dafür genutzte Papier schon zu schade ist.ZitatBesagten Mieter wurde bereits mehrmals von seinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist. :
Will sagen; noch ist mir die Rechtsgrundlage für das grundsätzliche Verbot nicht klar. Mir scheint, dass es an entsprechenden Regelungen mangelt.
Außerdem: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, obwohl dies so auf tausenden von Schildern steht und genau so gut haften Mieter nicht grundsätzlich für ihre Besucher.
Ein Anruf beim Umweltamt hätte ihm sicher Beine gemacht, bei auslaufendem Benzin sind die samt Feuerwehr in wenigen Minuten da.ZitatSelbst als der Roller Benzin verloren hat, hat ihn der Hinweis darauf nicht gestört, aondern lies den Tankinhalt in allet Ruhe auf dem Hof auslaufen. :
Aber das ist eine ganz andere Baustelle als das Parkverbot und den Schadenersatz kann die Eigentümergemeinschaft ja immer noch geltend machen.
Kann es sein, dass nur Dich die Fremdparker stören?
Berry
#7
Antwort vom 14. Januar 2019 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
ZitatSein Vermieter hat ihn bereits mehrmals, auch schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist. :
Wenn er das tatsächlich so formuliert hat:
ZitatEin Anruf beim Umweltamt hätte ihm sicher Beine gemacht, bei auslaufendem Benzin sind die samt Feuerwehr in wenigen Minuten da. :
Bei uns ist es umgekehrt. Man ruft die Feuerwehr und die bringen dann Polizei und Amt mit.
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