Fremdparker auf Hof

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
picaro
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Fremdparker auf Hof

Hallo zusammen,

der Mieter einer Wohnung gestattet regelmäßig seinem Besuch, ihre Motorroller im Innenhof zu parken. Obwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist, stört ihn dies nicht im Geringsten. Selbst, nachdem der Roller seines Besuches Benzin verloren hatte, wurde er nochmals eindringlich darauf hingewiesen. Ohne Erfolg! Welche wirkungsvollen Maßnahmen kann man als Miteigentümer hier eigentlich ergrreifen?
Vielen Dank für eure Meinung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von picaro):
der Mieter einer Wohnung

Also nicht Dein Mieter?



Zitat (von picaro):
Obwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist

Von wem genau und mit welcher Rechtsgrundlage genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7219 Beiträge, 1517x hilfreich)

Bei Verlust von Flüssigkeiten den Halter des Fahrzeuges eine Rechnung über die Entsorgung schicken.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Picaro,

Du solltest die Situation etwas besser beschreiben. Also wo der /die Roller stehen, ob es frei zugänglich ist oder ob dort grundsätzlich ein Parkverbot besteht. Und ja, auch wer dem Parker das gesagt hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
picaro
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von picaro):
der Mieter einer Wohnung

Also nicht Dein Mieter?

Nein, es ist der Mieter eines anderen Eigentümers, der jedoch nicht vor Ort wohnt.


Zitat (von picaro):
Obwohl ihm dies bereits mehrmals untersagt worden ist

Von wem genau und mit welcher Rechtsgrundlage genau?

Sein Vermieter hat ihn bereits mehrmals, auch schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist.

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#5
 Von 
picaro
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Picaro,

Du solltest die Situation etwas besser beschreiben. Also wo der /die Roller stehen, ob es frei zugänglich ist oder ob dort grundsätzlich ein Parkverbot besteht. Und ja, auch wer dem Parker das gesagt hat.

Hallo Berry,
vielen Dank für deine Antwort.
Die Roller stehen auf einem frei zugänglichen Innenhof. Besagten Mieter wurde bereits mehrmals von seinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist. Da sein Vermieter aber nicht vor Ort wohnt, interessiert ihn das Verbot einfach nicht. Ich bin der einzige Eigentümer, der auch dort wohnt. Selbst als der Roller Benzin verloren hat, hat ihn der Hinweis darauf nicht gestört, aondern lies den Tankinhalt in allet Ruhe auf dem Hof auslaufen.

Berry

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von picaro):
Die Roller stehen auf einem frei zugänglichen Innenhof.
für den es ein verbindliches für alle durch Schilder erkenbares Parkverbot gibt?
Zitat (von picaro):
Besagten Mieter wurde bereits mehrmals von seinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist.
Papier ist geduldig, und manches wird geschrieben, obwohl eigentlich das dafür genutzte Papier schon zu schade ist.

Will sagen; noch ist mir die Rechtsgrundlage für das grundsätzliche Verbot nicht klar. Mir scheint, dass es an entsprechenden Regelungen mangelt.
Außerdem: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, obwohl dies so auf tausenden von Schildern steht und genau so gut haften Mieter nicht grundsätzlich für ihre Besucher.

Zitat (von picaro):
Selbst als der Roller Benzin verloren hat, hat ihn der Hinweis darauf nicht gestört, aondern lies den Tankinhalt in allet Ruhe auf dem Hof auslaufen.
Ein Anruf beim Umweltamt hätte ihm sicher Beine gemacht, bei auslaufendem Benzin sind die samt Feuerwehr in wenigen Minuten da.
Aber das ist eine ganz andere Baustelle als das Parkverbot und den Schadenersatz kann die Eigentümergemeinschaft ja immer noch geltend machen.

Kann es sein, dass nur Dich die Fremdparker stören?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von picaro):
Sein Vermieter hat ihn bereits mehrmals, auch schriftlich mitgeteilt, dass der Hof kein öffentlicher Parkplatz ist.

Wenn er das tatsächlich so formuliert hat:



Zitat (von Sir Berry):
Ein Anruf beim Umweltamt hätte ihm sicher Beine gemacht, bei auslaufendem Benzin sind die samt Feuerwehr in wenigen Minuten da.

Bei uns ist es umgekehrt. Man ruft die Feuerwehr und die bringen dann Polizei und Amt mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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