Liebe Mitleser,
kennt jemand die Rechtssprechung zu folgendem Thema:
Eigentümerversammlung fand statt am Tag X. Beschlüsse werden gefasst. Protokoll wird erstellt.
Bis wann aber muss ein Verwalter anderen/allen Eigentümern das Protokoll zukommen lassen, damit diese die Beschlüsse noch anfechten können?
Ab wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist nach Beschlussfassung/Protokollerstellung auf einer Eigentümerversammlung.
HIntergrund: Versammlung ist fast 3 Monate her. Protokoll liegt auch nach Aufforderung nicht vor. Verwalter begründet es damit, dass andere den Wortlaut des Protokolls noch abstimmen.
Frist zur Anfechtung: Protokoll Eigentümerversammlung
9. November 2020
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Frage vom 9. November 2020 | 13:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist zur Anfechtung: Protokoll Eigentümerversammlung
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#1
Antwort vom 9. November 2020 | 13:58
Von
Status: Schüler (307 Beiträge, 84x hilfreich)
ZitatAb wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist nach Beschlussfassung/Protokollerstellung auf einer Eigentümerversammlung. :
Die Anfechtungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Beschlußfassung. Die Frist ist 4 Wochen. Das Protokoll ist dabei irrelevant.
ZitatVersammlung ist fast 3 Monate her :
Dann dürfte es für eine Anfechtung zu spät sein.
#2
Antwort vom 9. November 2020 | 16:26
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Wenn es keine anderslautenden Vereinbarungen dazu gibt, das WEG fordert das gar nicht.ZitatBis wann aber muss ein Verwalter anderen/allen Eigentümern das Protokoll zukommen lassen, :
Das ist klar geregelt. Die Anfechtungsfrist beginnt mit Beschlussfassung und Verkündung am Tag der Versammlung zu laufen.ZitatAb wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist :
Nun, nach WEG ist der Verwalter verpflichtet gefasste Beschlüsse umgehend in der Beschlusssammlung zu dokumentieren. Hierfür bleiben ihm nur wenige Tage nach der Versammlung.ZitatHIntergrund: Versammlung ist fast 3 Monate her. Protokoll liegt auch nach Aufforderung nicht vor. Verwalter begründet es damit, dass andere den Wortlaut des Protokolls noch abstimmen. :
Ergo hätte man sehr zeitnah nach der Versammlung hier nachlesen können was, und wie genau, beschlossen worden ist. Aber der Zug ist halt 4 Wochen nach der ETV abgefahren....
...obwohl, was wäre wenn die Beschlüsse (noch) nicht in der Beschlussammlung stehen? Wollte und konnte der Verwalter Auskunft über die Beschlüsse geben? Man wird ja hoffenllich nicht drei Monate an der Formulierung feilen.
VG
Roland
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#3
Antwort vom 9. November 2020 | 16:33
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
Korrigierend (denn oft kommt es auf juristische Feinheiten an):
Zu ungenau. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Beschlussfassung erfolgte (bzw. am Folgetag 0:00 Uhr) - § 186 Abs. 1 BGBZitatDie Anfechtungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Beschlußfassung. :
Unrichtig. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden - § 46 Abs. 1 Satz 2 WEGZitatDie Frist ist 4 Wochen. :
1 Monat <> 4 Wochen (ausgenommen bei Beschlussfassungen im Februar )
Richtig. Zwar muss das Protokoll unverzüglich erstellt werden, es gibt jedoch keinen gesetzliche Pflicht, das Protokoll den Eigentümern zuzusenden.ZitatDas Protokoll ist dabei irrelevant. :
Abweichendes kann vereinbart sein.
Definitiv! Der Zug ist abgefahren.Zitat:Dann dürfte es für eine Anfechtung zu spät sein.ZitatVersammlung ist fast 3 Monate her :
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