Frist zur Anfechtung: Protokoll Eigentümerversammlung

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
FelixRodo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frist zur Anfechtung: Protokoll Eigentümerversammlung

Liebe Mitleser,

kennt jemand die Rechtssprechung zu folgendem Thema:

Eigentümerversammlung fand statt am Tag X. Beschlüsse werden gefasst. Protokoll wird erstellt.

Bis wann aber muss ein Verwalter anderen/allen Eigentümern das Protokoll zukommen lassen, damit diese die Beschlüsse noch anfechten können?

Ab wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist nach Beschlussfassung/Protokollerstellung auf einer Eigentümerversammlung.

HIntergrund: Versammlung ist fast 3 Monate her. Protokoll liegt auch nach Aufforderung nicht vor. Verwalter begründet es damit, dass andere den Wortlaut des Protokolls noch abstimmen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 84x hilfreich)

Zitat (von FelixRodo):
Ab wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist nach Beschlussfassung/Protokollerstellung auf einer Eigentümerversammlung.

Die Anfechtungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Beschlußfassung. Die Frist ist 4 Wochen. Das Protokoll ist dabei irrelevant.
Zitat (von FelixRodo):
Versammlung ist fast 3 Monate her

Dann dürfte es für eine Anfechtung zu spät sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

Zitat (von FelixRodo):
Bis wann aber muss ein Verwalter anderen/allen Eigentümern das Protokoll zukommen lassen,
Wenn es keine anderslautenden Vereinbarungen dazu gibt, das WEG fordert das gar nicht.


Zitat (von FelixRodo):
Ab wann bzw. bis wann läuft die Anfechtungsfrist
Das ist klar geregelt. Die Anfechtungsfrist beginnt mit Beschlussfassung und Verkündung am Tag der Versammlung zu laufen.


Zitat (von FelixRodo):
HIntergrund: Versammlung ist fast 3 Monate her. Protokoll liegt auch nach Aufforderung nicht vor. Verwalter begründet es damit, dass andere den Wortlaut des Protokolls noch abstimmen.
Nun, nach WEG ist der Verwalter verpflichtet gefasste Beschlüsse umgehend in der Beschlusssammlung zu dokumentieren. Hierfür bleiben ihm nur wenige Tage nach der Versammlung.

Ergo hätte man sehr zeitnah nach der Versammlung hier nachlesen können was, und wie genau, beschlossen worden ist. Aber der Zug ist halt 4 Wochen nach der ETV abgefahren....


...obwohl, was wäre wenn die Beschlüsse (noch) nicht in der Beschlussammlung stehen? Wollte und konnte der Verwalter Auskunft über die Beschlüsse geben? Man wird ja hoffenllich nicht drei Monate an der Formulierung feilen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Korrigierend (denn oft kommt es auf juristische Feinheiten an):

Zitat (von Tuta):
Die Anfechtungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Beschlußfassung.
Zu ungenau. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Beschlussfassung erfolgte (bzw. am Folgetag 0:00 Uhr) - § 186 Abs. 1 BGB

Zitat (von Tuta):
Die Frist ist 4 Wochen.
Unrichtig. Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate nach der Beschlussfassung begründet werden - § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
1 Monat <> 4 Wochen (ausgenommen bei Beschlussfassungen im Februar :augenroll: )

Zitat (von Tuta):
Das Protokoll ist dabei irrelevant.
Richtig. Zwar muss das Protokoll unverzüglich erstellt werden, es gibt jedoch keinen gesetzliche Pflicht, das Protokoll den Eigentümern zuzusenden.
Abweichendes kann vereinbart sein.

Zitat (von Tuta):
Zitat (von FelixRodo):
Versammlung ist fast 3 Monate her
Dann dürfte es für eine Anfechtung zu spät sein.
Definitiv! Der Zug ist abgefahren.

Signatur:

lg.
R.M.

1x Hilfreiche Antwort

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