Hallo zusammen,
die Mutter von drei Kindern hat bis vor einen halben Jahr in einem Haus gewohnt und befindet sich jetzt im Pflegeheim. Das Haus gehört den drei Kindern und darf gemäß Hausübergabevertrag nach 6 Monaten verkauft werde. Der Mutter wurde vertraglich ein Wohnrecht eingeräumt, mit alle Verpflichtungen die man sonst einem Mieter auferlegen könnte u.a. auch die Gartenpflege. Seid dem Umzug ins Pflegeheim wurde allerdings der Garten nicht mehr gemacht und sieht dementsprechend verkommen aus. So wie ich das sehe hätte der Garten bis zum
erlischen des Wohrechts von der Mutter weitergepflegt und in einem ordungsgemässen Zustand übergeben werden müssen. Das Argument der Mutter ist, das der Garten so ist wie sie es möchte und daher nicht mehr von ihr gepflegt wurde. Wer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen?
-- Editiert von User am 26. Oktober 2023 09:55
-- Editiert von User am 26. Oktober 2023 10:03
Gartenpflege bei Wohnrecht
26. Oktober 2023
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Frage vom 26. Oktober 2023 | 09:55
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 3x hilfreich)
Gartenpflege bei Wohnrecht
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2023 | 10:15
Von
Status: Senior-Partner (6468 Beiträge, 1381x hilfreich)
ZitatWer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen? :
Die drei Kinder
Mein Vorschlag:
Man lässt den Garten so, macht eventuell nur die gröbsten Arbeiten selber, damit der Käufer sich alles so gestalten kann wie er möchte
#2
Antwort vom 26. Oktober 2023 | 12:43
Von
Status: Wissender (15882 Beiträge, 9099x hilfreich)
ZitatWer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen? :
Wenn im "Hausübergabevertrag" nichts geregelt ist: Die drei Kinder
Es mangelt an der Rechtgrundlage nach der dies von der Mutter gefordert werden könnte.
Ein "der Garten ist für potenzielle Käufer nicht ansprechend" rechtfertigt noch keinen Schadensersatz.
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2023 | 22:12
Von
Status: Praktikant (809 Beiträge, 87x hilfreich)
ZitatDer Mutter wurde vertraglich ein Wohnrecht eingeräumt, mit alle Verpflichtungen die man sonst einem Mieter auferlegen könnte u.a. auch die Gartenpflege. Seid dem Umzug ins Pflegeheim wurde allerdings der Garten nicht mehr gemacht und sieht dementsprechend verkommen aus. So wie ich das sehe hätte der Garten bis zum erlischen des Wohrechts von der Mutter weitergepflegt und in einem ordungsgemässen Zustand übergeben werden müssen. :
Ist das Wohnrecht denn tatsächlich mit dem Einzug ins Pflegeheim erloschen?
Sollte das nicht explizit vertraglich vereinbart worden sein, erlischt es erst mit dem Ableben des Wohnrechtsinhabers.
Und das wiederum würde bedeuten, dass der Wohnrechtsinhaber seine Pflichten aus dem Wohnrecht bis zu seinem Tod zu erfüllen hätte.
Ob das die Pflege des Gartens beinhaltet, vermag ich nicht zu beurteilen.
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