Gartenpflege bei Wohnrecht

26. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 3x hilfreich)
Gartenpflege bei Wohnrecht

Hallo zusammen,
die Mutter von drei Kindern hat bis vor einen halben Jahr in einem Haus gewohnt und befindet sich jetzt im Pflegeheim. Das Haus gehört den drei Kindern und darf gemäß Hausübergabevertrag nach 6 Monaten verkauft werde. Der Mutter wurde vertraglich ein Wohnrecht eingeräumt, mit alle Verpflichtungen die man sonst einem Mieter auferlegen könnte u.a. auch die Gartenpflege. Seid dem Umzug ins Pflegeheim wurde allerdings der Garten nicht mehr gemacht und sieht dementsprechend verkommen aus. So wie ich das sehe hätte der Garten bis zum
erlischen des Wohrechts von der Mutter weitergepflegt und in einem ordungsgemässen Zustand übergeben werden müssen. Das Argument der Mutter ist, das der Garten so ist wie sie es möchte und daher nicht mehr von ihr gepflegt wurde. Wer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen?



-- Editiert von User am 26. Oktober 2023 09:55

-- Editiert von User am 26. Oktober 2023 10:03

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6468 Beiträge, 1381x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Wer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen?


Die drei Kinder

Mein Vorschlag:
Man lässt den Garten so, macht eventuell nur die gröbsten Arbeiten selber, damit der Käufer sich alles so gestalten kann wie er möchte

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15882 Beiträge, 9099x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Wer kommt jetzt für die Kosten auf, um den Garten wieder in einen aktzeptablen Zustand für einen Hausverkauf zu bringen?

Wenn im "Hausübergabevertrag" nichts geregelt ist: Die drei Kinder

Es mangelt an der Rechtgrundlage nach der dies von der Mutter gefordert werden könnte.
Ein "der Garten ist für potenzielle Käufer nicht ansprechend" rechtfertigt noch keinen Schadensersatz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(809 Beiträge, 87x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Der Mutter wurde vertraglich ein Wohnrecht eingeräumt, mit alle Verpflichtungen die man sonst einem Mieter auferlegen könnte u.a. auch die Gartenpflege. Seid dem Umzug ins Pflegeheim wurde allerdings der Garten nicht mehr gemacht und sieht dementsprechend verkommen aus. So wie ich das sehe hätte der Garten bis zum erlischen des Wohrechts von der Mutter weitergepflegt und in einem ordungsgemässen Zustand übergeben werden müssen.


Ist das Wohnrecht denn tatsächlich mit dem Einzug ins Pflegeheim erloschen?

Sollte das nicht explizit vertraglich vereinbart worden sein, erlischt es erst mit dem Ableben des Wohnrechtsinhabers.

Und das wiederum würde bedeuten, dass der Wohnrechtsinhaber seine Pflichten aus dem Wohnrecht bis zu seinem Tod zu erfüllen hätte.

Ob das die Pflege des Gartens beinhaltet, vermag ich nicht zu beurteilen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 260.283 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.441 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen