Gartentor

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb405342-43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Gartentor

Guten Morgen, liebe Community, ich habe eine Frage:

Wir besitzen eine Eigentumswohnung mit Garten im EG eines Mehrfamilienwohnhauses. Garten und Terrassen sind per Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht deklariert.

Unmittelbar nach unserem Einzug haben wir bei einem Metallbauer die Produktion und Aufstellung eines Gartentores in Auftrag gegeben, das den Garten vom Weg zur Haustür trennt. Die Gemeinschaft (3 Parteien) hat damals mündlich der Aufstellung des Tores zugestimmt; darüber hinaus stand an dieser Stelle zuvor bereits ein Tor, das jedoch morsch war und deshalb "lediglich" ausgetauscht wurde.

Nun meine Frage: Gehört dieses Tor zum Garten und ist damit Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht, oder ist es unser Sondereigentum, weil wir es erworben haben?

Konkret gefragt: Kann eine Eigentümerpartei von uns verlangen, dass wir unsere leeren Mülleimer (von denen keine Geruchsbelästigung ausgeht, weil sie leer sind und optisch mängelfrei sind) bis zu unserer Rückkehr in die Wohnung künftig nicht mehr über das Tor hängen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und viele Grüße, Thorsten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Ich würde sagen, da es sich beim kurzfristigen Hängen von Eimern nicht um eine bauliche Änderung handelt, kann eine einzelne Partei da gar nichts, egal wem das Tor gehört. Beschlüsse erfolgen in der Gemeinschaft, nicht durch eine einzelne Partei.

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"Heike aus Bochum"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119371 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann eine Eigentümerpartei von uns verlangen, dass wir unsere leeren Mülleimer (von denen keine Geruchsbelästigung ausgeht, weil sie leer sind und optisch mängelfrei sind) bis zu unserer Rückkehr in die Wohnung künftig nicht mehr über das Tor hängen? <hr size=1 noshade>

Ja, das kann sie.

Interessante wäre wohl die Frage, ob sie es auch durchsetzen könnte.

Selbst geruchsfreie und optisch mängelfreie Müllbehältnise können den optischen Gesamteindruck negativ beeinträchtigen.
Wie muss man sich das ganze also vorstellen, gibt es ein Foto?



quote:<hr size=1 noshade>da es sich beim kurzfristigen Hängen von Eimern <hr size=1 noshade>

Liest sich eher nach längerfirstigem hängen:
quote:<hr size=1 noshade>bis zu unserer Rückkehr in die Wohnung <hr size=1 noshade>

Eventuell mal dne Ablauf genauer erläutern.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Hängt ihr die Mülleimer auf die Innenseite des Tores, also in Richtung eurer Terrasse/eures Gartens, oder hängt ihr sie an die Außenseite, also in Richtung des gemeinsamen Weges?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb405342-43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erst mal vielen Dank für die ersten Antworten. Fotos müsste ich noch nachreichen.

2-3x in der Woche verlasse ich morgens die Wohnung, bringe den Müll weg und hänge den Eimer dann über das Tor. Entweder er hängt dann den ganzen Tag dort, bis ich gegen 19 Uhr wiederkomme. Oder meine Frau holt ihn mittags rein; das ist unterschiedlich.

Wir hängen ihn meist - das gebe ich zu - in Richtung des Weges und nicht in Richtung des Gartens. Aber ob das eine Rolle spielt? Die Rede ist bisher nur davon, dass die "hängenden Mülleimer" stören. Die Art des Hängens wird ja gar nicht kritisiert.

Wie kann ein modernes Betontor mit einem hängenden Mülleimer (aus blauem Kunststoff, 1-2 Jahre alt) eine optische Beeinträchtigung darstellen, wenn jahrelang an dieser Stelle ein marodes und morsches Holztor widerspruchslos akzeptiert wurde?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

1. Das Hinhängen des Mülleimers an 2 bis 3 Wochentagen über viele Stunden sehe ich als eine ungewöhnliche Marotte an, die man nach Ansprache, dass es jemanden stört, vielleicht doch unterlassen sollte.

2. Wie würdest du es sehen, wenn der sich gestört fühlende Eigentümer an allen anderen Wochentagen seinen leeren Mülleimer nach außen hin an diesen Gartenzaun hängt?

Beides mal so als Anregung zum Selbstüberlegen.

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"MfG
Wohni"

PS: Sondereigentum kann der Zaun ja nicht sein, so viel sollte klar sein.

-- Editiert wohni am 12.01.2015 13:44

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
ich denke auch dass das kein toller Anblick ist,mit den Eimern.Da ja wahrscheinlich das Gesamtbild mit dem neuem Tor getrübt wird.
Vieleicht könnt Ihr ja über Euren Schatten springen und das mit den Eimern hin hängen, lassen.Für Ruhe und Frieden in der Wohngemeinschaft ist es das auf jeden Fall wert.
Gruß

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