Hallo,
Was kann denn die Hausverwaltung für die Erstellung der Rechnungskopien als Betrag in Rechnung stellen.
Gibt es da eine Regelung? Er verlangt 30€ für paar Rechnungskopien. Ist er noch normal?
2.Frage: 2009 habe ich bei mir in der Wohnung Wasseruhren einbauen lassen. Trotz Rechtsbeistand hat sich die WEG sich nicht dran beteligt. Es hieß das meine Wasserverbrauch durch Differenz ermittelt wird was nicht gestimmt hat. Ist es jetzt verjährt oder kann ich da noch was machen. Schließlich hatte ich mich auch an Wasseruhreneinbau vor 4 jahren für die WEG mitbeteiligt.
Damals wußte ich noch nicht was auf mich zukommt.
Sonst wäre ich von Anfang an gegen die Differenzmessung gewesen
MfG
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Gebühren für Rechnungsbelege
22. April 2014
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Frage vom 22. April 2014 | 20:42
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Gebühren für Rechnungsbelege
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#1
Antwort vom 23. April 2014 | 07:28
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
Zu Frage 1:
Wie lange schätzt du, braucht der Verwalter, um alle Rechnungskopien zu kopieren, wieder abzuheften und zu verschicken?
Rechne bezahlte Arbeitszeit und Material + Porto.
Zu Frage 2:
Du hast einen Monat Zeit, um einen Beschluss anzufechten.
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"Heike aus Bochum"
#2
Antwort vom 23. April 2014 | 10:40
Von
Status: Bachelor (3879 Beiträge, 2381x hilfreich)
quote:
2009 habe ich bei mir in der Wohnung Wasseruhren einbauen lassen. Trotz Rechtsbeistand hat sich die WEG sich nicht dran beteligt.
Das war sozusagen ein Privatvergnügen.
quote:
Es hieß das meine Wasserverbrauch durch Differenz ermittelt wird was nicht gestimmt hat.
Eine solche Verbrauchsermittlung nach Differenzmethode ist unzulässig. Eine Abrechnungn nach gemessenem Verbrauch ist erst zulässig, wenn alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet sind.
quote:Ja
Ist es jetzt verjährt
quote:Nein
kann ich da noch was machen.
quote:Hat die WEG dann in 2010 beschlossen, in den übrigen Wohnungen auch Wasseruhren einbauen zu lassen? Dann hättest Du bei diesem Beschluss darauf achten müssen, dass Deine in 2009 verauslagten Kosten angemessen berücksicht werden. Oder den gefassten Beschluss rechtzeitig anfechten, wenn dies nicht angemessen berücksichtigt wurde.
Schließlich hatte ich mich auch an Wasseruhreneinbau vor 4 jahren für die WEG mitbeteiligt.
Das ist jetzt aber vorbei ...
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"lg.
R.M. "
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