Hallo,
wir planen einen Hauskauf, der sich etwas schwierig gestaltet. Folgende Situation:
Mein Mann und ich möchten mit dem Sohn unserer Tochter ein Haus erwerben. Dies besteht aus zwei abgeschlossenen Wohnungen plus Keller und großem Grundstück.Wir möchten das Haus gern teilen in Eigentumswohnungen, allerdings soll es für den Verkäufer nicht mit Umständen verbunden sein. In die eine Eigentumswohnung zieht der Freund (mit unserer Tochter).Die zweite Wohnung gehört uns und wir wollen vermieten. Der Kaufpreis soll geteilt weden und jede Partei macht seine eigene Finanzierung.
Da unsere Tochter vorerst außen vor ist und sich nicht finanziell beteiligen kann, werden im Grundbuch nur wir und der "Schwiegersohn" stehen. In ca. 2-5 Jahren, wenn unsere Tochter eigenes Einkommen hat, wollen die Kinder uns das komplette Haus (den Rest) abkaufen. Wir möchten aber alles rechtlich absichern, da es ja auch zu einer Trennung der jungen Leute kommen könnte. Wie kann man das am Besten anpacken?
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Gemeinsamer Hauskauf
Sorry, habe mich verschrieben! Wir wollen das Haus zusammen mit dem Freund
unserer Tochter kaufen.
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Falls ich das Ganze richtig verstanden habe, soll IHR/Eltern (Haus-) Anteil finanziert werden.
d.h. quasi mit der "zukünftigen Miete" die Finanzierung gestaltet werden!
Würde ich persönlich nicht machen, ist zu riskant, nicht nur wegen einem eventuellen Mietausfall, sondern auch wegen der nur 2 Einheiten und der persönlichen (Eltern/Tochter bzw. Schwiegersohn) Verflechtungen, die zukünftigen Ärger m.E. programmieren.
Eine rein wirtschaftlich rationale Vorgehensweise bei der Immobiliennutzung ist bei der geschilderten Konstellation nicht möglich bzw. die Chance das das alles schiefgeht wäre mir zu hoch !
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das können Sie riskieren, wenn Sie genügend Eigenkapital
haben. Denn wie schon geschrieben, es besteht ein Risiko.
Ich würde alles nur per Notar vereinbaren.
Eine Aufteilung wäre zu teuer. Hierzu müßte ein Architekt
beauftragt werden die Wohnungen zu zeichnen, zu beschreiben,und einen Aufteilungsplan zu fertigen, damit für jede Wohnung ein Grundbuch angelegt werden kann, u.s.w.
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Und jetzt?
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