Gemeinschaftseigentum / Blumen gießen mit Wasser aus dem Gemeinschaftswasserhahn

2. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
basgau
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum / Blumen gießen mit Wasser aus dem Gemeinschaftswasserhahn

Hallo zusammen,

in unserer Wohngemeinschaft mit 12 Parteien, verwendet eine Partei nun schon seit 3 Jahren den Wasserhahn zum Blumen gießen des Gemeinschaftseigentums. Ist dies Rechtens bzw. auf was kann hier zurückgegriffen werden? Mit was für Konsequenzen muss diese eine Partei rechnen? Ist dies Diebstahl?
Ich habe hierzu leider keinerlei Informationen über Google gefunden und wäre über ein paar Stichworte sehr dankbar.

Grüße + Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Wessen Wasserhahn ist das denn?
Und über wessen Wasseruhr läuft das daraus gezapfte Wasser?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
basgau
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
der Wasserhahn gehört dem Gemeinschaftseigentum und läuft über die Gemeinschaftswasseruhr.
Grüße + Danke

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

.....und gegossen werden die gemeinschaftlichen Blumen oder nur seine eigenen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
und gegossen werden die gemeinschaftlichen Blumen

Der Schilderung nach ja:
Zitat (von basgau):
zum Blumen gießen des Gemeinschaftseigentums



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Günther58
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von basgau):
Jahren den Wasserhahn zum Blumen gießen des Gemeinschaftseigentums

Zitat (von basgau):
der Wasserhahn gehört dem Gemeinschaftseigentum und läuft über die Gemeinschaftswasseruhr.

Und wo ist nun das Problem?
Was soll mit den Blumen (die ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehören) passieren?
Sollen die vertrocknen?
Zitat (von basgau):
Mit was für Konsequenzen muss diese eine Partei rechnen?

Mit gar keinen?! :augenroll:

Zitat (von basgau):
Ist dies Diebstahl?

Natürlich nicht!

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#6
 Von 
basgau
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Bitte vielmals um Entschuldigung, nicht die Blumen des Gemeinschaftseigentums werden gegossen, sondern die eigenen Blumen und Bäume des Balkons.

-- Editiert von basgau am 02.08.2018 15:02

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Das dachte ich mir schon, es war nur missverständlich formuliert.

Also einer der EIgentümer gießt mit dem Gemeinschaftswasseranschluss (dessen Kosten alle tragen) die eigenen Blumen und das seit 3 Jahren.

Die Gemeinschaft könnte das unterbinden, aber es liest sich, als würde das von allen geduldet? Ein Thema für die nächste WE-Versammlung! Scheinbar wurde es noch nie angesprochen.

Andererseits - bevor man den Hausfrieden aufmischt - abwägen, welche Dimensionen der Wasserverbrauch hat. Ein paar Blumen, 1 Gießkanne am Tag o. ä. machen die "Wutz nicht fett".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Viele haben gar keinen Begriff davon, wie günstig unser Wasser eigentlich ist:

1 Kubikmeter Wasser kostet in Hamburg z. B. 4 EUR (einschl. Abwasseranteil) - das sind 1000 Liter!!
Das macht 0,04 EUR/Liter. Wenn der Nachbar täglich eine 10 L Kanne verbraucht - von Anfang Mai bis Ende September - dann kostet das eure Gemeinschaft 6 EUR, also 10 Cent/Monat für jede der zwölf Parteien........... vllt. stört es deshalb niemanden außer dich!?

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#9
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Nur zur Verdeutlichung um was es geht.
Eine Gießkanne mit 10 Liter wird im Sommer an rund 200 Tagen gefüllt. Das macht 2000 Liter Wasser oder 2 qm Wasser- Wenn der qm 4 Euro kostet, geht es also um 8 Euro im Jahr. Nun kann man das natürlich ansprechen und vielleicht durchsetzen...aber der Hausfrieden ist dann vielleicht verloren.

Vielleicht kann er ja als Gegenleistung die Blumen des Gemeinschaftseigentums mit gießen?


Sehe grad , ich wurde überholt.


-- Editiert von aspergius am 02.08.2018 16:54

Signatur:

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#10
 Von 
basgau
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Uns geht es nicht um die Kosten des Wassers, das sollte klar sein. Der EIgentümer gießt bewusst mit dem Wasser vom Gemeinschaftswasseranschluss. Er ist sehr sehr pingelig was die Regeln der Hausordnung an geht(da hängt der Hausfrieden schon dementsprechend schief), dennoch hintergeht er alle elf Parteien, dass er durch sein Vorrecht, da er das Gemeinschaftseigentum als "sein" Eigentum an sieht.

Darum wäre eine Grundlage dazu sehr nützlich gewesen. Vielen Dank schon mal für die vielen Antworten. Somit wäre mein weiteres Vorgehen dies bei der nächsten WEG Versammlung anzubringen, da dies bisher nur von 2 Parteien bemerkt wurde, außer jemand hätte noch eine andere Idee.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
sondern die eigenen Blumen und Bäume des Balkons.

Bäume auf dem Balkon? :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Bäume auf dem Balkon?

Bonsai? :grins:
Wobei, die werden eher mit einer Pipette "gegossen" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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