Gemeinschaftseigentum Fenster

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
ischunk
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Gemeinschaftseigentum Fenster

Wir sind eine WEG mit 3 Eigentümern, wobei die Mehrheit von einem Ehepaar gebildet wird (60%, wir 40%). Bereits im vergangenen Jahr haben wir auf der
Eigentümerversammlung darauf hingewiesen, dass die Holzfenster unserer
Wohneinheit, die regelmäßig gestrichen wurden, so defekt sind, dass es im
Winter zieht und auch die Kippfunktionen aufgrund defekter Metalleisten, die
man nicht mehr nachbekommt nicht mehr in Ordnung sind. Unsere Miteigentümer
lehnten eine Neuanschaffung strikt ab. Da in Kürze die nächste Eigentümerver-
sammlung ansteht, möchten wir den Punkt noch einmal auf die Tagesordnung
setzen, da die Fenster so verzogen sind, dass bei stärkerem Regen auch Wasser
eindringt. Es kann doch nicht sein, dass wir durch die Mehrheit unseres Miteigentümers das hinnehmen müssen, zumal dieser wie wir vom Verwalter wissen nicht mehr das Geld hat um sich an einer ordnungsgemäßen Instandhaltung zu beteiligen. Besteht die Möglichkeit die Teilungserklärung
durch eine Beschlussfassung zu ändern? Sprich jeder kümmert sich um die Anschaffung seiner Fenster selbst? Oder sollten wir den Verwalter bitten sich im
Zuge ordnungsgemäßer Instandhaltung der Sache anzunehmen und sich von einem Handwerker bestätigen zu lassen, das die Neuanschaffung absolut notwendig ist. Ich danke für einen Rat, damit wir die Sache in der Versammlung
richtig angehen und nicht Jahrzehnte auf neue Fenster warten müssen.
Gruss
ischunk

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2427x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Besteht die Möglichkeit die Teilungserklärung durch eine Beschlussfassung zu ändern? <hr size=1 noshade>
Nein, eine teilungserklärung kann nur durch Vereinbarung geändert werden. Und dafür ist die ausdrückliche Zustimmung aller erforderlich. Allerdings sehe ich kein Grund, warum die Nachbarn diese nicht geben sollten.

quote:<hr size=1 noshade>Sprich jeder kümmert sich um die Anschaffung seiner Fenster selbst? <hr size=1 noshade>
Wenn es nur darum geht, kann dies im Einzelfall auch per Beschluss geregelt werden - § 16 Abs. 4 WEG
quote:<hr size=1 noshade>(4) Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall zur Instandhaltung oder Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Nr. 2 oder zu baulichen Veränderungen oder Aufwendungen im Sinne des § 22 Abs. 1 und 2 durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von Absatz 2 regeln, wenn der abweichende Maßstab dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauchs durch die Wohnungseigentümer Rechnung trägt. Der Beschluss zur Regelung der Kostenverteilung nach Satz 1 bedarf einer Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile. <hr size=1 noshade>

Auch hier gäbe es keinen grund für Gegenstimmen seitens der Miteigentümer, da sie hierdurch von einer Kostenbeteiligung freigestellt werden würden. Allerdings wäre bei denen eine Fenstererneuerung notwendig, dann ist es denkbar, dass Du Dich dann daran beteiligen musst bei den Mehrheitsverhältnissen.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1388x hilfreich)

Alternativ zu R.M.´s Vorschlägen ......

den Beschlusspunkt : Neuanschaffung der defekten Fenster in Wohnung X
auf die Tagesordnung setzen lassen.

Auf der Versammlung dem Miteigentümer erklären dass man ein Anrecht auf die Instandsetzung dieser Fenster hat und dies nötingenfalls auch per Gericht einklagt.

Abstimmen lassen und wenn der Beschluss wegen der Verweigerungshaltung abgelehnt wird zum Anwalt gehen und den Beschluss anfechten sowie gleichzeitig Feststellungsklage dass der Beschluss als gefasst zu gelten hat.

UND GANZ WICHTIG
zuvor in der Teilungserklärung nachschauen wie die Kostentragung bei Fenstern geregelt ist, bzw. ob überhaupt etwas geregelt ist

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

2x Hilfreiche Antwort

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