Gemeinschaftsflächen - WEG 2Miteigentümer

24. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.10.2013 22:14:43
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Beginner
(64 Beiträge, 70x hilfreich)
Gemeinschaftsflächen - WEG 2Miteigentümer

Hallöchen, wir bilden mit dem Nachbar eine WEG, jeder hat ein Haus und Ihm zugeteilte Flächen, es gibt aber nur 1 gemeinsame Zufahrt zum Grundstück und damit verbunden einen Gemeinschaftshof. Nachbar stellt auf diesem Hof alle seine Mülltonnne hin (Biotonne, Hausmülltonne, gelbe Tonne, Papiertonne..) Ich habe meine 4Tonnen auf meinen mir zugeteilten Flächen abgestellt, wie sieht es aus, wenn mittig auf dem Hof 8Tonnen (von jedem 4) stehen. Habe Nachbar aufgefordert seine Tonnen auch auf seinem Grundstück, abzustellen, welches Ihm zugeteilt ist. Der Hof (welcher gemeinsam genutzt wird) soll nicht mit persönlichen Dingen belagert werden. Was kann ich tun?
mein RA hat Nachbar angeschrieben, diese zu entfernen und auf seinen Flächen abzustelen, aber nachbar schreibt, NÖ, lass ich da stehen, diese Fläche wo sie stehen gehört der Gemeinschaft und somit Ihm und Mir und er kann abstellen was er will. Wenn ich das aber nicht dulde, kann Nachbar nichts machen, oder????

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8 Antworten
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#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Sieht der Lageplan der Teilungserklärung keinen Platz vor?
Gibt es einen Beschluss darüber, wie der Hof genutzt werden soll (Gebrauchsregelung?) Wenn nein, versucht eine Regelung zu treffen. Falls das nicht gelingt, und jeder auf seinem Standpunkt bleibt, kann auch diese Meinungsverschiedenheit nur vor Gericht entschieden werden.

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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
guest-12315.10.2013 22:14:43
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 70x hilfreich)

Jeder hat auf dem Lageplan seine Flächen, welche er zur Alleinnutzung hat. Partei 1 rot eingezeichnet, Partei 2 blau und die Hofeinfahrt ist als Gemeinschaftsfläche grün eingezeichnet, damit jeder zu Garage und Carport kommt, ist die Fläche davon zur Gemeinsamen Nutzung auch grün eingezeichent. Ich bin der Meinung jeder sollte seine pers. Sachen auf seinen eigenen Flächen unterbringen und der Hof soll zum begehen und befahren dienen oder zum abstellen von gemeinsamen Dingen und nicht zum zumüllen mit Dingen die man auf dem eigenen Flächen nicht stehen habe möchte. Im Vertrag steht zu den grün eingezeichneten Flächen nur, diese dienen der gemeinsamen Nutzung. Wenn ich habe nicht damit einverstanden bin, das Sie da 4Mülltonnen hinstellen (mache ich ja auch nicht) muss Nachbar die wegnehmen. So sehe ich das!!! Ich habe gelesen, es muss die Mehrheit sein die dem zustimmt, bei 2 Parteien geht nur einig oder Uneinig. Oder bin ich da im Irrtum? Habe ich ggf. mit meinen 70% Anteil sogar die Stimmenmehrheit? Ist nichts darüber im Vertrag geregelt.

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#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Nein, jeder hat eine Stimme, wenn nichts anderes geregelt ist. Und wenn ihr euch nicht einigen könnt, müsst ihr halt alles vor Gericht regeln.

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"Heike aus Bochum"

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#4
 Von 
guest-12315.10.2013 22:14:43
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 70x hilfreich)

aber es ist doch so, das ohne meine zustimmung nachbar nicht auf den gemeinschaftsflächen kann was er möchte. das kann er auf seinen flächen tun, aber nicht auf dem gemeinschaftsgrundstück. daher heisst es auch im gesetzt innerhalb einer weg entscheidet die mehrheit, mehrheit gibts nicht, also hat nachbar das zu unterlassen, da ihm die flächen nicht alleine gehören und nicht meine zustimmung bekommt

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#5
 Von 
guest-12315.10.2013 22:14:43
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 70x hilfreich)

In einer WEG - Gemeinschaftsflächen - entscheidet die Mehrheit, wenn es keinen Mehrheitsbeschluss gibt, sind eben solche Dinge meines Erachtens nach unmöglich, das einer macht was er will.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1199x hilfreich)

quote:
Wenn ich habe nicht damit einverstanden bin, das Sie da 4Mülltonnen hinstellen (mache ich ja auch nicht) muss Nachbar die wegnehmen. So sehe ich das!!!

Das ist Dein gutes Recht, nur der Nachbar sieht das anders. Er ist der Meinung, dass das Abstellen der Tonnen auf diesem gemeinschaftlichen Grundstück grundsätzlich zulässig sei.
Wenn es dafür noch nicht zu spät ist, solltet ihr über das Problem reden und Für und Wider abwägen. Kommt ihr dabei zu keiner Übereinkunft, wird das letzlich wohl ein Richter entscheiden müssen.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12315.10.2013 22:14:43
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 70x hilfreich)

ich habe es mehrfach mitgeteilt, das ich die da nicht haben möchte. > Bringt nichts, stöst auf Granit!!! Auf dem Hof, dem Mittelpunkt des Grundstücks, kommt sowas nicht gerade schick. Daher habe ich für meine 4Tonnen auch einen Mülltonnenplatz in meinem Garten gebaut. Gleiches, soll der Nachbar auch tun. Auf dem Gemeinschaftsbereich (Hof) haben nur Dinge zu stehen, die der Gemeinschaft dienen, oder Dinge die den anderen Miteigentümer nicht stören.
Oder liege ich da verkehrt.
Das Gericht würde mir doch recht geben, oder nicht?
Ohne meine Zustimmung kann Nachbar nicht alles mit seinen pers. Dingen zumüllen.??? Das kann er gerne auf seinen Flächen tun, aber nicht auf Gemeinschaftsflächen.

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