Hallo,
Ich wollte einen Antrag (Genehmigung Sichtschutz Garten alleiniges Sondernutzungsrecht) für die kommende Eigentümerversammlung
vorbereiten. Dabei bin ich auf das Problem gestoßen, dass sich Gemeinschafts- und Hausordnung widersprechen:
Die Gemeinschaftsordnung sagt "...der jeweilige Sondereigentümer ist berechtigt, mit Zustimmung des Verwalters und soweit baurechtlich zulässig an seinem Sondereigentum
a) Markisen,
...
anzubringen.
Die Anbringung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verwalters."
Die Hausordnung sagt "... das Anbringen von Markisen, Sonnenblenden usw. auf Balkonen und Terrassen Bedarf der genehmigenden Beschlussfassung der Eigentümerversammlung. Hierbei ist Einheitlichkeit in Farbe, Form und Gestaltung solcher festen Sonnenschutzeinrichtungen geboten. ..."
Ich habe nun beim Verwalter einen Antrag auf dessen Genehmigung gem. der Gemeinschafts-
ordnung gestellt. Nun bin ich unsicher, was gilt: die Gemeinschafts- oder die Hausordnung?
Vielen Dank für Aufklärung sagt
Newton36352
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Gemeinschaftsordnung/Hausordnung widersprüchlich
17. März 2013
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Frage vom 17. März 2013 | 17:29
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 47x hilfreich)
Gemeinschaftsordnung/Hausordnung widersprüchlich
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#1
Antwort vom 17. März 2013 | 17:40
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
quote:
Nun bin ich unsicher, was gilt: die Gemeinschafts- oder die Hausordnung?
von Newton36352 am 17.03.2013 17:29
Sowohl die Gemeinschaftsordnung als auch die beschlossene Hausordnung gelten selbstverständlich.
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#2
Antwort vom 17. März 2013 | 17:57
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Hallo,
die TE regelt das Anbringen am Sondereigentum, so der Treadstarter, die Hausordnung spricht u.a. von Terrassen.
Hier halte ich die GO schlicht für mies formuliert, dies weil es an keinem Haus irgendetwas im Sondereigentum stehendes gibt woran man eine Markise befestigen könnte.
Bodenplatte des Baklkons ? Nein, Gemeinschaftseigentum
Terrasse ? Kann zwar SE sein, aber wo die Markise befestigen ? Fassade ? Nein, Gemeinschaftseigentum
Man sollte sich also an die Hausordnung halten und einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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