Gemeischaftseigentum: Austausch GlASBAUSTEINE gegen Fenster

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
?Zack!
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeischaftseigentum: Austausch GlASBAUSTEINE gegen Fenster

Fragen zum Wohnungseigentum:

Ist der Tausch der an der Außenwand des Hauses befindlichen Glasbausteine gegen normale Fenster eine Modernisierung oder eine bauliche Veränderung? Und mit welchen Mehrheiten kann das beschlossen werden oder nicht?

Wenn die Mehrheit die eigenen Waschmaschinen austauschen will gegen eine Gemeinschaftswaschmaschine, muss ich meine Waschmaschine aus dem Waschkeller entfernen und mich an den Kosten der Anschaffung beteiligen?

Für Antworten schon mal vielen Dank.
?Zack!




-- Editiert von Moderator am 28.01.2020 17:36

-- Thema wurde verschoben am 28.01.2020 17:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32119 Beiträge, 5649x hilfreich)

:forum:

Bitte zu WEG...

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Ist der Tausch der an der Außenwand des Hauses befindlichen Glasbausteine gegen normale Fenster eine Modernisierung oder eine bauliche Veränderung?


Das hängt auch davon ab, warum dieser Tausch erfolgen soll.

Zitat:
Wenn die Mehrheit die eigenen Waschmaschinen austauschen will gegen eine Gemeinschaftswaschmaschine, muss ich meine Waschmaschine aus dem Waschkeller entfernen und mich an den Kosten der Anschaffung beteiligen?


Das Entfernen der eigenen Waschmaschine kann nach meiner Auffassung nicht gefordert werden. Für das Aufstellen der Gemeinschaftswaschmaschine wäre wiederum die Begründung für eine solche Maßnahme interessant.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119980 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von ?Zack!):
Ist der Tausch der an der Außenwand des Hauses befindlichen Glasbausteine gegen normale Fenster eine Modernisierung oder eine bauliche Veränderung?

Das es wohl weder Instandhaltung noch Instandsetzung aber eine dauerhafte Umgestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in seiner bestehenden Form ist, wird es eine bauliche Veränderung sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von ?Zack!):
Ist der Tausch der an der Außenwand des Hauses...
Das sieht sehr nach einer baulichen Veränderung aus. Erforderlich ist dann grundsätzlich ein Beschluss der Versammlungsmehrheit. Es ist jedoch auch die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, die von einer solchen Maßnahme mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden.

Wenn mit der Maßnahme eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.


Zitat (von ?Zack!):
Wenn die Mehrheit die eigenen Waschmaschinen austauschen will gegen eine Gemeinschaftswaschmaschine, muss ich meine Waschmaschine aus dem Waschkeller entfernen....
Das möchte ich verneinen, zumal wenn es sich um einen dieser Waschkeller handelt, wo jeder seinen Strom- und Wasseranschluss hat.


Zitat (von ?Zack!):
... und mich an den Kosten der Anschaffung beteiligen?
Hm... - wie wahrscheinlich ist es denn, dass eine überzeugende Mehrheit für diese Gemeinschatsmaschine ist? Mich beschäftigt nämlich gerade die Frage, ob und mit welcher Mehrheit das überhaupt beschlossen werden könnte.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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