Genehmigung Terrassenüberdachung

30. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Heisenberg NM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung Terrassenüberdachung

Liebe Gemeinde,
ich habe zwei Fragen:

Ich wohne in einer WEG mit 28 Wohneinheiten (Neubau).
Der Verwalter hat das Anbringen von Markisen genehmigt.
Nun möchte ich anstatt einer Markise eine Terrassenüberdachung anbringen
(auf eigene Kosten, nicht auf Kosten der WEG).
Der Verwalter hat nichts dagegen, möchte die Genehmigung aber nicht ohne Zustimmung der WEG erteilen,
weil es über die Genehmigung einer Markise hinausgeht.

Nun meine beiden Fragen:

1.) Mit was für einer Mehrheit muss der Terrassenüberdachung seitens der WEG zugestimmt werden, damit sie als genehmigt gilt?

2.) Die WEG Versammlung war gerade erst im Februar, ich würde natürlich gern dieses Jahr bereits mit dem Bau beginnen. Gibt es Möglichkeiten, dass ich (über den Verwalter) bereits jetzt die WEG-Mitglieder befrage oder muss ich zwingend bis zum Anfang des nächsten Jahres warten, um es zur Abstimmung zu bringen?

Danke für's Lesen bis hierhin und erst recht für's Antworten :-)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130078 Beiträge, 41474x hilfreich)

Ist die Überdachung mobil oder fest am Gebäude montiert?



Zitat (von Heisenberg NM):
Gibt es Möglichkeiten, dass ich (über den Verwalter) bereits jetzt die WEG-Mitglieder befrage

Ja, z.B. per Umlaufbeschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Heisenberg NM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ist die Überdachung mobil oder fest am Gebäude montiert?


Die Überdachung ist an der Hausseite fest am Gebäude verschraubt
und hat an der anderen Seite zwei feste Stützen.

So, in etwa, wie auf dem folgenden Foto, kann man sich das vorstellen.

https://www.mein-gartenhaus-shop.de/terrassenuberdachungen/6058-terrassenuberdachung-aus-aluminium-verstellbar-305x436m-x-metal-3336363060588.html?gclid=Cj0KCQjw_4-SBhCgARIsAAlegrUDa_gHGsgJr23rRYbF9tWcaOQ3qEbpGcjSZ-dZv7OWgfd3_6M4Z00aAk-BEALw_wcB#images-1

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#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3978 Beiträge, 2428x hilfreich)

Zitat (von Heisenberg NM):
1.) Mit was für einer Mehrheit muss der Terrassenüberdachung seitens der WEG zugestimmt werden, damit sie als genehmigt gilt?
Als Versammlungsbeschluss: einfache Mehrheit, sofern § 20 Abs. 4 nicht zutrifft.
Als Umlaufbeschluss ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich, deren Rechte über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Das ist auch ein dehnbarer Begriff, aber bei optischen Änderungen an der äußeren Gestalt kann man eher davon ausgehen, dass "alle" dann auch wirklich "alle" meint.

Zitat (von Heisenberg NM):
2.) Die WEG Versammlung war gerade erst im Februar, ich würde natürlich gern dieses Jahr bereits mit dem Bau beginnen. Gibt es Möglichkeiten, dass ich (über den Verwalter) bereits jetzt die WEG-Mitglieder befrage oder muss ich zwingend bis zum Anfang des nächsten Jahres warten, um es zur Abstimmung zu bringen?
Möglichkeit 1: Umlaufbeschluss. Nachteil: erreicht oft nicht die erforderliche Zustimmung aller (bereits auch dann nicht wenn ein Miteigentümer "nur" nicht antwortet/nicht unterschreibt) - allerdings schließt dies Möglichkeit 2 und 3 nicht aus.
Möglichkeit 2: außerordentliche Eigentümerversammlung. Nachteile: Du brauchst erst einmal die Unterstützung von mehr als einem Viertel der Eigentümer, damit der Verwalter verpflichtet wäre, oder das Wohlwollen Deines Verwalters, zu einer außerordentlichen ETV einzuberufen. Und i.d.R. wirst Du die Kosten dieser zusätzlichen ETV tragen müssen.
Möglichkeit 3: tatsächlich in Geduld üben und bis zur nächsten ordentlichen ETV abwarten.

Signatur:

lg.
R.M.

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