Als Verwalter habe ich beim Eigentümerwechsel für die Zustimmung 125 € in Rechnung gestellt. Natürlich hat sich der Eigentümer geweigert, das zu bezahlen mit der Begründung, dass dies gem. Verwaltervertrag nicht vorgesehen ist. Wenn ich in der kommmenden Versammlung diesen Punkt zur Abstimmung stelle, kann dies mit einer entsprechenden Maßgabe auch für den zurückliegenden Fall bei Zustimmung rückwirkend geltend gemacht werden?
Genehmigung von Zusatzleistungen durch den Verwalter
Nein, rückwirkend wäre ein Verletzung von Treu und Glauben.
Ich würde trotzdem empfehlen prüfen zu lassen, ob die Abgabe der Zustimmungserklärung durch den Verwalter unter die gesetzlich bestimmten Aufgaben fällt und mangels besonderer vertraglicher Regelung mit der pauschalen Verwaltervergütung abgegolten ist, oder
ob dies zu den Sonderleistungen gehört, für die eine gesonderte Vergütung verlangt werden darf. Natürlich nur dann, wenn wenigstens allgemein die Berechnung von Sondervergütungen für Sonderleistungen nach Aufwand vertraglich vereinbart wurde, auch wenn die Zustimmungserklärung nicht ausdrücklich erwähnt wurde.
Hast Du gar nichts zu Sonderleistungen und Sondervergütungen vereinbart, dann hast Du allerdings Pech.
Zitat :Nein, rückwirkend Ich würde trotzdem empfehlen prüfen zu lassen, ob die Abgabe der Zustimmungserklärung durch den Verwalter unter die gesetzlich bestimmten Aufgaben fällt
Ich sehe im WEG keine Anhaltspunkte dafür das dies zu den gesetzlichen Aufgaben der HV gehören würde.
Zitat :Als Verwalter habe ich beim Eigentümerwechsel für die Zustimmung 125 € in Rechnung gestellt. Natürlich hat sich der Eigentümer geweigert, das zu bezahlen mit der Begründung, dass dies gem. Verwaltervertrag nicht vorgesehen ist.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber als Verwalter sollte man schon wissen was man vertraglich vereinbart hat - und was die TE regelt (es gibt ja viele in der diese Zustimmung nicht verlangt wird).
Zitat :Wenn ich in der kommmenden Versammlung diesen Punkt zur Abstimmung stelle, kann dies mit einer entsprechenden Maßgabe auch für den zurückliegenden Fall bei Zustimmung rückwirkend geltend gemacht werden?
Was willst Du zur Abstimmung stellen?
Eine Vertragsänderung für künftige Zustimmungen? - Das ist natürlich möglich, rückwirkend geht das aber nicht.
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Welcher Aufwand ist eigentlich mit der Verwalterzustimmung verbunden?
Ein paar Infos zu diesem Thema: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kosten-der-verwalterzustimmung-wer-muss-am-ende-zahlen_idesk_PI17574_HI2634967.htmlZitat :Welcher Aufwand ist eigentlich mit der Verwalterzustimmung verbunden?
VG
Roland
1. Prüfung des Kaufvertrages (Kopie wird vom Notar zugesendet) - Zeitpunkt des Nutzungsübergangs ist wichtig;
2. Bonität des Käufers überprüfen (Einkommensbestätigung, Bilanz, Auskunft Schufa u. Ä.);
3. Bei gutem Ergebnis Punkt 2 die meist dem Kaufvertrag beiliegende Verwalterzustimmung unterschreiben;
4. Unterschriebene Verwalterzustimmung von einem Notar bestätigen lassen;
5. Dieses Dokument an den Notar (Kaufvertrag) zurücksenden.
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