Gesamtschuldnerische Haftung WEG

29. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)
Gesamtschuldnerische Haftung WEG

Fallbeispiel:

Eine WEG mit 9 Mitgliedern hat Zoff. Eine Partei errichtet in Eigenleistung und ohne Genehmigung ein Abflussrohr. In der folgenden Versammlung wird beschlossen, das das Rohr unbefugt errichtet worden ist und das der Urzustand wieder herzustellen ist. Die Täter (Familie Rotz) klagen gegen diesen Beschluss. Während des Verfahrens kommt es zu einer weiteren Versammlung, in der die Familie Rotz dann Einigung erzielt. Familie Rotz darf das Rohr behalten und teil dies dem Gericht mit. Das Gericht entscheidet, jeder zahlt seinen Mist selbst, sprich Anwaltskosten und je hälftige Gerichtskosten. Der Anwalt der WEG schickt jedem der Beklagtenpartei (restliche WEG Mitglieder) ohne Familie Rotz anteilige Rechnungen. Hansi bezahlt natürlich - ist ja klar. Irgendwann bekommen alle WEG Mitglieder (ohne Familie Rotz) einen Kostenfestsetzungsbeschluss über die Gerichtskosten der WEG. Interessiert Hansi ja nicht. Müßten ja alle zahlen.... 2 Monate später erhält der ehrbare Hansi Post vom OGV aus Bonn (Da wo seine Bank sitzt). Der gegnerische Anwalt, Herr Frech hat sich Hansi auserkoren und fordert nun die gesamte Summe in astronomischer Höhe von 150 € alleinig von Hansi. Hansi überweist noch am gleichen Tag die Lächerlichkeit. Jetzt hat Hansi einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der REST WEG. Was kann Hansi tun ?

1. WEG anpumpen, ob diese das regelt ?
2. Alle anderen WEG (ohne Rotz) anschreiben, anamahnen und einzeln verklagen?
3. Variante und um die geht es mir: Die Freundin von Familie Rotz gesamtschuldnerisch zur Verantwortung ziehen.

Wie läuft Variante 3 ab. Geht dies mit gerichtlichem Mahnbescheid oder im Urkundenverfahren. ?

Herzlichen Dank ?

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Irgendwas ist schief an dem Sachverhalt.
Insbesondere ist unbekannt, was die Freundin von Rotz mit der ganzen Sache zu tun hat.

Die WEG hat mit einer Beschlussanfechtung nichts zu tun, brauchte also auch keinen Anwalt.

Im Anfechtungsverfahren gibt es nur Kläger und Beklagte.

Wenn es einen Verwalter gibt, sollte die Sache über diesen geregelt werden.
Die einzelnen Kostenschuldner haben ihre Rechnungen dann im Rahmen der Jahresabrechnung zu begleichen.

MfG
Wohni


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"MfG
Wohni"

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#2
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Morning,

hier kommt es auf den genauen Inhalt des Kostenfestsetzungsbeschlusses an.

In diesem gibt es einen Teil wo aufgelistet ist wer wieviel an wen zu bezahlen hat und, ganz wichtig, ein Kästchen ob die zu zahlende Summe als "Gesamtschuldner" zu bezahlen ist.

Hat das Gericht dort ein Kreuzchen gemacht, kann sich der Anwalt aussuchen von wem er sein Geld verlangt und derjenige muss zahlen und kann sich von den Anderen das Geld selbst wiederholen.

Wird man allerdings nicht als "Gesamtschuldner" zur Zahlung verpflichtet, kann der Anwalt von jedem Beteiligten auch nur dessen jeweiligen Anteil fordern.

Wie wohni das schon geschrieben hat, meisstens wird das vom Gemeinschaftskonto bezahlt und über die Jahresabrechnung verteilt.
Ist zwar falsch weil die Gemeinschaft nichts mit einer Beschlussanfechtngsklage zutun hat, aber wesentlich einfacher als bei jedem Eigentümer X Euro zu fordern.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#3
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten- Mittlerweile bin ich auch 3 Tage schlauer.

Zur Auflösung:
Das Vorgehen der Klägerpartei war natürlich korrekt. Wer Forderungen gegen die WEG hat, kann Sich diese bei einem Einzelnen Mitglied holen. Wenn niemand auf den Kostenfestsetzung reagiert dann u. Um mit Pfändungs- und Überweisungsbescheid. Jeder haftet gesamtschuldnerisch. Das ist genau eingetreten. Ich dachte jetzt, ich kann mir einen der Mitbesitzer krallen und den auch gesamtschuldnerisch in Regress nehmen. geht leider nicht. Ich muß jeden einzeln anschreiben und evtl. Verklagen. Die Hausverwaltung ist leider nicht zuständig, da nur Ich die Forderung habe. Hat praktisch nur privatrechtlichen Charakter.

Find ich "toll" die Regelung..... (inronie). Wenn die Leutchen hier z. B. für 10 000 EUR Gas verbrauchen, die Hausveerwaltung sich verabschiedet, dann kann sich die Gasprom das gesamte Geld von mir holen, mein Konto leerräumen und ich bin der Depp ?
Das mag rechtlich korrekt sein, das kann sich aber nur jemand ausdenken, der nicht von so etwas betroffen sein könnte. Wenn ich eine Dienstwohnung in Berlin hätte, wäre mir das auch egal....

Danke euch und immer vorsichtig sein...

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Unbeachtet der Erledigung des Ganzen,


die WEG ist in einem Anfechtungsverfahren niemals Beteiligte, dies sind immer nur die Eigentümer.
Schon aus diesem Grund kann hier eigentlich keine Forderung gegen die WEG bestehen, sondern nur gegen die auf der Beklagtenseite stehenden Eigentümer - ob diese gesamtschuldnerisch für die hälftigen Gerichtskosten einstehen ergibt sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss - das besagte Häkchen !

Im Übrigen haftet ein einzelner Eigentümer, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, niemals alleine für eine Forderung gegenüber der WEG, sondern nur in Höhe seines Miteigentumsanteils.
Wenn also die WEG einen Versorgungsvertrag mit der Gazprom abschliesst, und in deren AGB´s nicht drinsteht dass der Vertrag mit den Mitgliedern der WEG als geschlossen gilt, dann zahlt man nur anteilig.
Auch dürfte der Verwalter solch einen Vertrag dann gar nicht abschliessen, er vertritt nur den Verband, nicht die oder den einzelnen Eigentümer - der Gazpromvertrag wäre nämlich ein Vertrag zu Lasten Dritter und damit nichtig.

Steht übrigens auch genauso im Gesetz

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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