Grund NK nach Wohnfläche oder nach Miteigentumsant

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ludmila75
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Grund NK nach Wohnfläche oder nach Miteigentumsant

Hallo!
Wir verwalten unser WEG selbst, bzw. ich ehrenamtlich. Früher waren keine richtigen Zählerablesungen durchgeführt, die gesamte NK egal für was wurden nach Miteigentumsanteile berechnet. Dieses Jahr haben wir eine richtige Ablesung nach Zählerständen gemacht. So weit ich weiß müssen z.B. Heizkosten 70% nach Verbrauch und 30 % Grundkosten nach Wohnfläche oder MEA berechnet.

Wer hat Erfahrung - Wohnfläche oder Tausendstel?

Bei uns gibt es eine Wohnung Wohnfläche ist 10% kleiner als die andere (nach Baugesuch) und Miteigentumsanteil 10%größer als die andere. Ist eine Dachgeschoß Wohnung mit 2 Ebenen. Ich habe keine Ahnung wieso Unterschied so riesig ist, wahrscheinlich wegen Treppen und weil alle 4 Wände schräg sind. Es kann sein das Baugesuch einfach alt ist, früher war dort nur kleine Bühne, nach dem Kauf wurde Dachwohnung ausgebaut. (Habe auch keine Möglichkeit zu prüfen, habe nur Kopie von neuer Teilungserklärung und Angaben über Wohnfläche stammen von dem Vorbesitzer.)

Es geht jetzt um alle NK, z.B um Versicherungsbeiträge - Tausendstel oder Wohnfläche? Ich mache Verwaltung erste Mal und will keine Fehler machen, also werden für alle Ratschläge dankbar.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

Die Heizkosten müssen entsprechend der Heizkostenverordnung verteilt werden. Also 70 % nach Verbrauch. "Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden."

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html

quote:<hr size=1 noshade>Es geht jetzt um alle NK, z.B um Versicherungsbeiträge - Tausendstel oder Wohnfläche? Ich mache Verwaltung erste Mal und will keine Fehler machen, also werden für alle Ratschläge dankbar. <hr size=1 noshade>


Hier musst du schauen, was eure Teilungserklärung für die Kostenverteilung festlegt. Für die Verteilung der Betriebskosten (außer Wärme) könnt ihr aber auch in Mehrheitsbeschlüssen andere Verteiler wählen. Sie müssen aber sachlich begründet werden.

Für Instandhaltungskosten können bei einzelnen Maßnahmen mit doppelt qualifizierter Mehrheit andere - ebenfalls natürlich sachlich begründete - andere Verteiler gewählt werden.

Steht alles in WEG § 16 .



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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Und schließe eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ab - der Verwalter ist nämlich durchaus verantwortlich für Fehler, wenn er dem Grunde nach hätte wissen müssen, was er tut.
Ein gutes Nachschlagewerke ist dir zu empfehlen. Du bist für die ordnungsgemässe Verwaltung verantwortlich (da gehört die Aufstellung Wirtschaftsplan, Abrechnung Hausgeld, Bilder Instandsetzungrücklage usw. dazu).
Die Mitgliedschaft in einem Verband (Grundeigentümer/Verwalter u.ä.) ist dann auch manchmal nicht schlecht.

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"sika0304"

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