Grundbuch vertauschte Hausnummern

5. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Juramiguel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch vertauschte Hausnummern

Hallo,
wie wohnen seit über 41 Jahren in einem Einfamilienhaus in Würzburg, unter der Hausnummer 38, der Nachbar unter der Hausnummer 40. Nun hat der Nachbar sein Haus verkauft und es stellt sich heraus, dass damals beim Grundbuch die Hausnummern vertauscht wurden. In Wahrheit haben wir die Hausnummer 40 und das Nachbarhaus die Hausnummer 38. Nach Recherche ist der Fehler im Ursprung beim Katasteramt entstanden. Beim Bau des Hauses wurde im ersten Schritt von einer Grundstücksparzelle ausgegangen, die in ihrer Gesamtheit dann auf zwei Parzellen aufgesplittet wurde und dabei erscheint für BEIDE Parzellen Haus Nr. 38. Wir sind über 80 Jahre alt und leben seit mehr als 41 Jahren mit einem Personalausweis unter Nr. 38, alle Rechnungen/Versicherungen, etc. laufen unter der Nr. 38.
Müssen wir nun alle Dokumente anpassen. Kann man wegen Verjährungsregeln/Gewohnheitsrecht weiterhin darauf plädieren, dass wir unter der Nr. 38 wohnhaft bleiben ? Anmerkung : Ganz wichtig, die Flurstücke sind sauber eingetragen !!! Es geht allein um die Hausnummer !
Danke für Feedback

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Juramiguel):
Kann man wegen Verjährungsregeln/Gewohnheitsrecht weiterhin darauf plädieren, dass wir unter der Nr. 38 wohnhaft bleiben ?

Verjährung wüsste ich nicht wo die herkommen sollte, es wurde ja jetzt erst bemerkt.
Dieses "Gewohnheitsrecht" gibt es nur als Gerücht.


Was sagt denn der Nachbar, wäre der denn bereit vorerst die falsche Hausnummer zu behalten?
Und wäre man selber bereit die Kosten für eine spätere Änderung der ganzen Unterlagen des Nachbarn zu tragen und dafür auch Kaution zu leisten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 85x hilfreich)

Keine unnötige Aufregung!
Die Adresse ist im Grundbuch nicht entscheidend. Allein die Katasterinformationen (Grundbuch, Flur, Flurstück) definieren das Grundstück.

Die Adresse kann sich immer mal ändern (Gemeindefusionen bzw. Namensänderungen, Änderung des Strassennamens, Umnummerierungen). Hausnummern werden durch die Gemeinde vergeben.
Hier wäre also bei der Gemeinde zu verfizieren, welche Nr. zu welchem Haus eingetragen ist.. Wenn das nicht der tatsächlichen Situation entsprechen sollte, kann das die Gemeinde einfach ändern.

Im Grundbuch kann man bei passender Gelegenheit, wenn sowieso etwas eingetragen wird, auch die Adresse korrigieren lassen. Man kann auch getrennt einen Antrag auf Korrektur der Adresse stellen.
Wie gesagt, besteht aber keine Notwendigkeit, die Adresse im Grundbuch ändern zu lassen, da dies kein definierendes Merkmal des Grundstückes ist, sondern nur eine Zusatzinformation.

-- Editiert von Tuta am 06.09.2020 12:05

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo,

wie Tuta schon schreibt, ist die Angabe einer Hausnummer im Grundbuch lediglich von informatorischer Relevanz, entscheidend sind die korrekten Zuordnungen des Flurstücks.

Eine Frage, die sich mir noch stellt? Warum ist nicht bereits früher aufgefallen, dass die Hausnummern vertauscht sind? Normalerweise stelle ich mir einen Straßenzug vor, auf der einen Seite die geraden Hausnummern, auf der anderen die ungeraden, jedoch in einer Reihenfolge. Die Hausnummern sollten ja auch am Gebäude dranstehen, wären diese vertauscht, wäre es ja dann eine Reihenfolge ala 36, 40, 38, 42, das hätte doch auffallen müssen. Ich kann da mir nur eine besondere bauliche Situation vorstellen, wo die beiden Gebäude hintereinander liegen.

Wie dem auch sei:

Zitat (von Tuta):
Hier wäre also bei der Gemeinde zu verfizieren, welche Nr. zu welchem Haus eingetragen ist.. Wenn das nicht der tatsächlichen Situation entsprechen sollte, kann das die Gemeinde einfach ändern.
... ist meines Erachtens der einfachste Weg. Entweder bestätigt die Gemeinde, dass die Hausnummerierung so erfolgt ist, wie sie auch in Euren Personaldokumenten abgebildet ist, dann lässt man bei Gelegenheit den Grundbucheintrag berichtigen, oder die Nummernzuordnung ist tatsächlich vertauscht, dann sollte es am einfachsten sein, erst die Zuordnung der Hausnummern zu den Grundstücken bei der Gemeinde korrigieren zu lassen (und anschließend die Grundbucheintragung). Das sollte, wenn sich eh schon 40 Jahre niemand daran gestört hat, der einfachste Weg sein.

Signatur:

lg.
R.M.

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#4
 Von 
Juramiguel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich danke Ihnen/Euch für die bisherigen Antworten.

Das Problem ist grundsätzlich, dass bei Aktencheck die Stadt Würzburg einmal die Nr. 38 und dann wieder die Nr. 40 verwendet hat, ein hin und her ! Die Stadt hat hier Mist gemacht ! Zum anderen OK, haben wir aber auch gepennt, hätte uns früher auffallen müssen.
Die Frage ist aber, ob hier nicht vielleicht die Stadt nach über 40 Jahren wegen eigener Fehler ein Einsehen haben könnte und die Hausnummer 38 belässt.
Aber natürlich sind das Bürokraten, denn folgendes : Es sind zwei Häuser nebeneinander, Nr. 40 steht an der Strasse, Nr. 38 seitlich von Nr. 40 ( Zustand 40 Jahre lang ), die Reihe dahinter hat 4 Häuser mit von der Strasse weg 42, 44, 46 und 48 ( was man als normal bezeichnen könnte ). Dann wird man wahrscheinlich sagen, die beiden Häuser vorne entsprechen nicht der Normalität bei den Hausnummern.
Ich frage mich andererseits : Was passiert, wenn wir gar nichts machen ? Wir lassen einfach die Nr. 38 und der Nachbar hat eben auch 38 ! Ob da wirklich jemand meckert ? Der Nachbar besteht auf seiner Nr. 38 !

Danke für weitere Meinungen !

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#5
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 85x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, Euer Haus ist als Nr. 40 eingetragen sowohl im Bestandsverzeichnis / Hausnummernvergabe der Stadt als auch im Grundbuch.
Ihr habt aber, auch im Personalausweis eingetragen, seit vielen Jahren die Nr. 38 benutzt. Die bauliche Reihenfolge deutet auch an, dass Euer Haus die Nr. 40 ist.
Dann habt Ihr schlechte Karten! Mit der Stadt in die Auseinandersetzung zu gehen dürfte schwierig und in jedem Fall langwierig werden.

Warum besteht denn der Nachbar auf der Nr. 38? Einfach weil er sie schöner findet? oder verfolgt er andere Ziele?
Ich würde empfehlen, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen um zu einer Einigung zu kommen. Will er vielleicht etwas anderes von Euch (Grenzbebauung, Wegerecht o.ä).
Wenn Ihr Euch mit dem Nachbarn einig seid, wird die Stadt dem folgen.

Wenn beide die 38 verwenden wird es kompliziert, Postzustellung, oder das SEK stürmt Euer Haus statt das des Nachbarn :)
Ansonsten, so wild ist es auch nicht, wenn Ihr Eure Hausnummer ändert. Macht etwas Mühe, die Änderung überall bekannt zu machen, der Aufwand ist aber überschaubar.


-- Editiert von Tuta am 15.09.2020 22:17

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Tuta):
Ich würde empfehlen, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen um zu einer Einigung zu kommen.

Zuvor sollte man realisieren, das es vollkommen irrelevant ist, auf man sich mit dem Nachbarn einigen würde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zuvor sollte man realisieren, das es vollkommen irrelevant ist, auf man sich mit dem Nachbarn einigen würde ...

Wenn sich die Nachbarn einig sind, kann man durchaus die Stadt bitten, ihren Ermessensspielraum so auszuüben, dass die Aktenlage der seit 40 Jahren gelebten Wirklichkeit angepasst wird. Bei Uneinigkeit, wird die Stadt immer formalistisch agieren.
Daneben ist es für das nachbarschaftliche Verhältnis deutlich besser, wenn man sagen kann 'wir hätten uns ja geeinigt, aber die Stadt ...'

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es dort mehrere senkrecht angeordnete Reihen mit Häusern, und in einer Reihe sind die Nummern derart vertauscht, dass das erste Haus direkt an der Straße die höhere Nummer hat. Richtig?

Entscheidend ist dabei nicht, was in irgendwelchen Unterlagen steht, sondern die Wirklichkeit. Rein aus ordnungspolitischer Sicht muss das erste Haus auch die niedrigste Nummer haben (bzw. mit Buchstaben muss die Reihe vorne mit a beginnen und hinten mit z enden, nicht umgekehrt).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gemeinde davon abweichen wird (außer aus Versehen natürlich), imho darf sie das gar nicht.
Man denke nur mal an die Feuerwehr. Wenn die zu Haus 38 gerufen würde und dann direkt an der Straße die Nummer 40 sieht, wird sie denken (denken müssen), dass sich das fragliche Haus eine Reihe vorher befindet. Dadurch können entscheidende Minuten verloren gehen.
Natürlich lässt sich das durch ein Hinweisschild lösen, aber warum so kompliziert wenn es auch einfach und sauber geht?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Entscheidend ist dabei nicht, was in irgendwelchen Unterlagen steht, sondern die Wirklichkeit. Rein aus ordnungspolitischer Sicht muss das erste Haus auch die niedrigste Nummer haben (bzw. mit Buchstaben muss die Reihe vorne mit a beginnen und hinten mit z enden, nicht umgekehrt).


Dann schaue man sich die Realitäten an, aus historischen Gründen und der Art der Bebauung gibt es diverse Abweichungen. Feuerwehr und Rettungsdienste haben konkrete Pläne, wo welches Haus steht.
Wenn wie hier die beiden Nummern direkt nebeneinander stehen, ist das Problem ohnehin nicht existent, und es hat ja auch 40 Jahre funktioniert.

Zitat (von reckoner):
ch kann mir nicht vorstellen, dass eine Gemeinde davon abweichen wird (außer aus Versehen natürlich), imho darf sie das gar nicht.

Die Stadt hat hier einen Ermessensspielraum. Stadtverwaltungen sind i.d.R. pragmatisch und müssen das angesichts der Vielschichtigkeit der Realität auch auch sein.

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#10
 Von 
Juramiguel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für Eure weiteren Antworten.
Es ist bei uns eine Reihe mit 2 Häusern :
Gelebt wurde mit Haus an Strasse Nr. 40 und daneben/dahinter in Reihe unser Haus mit Nr. 38
Eingetragen im Grundbuch genau andersherum
Es gibt diverse Unterlagen ( Grundbuch, Katasteramt, Bauamt, Bauträger, etc. ) mit einmal Nr. 38 und dann wieder Nr. 40 in unserem Fall, alles ein Chaos !

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Juramiguel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,

ich darf ein Update in meinem Fall senden.
Die Stadt Würzburg hat den Fall aufgenommen und wollte nun uns entgegenkommen, d.h. also die 41 Jahre gelebte Praxis fixieren, wir behalten unsere Nr. 38 und der Nachbar bekommt die Nr. 40.
Dazu hat die Stadt den Nachbarn angeschrieben und um seine Zustimmung gebeten.
Dieser jedoch gab sein Veto, er besteht darauf, dass er die Nr. 38 erhält.
Die Stadt fordert uns nun in sehr höflicher Weise dazu auf - auch unter teils Übernahme von Kosten wie bei Personalausweis - die Nr. 40 zu verwenden.
Die Stadt hat ihr Bestes gegeben, der Nachbar jedoch macht nicht mit !

Frage : Lohnt es sich jetzt noch, juristisch gegen die Sache vorzugehen ? Wie sind hier die Aussichten einzuschätzen ?

Danke für Feedback !

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tuta
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von Juramiguel):
Frage : Lohnt es sich jetzt noch, juristisch gegen die Sache vorzugehen ? Wie sind hier die Aussichten einzuschätzen ?

Halte ich für aussichtslos, auf welcher Anspruchsgrundlage würde man den Nachbarn zur Zustimmung verpflichten können?
Es bleibt nur, den Nachbarn zu überzeugen. Wenn er irgendetwas von Euch will oder braucht, z.B. Wegerecht, Zurückschneiden von Bewuchs, Zustimmung zur Grenzbebauung, sollte man klarmachen, dass er sich jedwedes Entgegenkommen auf Dauer verscherzt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Tuta):
Halte ich für aussichtslos, auf welcher Anspruchsgrundlage würde man den Nachbarn zur Zustimmung verpflichten können?

Man könnte es wenn überhaupt mit dem Gewohnheitsrecht versuchen. Aber auch das ist absolut aussichtslos m.M.n.

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