Grundbuchauszug von Miteigentümern WEG anfordern

2. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
BB_Rechtbiene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuchauszug von Miteigentümern WEG anfordern

Wir möchten den Grundbuchauszug eines Wohnungseigentümers unserer WEG einsehen, weil die betreffende Partei unseres Wissens nach jetzt nur noch Mieter sind, aber trotzdem bei der letzten Versammlung dabei waren. Der Verwalter verweigert die Auskunft.

Wie bekommen wir die Blattnummer raus? Mit welcher Begründung können wir die Einsicht anfordern?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6662 Beiträge, 2342x hilfreich)

Zitat:
Der Verwalter verweigert die Auskunft.

Mit welcher Begründung ?
"Wir" deutet auf mehrere Eigentümer hin.
Haben das Verlangen alle Eigentümer euerer Wohnung gestellt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3935 Beiträge, 2404x hilfreich)

Zitat (von go648502-48):
Wir möchten den Grundbuchauszug eines Wohnungseigentümers unserer WEG einsehen, ... Der Verwalter verweigert die Auskunft.

Auskunft über Grundbuchinhalte erteilt das zuständige Grundbuchamt, nicht der Verwalter.

Zitat (von go648502-48):
Wie bekommen wir die Blattnummer raus?
Die ist nicht zwingend erforderlich. Angaben zum Flurstück (könnt Ihr eurem eigenen GB-Auszug oder der Teilungserklärung entnehmen), Anschrift und betreffende Wohnungsnummer sollten ausreichen.

Zitat (von go648502-48):
Mit welcher Begründung können wir die Einsicht anfordern?
im Grunde mit:
Zitat (von go648502-48):
die betreffende Partei unseres Wissens nach jetzt nur noch Mieter sind, aber trotzdem bei der letzten Versammlung dabei waren
sollte man vll. noch anders formulieren:
"Wir sind Miteigentümer der WEG soundso in daundda, Flurstück Nr. dieunddie und bitten um Auskunft, wer als Miteigentümer in der Wohnung Nr. ... im Grundbuch eingetragen ist und wann die Eintragung der Auflassung erfolgte. Sollte aktuell eine Auflassungsvormerkung eingetragen sein, teilen Sie uns dies bitte ebenso mit."

Alternativ könnt Ihr auch eine Grundbuchliste für die gesamte WEG anfordern, dann habt Ihr den aktuellen Stand und die Blattnummern für alle Wohnungen (allerdings keine Infos über Auflassungsvormerkungen).

Unabhängig von der GB-Eintragung kann der Eigentümer (soweit lt. TE zulässig) seinem Mieter für die Versammlungsteilnahme auch eine Vollmacht erteilt haben.

Signatur:

lg.
R.M.

2x Hilfreiche Antwort

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