Grundbucheintrag Person löschen

6. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
My_name_is_Hank
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 96x hilfreich)
Grundbucheintrag Person löschen

Hallo,

ich habe einige Fragen zu einer Änderung im Grundbuch.
Folgende Situation.
Ein Ehepaar mit drei Kindern. Ein Ehepartner verstirbt. Das gesamte Eigentum wird zu 9/12 an den verbleibenden Partner übertragen und zu je 1/12 an die Kinder.
Die Frist von 2 Jahren ist bereits lange abgelaufen.
Nun sollen die Grundbucheinträge geändert werden.
Die Kinder möchten ihre insgesamt 3/12 an das Elternteil abgeben. Sie sollen also aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Wird für diese Angelegenheit ein Notar benötigt?
Der Gebührensatz wäre in dem Fall 1/2?
Ist dafür die folgende Tabelle anwendbar?
http://www.grundbuch.de/gebuehrenordnung.html

Beste Grüße,
Hank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Die Löschung aus dem Grundbuch ist ja kein Akt für sich, sondern nur die Dokumentation der Eigentumsübertragung.

Und diese Eigentumsübertragung muss notariell erfolgen.

Die verlinkte Tabelle bezieht sich nur auf die Gebühren des Grundbuchamtes. Der Hauptkosten einer Eigentumsübertragung entstehenen durch die Notarsgebühren.

Im notariell beglaubigten Vertrag muss der Immobilie auch ein Wert zugewiesen werden, so dass evtl. Grunderwerbssteuer festgesetzt werden kann. Oder vom Finanzamt eben festgestellt werden kann, dass der Wert unter dem Freibetrag liegt.


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"Heike aus Bochum"

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#2
 Von 
My_name_is_Hank
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 96x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Auskunft!

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0x Hilfreiche Antwort

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