Grunddienstbarkeit Wegerecht für Feldweg einklagen oder gilt immer Notwegerecht?

4. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
go549118-39
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 5x hilfreich)
Grunddienstbarkeit Wegerecht für Feldweg einklagen oder gilt immer Notwegerecht?

Hallo zusammen,

ich bin der Eigentümer von zwei Äckern, landwirtschaftlichen Nutzflächen mit separaten Flurnummern die nur ausschließlich über einen privaten Feldweg, ebenfalls mit eigener Flurnummer zu erreichen sind. Im Grundbuch des Feldweges ist keinerlei Dienstbarkeit oder sonstiges Wegerecht vermerkt.

Ich möchte die beiden Äcker nun verkaufen und habe dem Eigentümer des Feldweges auch angeboten für die Eintragung der Dienstbarkeit, also dem Wegerecht für die beiden Äcker/Flurnummern gutes Geld zu bezahlen. Der Eigentümer möchte dies jedoch absolut nicht und bietet mir aber wiederum an, die beiden Äcker zu kaufen. Sein Gebot liegt jedoch 25% unter dem Höchstgebot für die beiden Äcker. Nun möchte jedoch niemand die Äcker kaufen, ohne dass die Zufahrt zu den Grundstücken ordentlich geregelt ist, was ich absolut nachvollziehen kann.

Welche Möglichkeiten habe ich noch? Gilt hier generell das Notwegerecht so dass der zukünftige Käufer den Weg unter Bezahlung einer Wegrente an den Eigentümer des Weges den Feldweg weiter benutzen darf?

Ich fühle mich ein wenig durch den Eigentümer des Feldweges unter Druck gesetzt. Freue mich über Hinweise und jede Art von Ratschlägen.

-- Editiert von go549118-39 am 04.08.2021 17:21

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