Grunderwerbsteuer - Nießbrauch - Betriebsvermögen

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2019 19:15:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer - Nießbrauch - Betriebsvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen etwas komplizierten Fall und hoffe, dass Sie ein wenig Licht ins Dunkle bringen können.

Zur Vorgeschichte:
- Meine Großmutter hat vor 15 Jahren meiner Mutter das selbstbewohnte Eigenheim überschrieben. Zusätzlich hat sie sich ein Nießbrauch in Form eines Wohnrechts eintragen lassen.
- Meine Mutter wiederrum hat das bestehende Haus erweitert und unter anderem in einem Teil davon ein Gewerbe betrieben und betreibt es noch.

Jetzt geht es darum in der Zukunft mir die Immobilie in Form einer Schenkung zu überschreiben. Folgende Fragen habe ich mir dazu gestellt:

1. Fällt für mich bei diesem Vorgang Grunderwerbsteuer an? (Gibt es dazu einen Unterschied wenn sich die Mutter auch ein Nießbrauchrecht wie die Großmutter eintragen lässt?)
2. Wer schätzt den Wert der Immobilie im Bezug auf die Grunderwerbsteuer ein? (Nur Eigennutz)
3. Fällt in irgendeiner Form Schenkungssteuer für den Übertrag der Immobilie an (Wert ist kleiner als 400.000)?
4. Fällt eine Steuer an, da ich künftig auch Eigentümer des Gewerbeteils bin?
5. Hat das bestehende Wohnrecht der Großmutter in irgendeiner Form Einfluss auf die Schenkung?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen!

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal sind Wohnrecht und Nießbrauch verschiedene Dinge, auch wenn sie ähnlich sind. Nießbrauch in Form eine Wohnrechtes gibt es daher nicht. Man hat entweder ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht.

zu 1.: Der Verkauf an ein Kind ist sowieso von der Grunderwerbsteuer befreit. Hier ist es aber wohl ohnehin eine Schenkung.

zu 2.: entfällt, siehe 1.

zu 3.: Nein, es sei denn Du erhältst innerhalb von 10 Jahren weitere Schenkungen von Deiner Mutter, so dass dadurch der Freibetrag überschritten wird.

zu 4.: Die Grundsteuer wäre vom Nießbraucher zu tragen.

zu 5.: Nein

Dennoch die Frage: Warum macht Ihr das?

Du hast hier die völlig falschen Fragen gestellt. Die eigentlichen Risiken, die mit der Schenkung an Dich verbunden sind übersiehst Du völlig.

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#2
 Von 
guest-12324.10.2019 19:15:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Welche Risiken die ich übersehe meinen Sie konkret?

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du musst für die nicht regelmäßigen Instandhaltungskosten aufkommen, obwohl Du keine Chance hast, zu Lebzeiten Deiner Mutter Einnahmen aus der Immobilie zu erzielen. Deine Mutter kann die Kosten nicht mehr als Betriebsausgaben absetzen.

Da der von Deiner Mutter genutzte Teil der Immobilie wahrscheinlich zum Betriebsvermögen gehört, handelt es sich bei einer Schenkung an Dich um eine Privatentnahme, die bei Deiner Mutter steuerpflichtig ist. Außerdem kann Deine Mutter keine AfA für den betrieblich genutzten Teil geltend machen.

Diesen erheblichen Nachteilen sollten handfeste Vorteile gegenüber stehen.

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#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 89x hilfreich)

Zitat (von hh):


zu 4.: Die Grundsteuer wäre vom Nießbraucher zu tragen.


Es sei denn es wurde in dem Nießbrauchsvertrag etwas anderes festgelegt.

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