wir haben ein großes Hanggrundstück mit vielen großen ca. 20 m hohen Bäumen.
Wir würden dies gerne jemand kostenfrei zur Verfügung stellen damit das Grundstück gepflegt ist.
Nun jedoch folgende Frage:
rein faktisch besteht "Absturzgefahr, d.h. teils ist es ein steiler Hang, teils Mauern wo man ca. 3 m tief fallen kann.
Ebenso ist der Weg zum Grundstück auch nicht mehr in einem guten Zustand.
(steile ungleichmässige Treppen, Rutschgefahr).
Wie ist die Rechtslage wenn sich der "Pächter" auf unserem Grundstück bei einem Sturz verletzt?
Haften wir als Eigentümer? Zahlt dies unsere Haftpflichtversicherung?
Wie wäre die Rechtslage wenn wir den Pächter verpflichten die Hecke am Hang zu schneiden und er stürzt dabei (Hanglage) von einer Leiter.
Wie können wir dies vertraglich vermeiden das uns ein Haftungsrisiko entsteht?
Sind wir dazu verpflichtet für uns erkenntliche Gefahrstellen (bei Absturzgefahr)zu umäunen?
Haftung des Eigentümers bei Sturz?
9. Juni 2019
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Frage vom 9. Juni 2019 | 13:26
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung des Eigentümers bei Sturz?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2019 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32197 Beiträge, 5658x hilfreich)
Ein Pachtvertrag kann alles enthalten, was ihr und der Pächter euch vorstellt. Auch die Haftungsfragen und die Versicherungen.ZitatWir würden dies gerne jemand kostenfrei zur Verfügung stellen damit das Grundstück gepflegt ist. :
Ein Interessent wird sich das Pachtgrundstück sicher vorher anschauen, seine Risiken hoffentlich einschätzen und seine Vorstellungen in die Vertragsverhandlungen einbringen.
Zu deinen Fragen: Kommt drauf an.
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