es gab mal nen Thread mit dieser Thematik.
Hier findet Ihr einen Beschluss des BGH dazu
BGH, Beschluss v. 23.9.1999, Az.: V ZB 17/99
http://www.haus-verwalter.de//index.php?option=com_content&task=view&id=50&Itemid=37
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Haftung des Erwerbers bei Schulden des Verkäufers
2. November 2008
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Frage vom 2. November 2008 | 15:10
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 1380x hilfreich)
Haftung des Erwerbers bei Schulden des Verkäufers
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