Haus gekauft, verschwiegene Mängel

6. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
N.Stehler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus gekauft, verschwiegene Mängel

Hallo, ich hoffe, dass mein Beitrag in diesem Bereich des Forums richtig platziert ist, es geht hier um eine Imobilie, es betrifft aber eher das Kaufrecht dieser.
Falls der Beitrag wo anders besser passt, möchte ich mich entschuldigen und er kann dann natürlich gerne verschoben werden.

Zum Problem:
Mein Partner und ich haben ein altes Haus gekauft, welches wir umbauen möchten.
Bei diesen Arbeiten haben wir den Boden des Dachbodens geöffnet und sind darunter auf verbrannte Dachbalken gestoßen.
Diese mussten wir ausbauen und neue einbauen lassen.
Natürlich wussten wir von diesem Mangel nichts, dieser wurde uns verschwiegen.

Wir haben dies dem Notar, der den Kauf beurkundet hat, geschrieben und bekamen als Antwort nur, dass er als Notar hier keine Seite vertreten kann und wir uns einen anderen Anwalt nehmen sollten, wenn wir wegen verschwiegener Mängel klagen möchten.

Aus der Nachbarschaft haben wir erfahren, dass es in dem Haus wohl nie gebrannt hat, das Haus und viele umstehenden Häuser aber 1943 von Bomben getroffen wurden.
Zu diesem Zeitpunkt war die Verkäuferin des Hauses 4 Jahre alt, sie müsste das also wissen.

Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein, den Betrag, den wir zur Behebung dieser verschwiegenen Mängel aufgebracht haben, wieder zu bekommen?

Danke für eure Zeit.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2015 Beiträge, 1551x hilfreich)

Frage:
Warum war es notwendig, die Balken auszutauschen? Wenn es 1943 einen Bombenschaden gab, dann haben die Balken doch 80 Jahre gehalten, und hätten es vermutlich auch noch länger getan!
Wenn die Verkäuferin damals 4 Jahre alt war, dann würde ich ihr heute kein böswilliges Verschweigen eines offensichtlich erfolgreich reparierten Bombenschadens unterstellen.

Ihr habt einen Altbau gekauft, da kann man nicht erwarten, das alles super in Ordnung ist...

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129575 Beiträge, 41333x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein, den Betrag, den wir zur Behebung dieser verschwiegenen Mängel aufgebracht haben, wieder zu bekommen?

Da man keine Beweise dafür hat, das die Mängel arglistig verschwiegen wurden, liegen die Chancen irgendwo bei 0.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9816 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Zu diesem Zeitpunkt war die Verkäuferin des Hauses 4 Jahre alt, sie müsste das also wissen.


Das sehe ich aber mal ganz anders.

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https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19125 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein, den Betrag, den wir zur Behebung dieser verschwiegenen Mängel aufgebracht haben, wieder zu bekommen?

Wenn ihr einziges Argument ist "Die Verkäuferin ist zum Zeitpunkt des Krieges 4 Jahre alt gewesen", dann 0%.

Ich kann mich an nichts aus meinem vierten Lebensjahr erinnern, ohne ein Fotoalbum zur Hilfe zu nehmen.
Vielleicht war die Verkäuferin zum Zeitpunkt des Angriffs ja bei der Kinderlandverschickung (die ja genau dafür da war, Kinder aus Städten, die in Reichweite der alliierten Bomber lagen, auf dem Land in Sicherheit zu bringen).

Und dass das Haus zum Zeitpunkt des Krieges schon stand, scheint ja kein Geheimnis zu sein.

Unsachgemäß oder nur behelfsmäßig reparierte Kriegsschäden sind nichts ungewöhnliches. (Nach dem Krieg waren Steine und Balken halt Mangelware, weil jeder die haben wollte.)

D.h Sie müssten nicht nur beweisen, dass das Kind den Kriegsschaden wahrgenommen hat, sondern auch die unsachgemäße Reparatur wahrgenommen hat. Und dabei auch erkannt hat, dass die Reparatur unsachgemäß war. Wenn die Verkäuferin 1943 vier Jahre alt war, hat die Reparatur zu einem Zeitpunkt stattgefunden, als sie im Grundschulalter war - da wird man schwer argumentieren können, dass sie die Fachkenntnisse hatte, die "Unsachgemäßigkeit" der Reparatur zu erkennen.

Und dann müssen Sie noch die Hürde überspringen, dass ein behelfsmäßig reparierter Kriegsschaden überhaupt ein Mangel ist - weil es je nach Lage möglicherweise sogar zur üblichen Beschaffenheit gehört.

(Was meinen Sie, warum zur Zeit so viele alte Kirchen renoviert werden müssen? - Nicht wegen des Alters, sondern weil bei der Beseitigung der Kriegsschäden minderwertiger Beton und minderwertiger Stahl verwendet wurde, der jetzt langsam zerbröselt.)



-- Editiert von User am 6. Mai 2024 20:07

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein, den Betrag, den wir zur Behebung dieser verschwiegenen Mängel aufgebracht haben, wieder zu bekommen?
Keine Chance.
Zitat (von N.Stehler):
Diese mussten wir ausbauen und neue einbauen lassen.
Wann habt ihr das Haus gekauft und wann die verbrannten Balken entdeckt? Wer hatte euch empfohlen, diese auszubauen/zu tauschen?
Der Notar war jedenfalls die falsche Adresse.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
N.Stehler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Die Balken waren völlig angebrannt, sie haben zwar bisher gehalten, das Risiko wollten wir aber nicht eingehen, wir wollen dort mit unseren Kindern einziehen.

Ich habe den Teil des Kaufvertrages rausgesucht, indem es um Mängel und Haftung bei Vorsatz oder Arglist geht:
Leider kann ich hier nichts hochladen, deshalb ein Link: https://we.tl/t-qj3bEz5v42

Sehr Ihr unsere Chancen trotzdem so schlecht?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129575 Beiträge, 41333x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Die Balken waren völlig angebrannt, sie haben zwar bisher gehalten, das Risiko wollten wir aber nicht eingehen, wir wollen dort mit unseren Kindern einziehen.

Es war also statisch gar nicht nötig diese auszutauschen?



Zitat (von N.Stehler):
Sehr Ihr unsere Chancen trotzdem so schlecht?

Es steht noch nicht mal fest das überhaupt ein Mangel vorlag.
Angesichts des neuen Fakts tendiere ich zu "unter 0" (es sei denn der Verkäufer wäre da kulant).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19125 Beiträge, 10304x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Ich habe den Teil des Kaufvertrages rausgesucht, indem es um Mängel und Haftung bei Vorsatz oder Arglist geht:
Leider kann ich hier nichts hochladen, deshalb ein Link: https://we.tl/t-qj3bEz5v42
Sehr Ihr unsere Chancen trotzdem so schlecht?


Ja, weil Sie Vorsatz oder Arglist beweisen müssen.
D.h. Sie müssen folgende Beweise bringen und zwar alle zusammen:
- Die Verkäuferin wusste vom Kriegsschaden
- Die Verkäuferin wusste von der Reparatur
- Die Verkäuferin wusste, dass die Reparatur nicht fachgerecht war
- Die Reparatur war tatsächlich nicht fachgerecht (wobei sich "fachgerecht" auf das Niveau zum Zeitpunkt der Reparatur bezieht)

Gerade letzteres könnte unmöglich sein zu beweisen, wenn Sie die Balken schon ausgetauscht haben und damit Beweismittel vernichtet.

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#9
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1013 Beiträge, 237x hilfreich)

Sorry, sie haben 0.00 Chancen. Wir haben so ein altes Haus. Was meinen Sie wie viele "gebrauchte" Balken bei uns eingebaut sind. Es ist auch gut vorstellbar, dass es in dem Haus gar nicht gebrannt hat und dass angekohlte Balken wegen Holzmangel für gut befunden und eingebaut wurden . Außerdem waren sie jetzt 80 Jahre sicher....

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Zu diesem Zeitpunkt war die Verkäuferin des Hauses 4 Jahre alt, sie müsste das also wissen.
Das ist natürlich Unsinn.

Zitat (von N.Stehler):
Wie schätzt Ihr unsere Chancen ein, den Betrag, den wir zur Behebung dieser verschwiegenen Mängel aufgebracht haben, wieder zu bekommen?
Nahe 0%

Zitat (von N.Stehler):
Die Balken waren völlig angebrannt, sie haben zwar bisher gehalten, das Risiko wollten wir aber nicht eingehen,
Welches Risiko? Warum wurden die Balken ausgetauscht? Auch angebrannte Balken können immer noch mehr als ausreichend stabil sein. Wer hat warum zu einem Austausch geraten? Die Balken haben also in diesem Zustand bereits 80 Jahre lang gehalten.

1) steht es anscheinend gar nicht fest, dass überhaupt ein Mangel vorlag.
2) würde man, wenn es ein Mangel wäre, die ARglist oder den Vorsatz nachweisen müssen.

Auch ich sehe hier keinerlei Chance, wegen einer wahrscheinlich unbegründeten Angst, irgendetwas erstattet zu bekommen.

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#11
 Von 
N.Stehler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für eure Antworten und Meinungen, die ja alle in die gleiche Richtung gehen.
Manchmal braucht man so eine Meinung von außen.
Wir werden das Geld deshalb wohl abschreiben.

Danke für eure Zeit.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von N.Stehler):
Wir werden das Geld deshalb wohl abschreiben.
Verstehe ich nicht. Ihr habt doch dafür auch einen Gegenwert der mindestens euer Gewissen beruhigt. Das ist doch kein Verlust bei dem man etwas abschreiben müsste. Ihr seid gerade dabei dieses Haus zu sanieren/umzubauen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden noch einige andere Dinge auftauchen die ihr vorher nicht eingeplant hattet. Das ist einfach so wenn man umbaut/saniert.

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