Haus überschrieben, falscher Wert angegeben

3. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus überschrieben, falscher Wert angegeben

Hallo.
Die Schwiegereltern haben meinen Mann ihr Haus überschrieben...mit dieser 10 Jahresklausel....damit der 2. Sohn das Haus nicht bekommt.
Sie haben such Wohnrecht eintragen lassen.
Nun zum eigentlichen Punkt. Das Haus wurde auf 48000 Euro geschätzt und dies wurde dem Notar auch gesagt. Er hatte sich wohl einen Grundbuchauszug vom Juni 2019 schicken lassen, aber da steht angeblich kein Wert drin.
Heute kam nun die Rechnung vom Grundbuchamt. Dort wird der Wert des Hauses mit 100000 Euro angegeben. Das Amt sagt, das hat der Notar so übermittelt. Hat das irgendwelche Nachteile, Vorteile? Wir wissen nicht was wir machen sollen. Auch das Amt kann uns keinen Rat geben.
Danke schon mal

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Das Haus wurde auf 48000 Euro geschätzt


Von wem?

Zitat:
Hat das irgendwelche Nachteile,


Ja, die Gebühren sind höher.

Zitat:
Vorteile?


Keine

Zitat:
Das Amt sagt, das hat der Notar so übermittelt.


Der Notar hat den Schätzwert wohl nicht geglaubt. Ein Betrag von 48.000€ für ein Haus ist schließlich auch ungewöhnlich niedrig. Ist das Haus baufällig?

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Nach dem Wert richtet sich die Grunderwrbssteuer, wenn diese anfällt und der Wert ich auch Basis für die Notarskosten.
Wie groß ist das Grundstück. Ist es im ländlichen oder eher im städtischen Raum?

Signatur:

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#3
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Haus ist eher klein. Nichts neu gemacht außer das Dach.
Das Grundstück liegt sehr ländlich und hat eine Größe von ca. 2000qm.
Das Problem ist, das gleich nebenan ein Grundstück ohne sichtbare Trennung ist. Jeder muss bei dem anderen aufs Grundstück, wenn er z. B. in den Garten möchte.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Nach dem Wert richtet sich die Grunderwrbssteuer


Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Vertragswert. Außerdem fällt hier sowieso keine Grunderwerbsteuer an.

Es geht ausschließlich um die Gebühren für Notar und Grundbuchamt.

Zitat:
Das Haus ist eher klein. Nichts neu gemacht außer das Dach.
Das Grundstück liegt sehr ländlich und hat eine Größe von ca. 2000qm.
Das Problem ist, das gleich nebenan ein Grundstück ohne sichtbare Trennung ist. Jeder muss bei dem anderen aufs Grundstück, wenn er z. B. in den Garten möchte.


Der angegebene Wert von 48.000€ ist ungewöhnlich niedrig, aber nicht unmöglich. Bei einer Grundstücksfläche von 2.000€ ist aber wahrscheinlich schon der Bodenrichtwert höher, oder?

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Bei 2000 m² Grundstücksgröße mit einen kleinen Haus drauf, scheint mir der Wert mit 48.000 viel zu nieder angesetzt zu sein. Wenn man alleine den Grundpreis pro Fläche rechten, kommt an ohne Haus nur auf 24 Euro Pro m². Das ist einfach unrealistisch, egal in welchem Zustand das Haus ist.
Um einen halbwegs vernünftigen Wert zu ermitteln, erkundige dich bei der Gemeinde mal, was der m² normalerweise kostet.

Signatur:

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#6
 Von 
serice
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 1x hilfreich)

Also der Bodenrichtwert ist höher.....
Wir erkundigen uns mal. Wenn ich das hier alles lese, erscheint mir das auch alles ziemlich wenig

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