Haus verkauft - Käufer verlangt Bezahlung von Sachmängeln

14. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)
Haus verkauft - Käufer verlangt Bezahlung von Sachmängeln

Guten Tag,
falls ich ein falsches Themengebiet für diesen Post ausgewählt habe, bitte ich um Entschuldigung. Gerade bin ich etwas durch den Wind und hoffe, dass ich folgenden Sachverhalt kurz und bündig darstellen kann.

Das Schreiben vom Anwalt: https://ibb.co/LxdsBs1
Habe das Schreiben als Text am Ende dieses Posts eingetippt.

Kurzfassung: Ich habe vor 3 Jahren unser Familienhaus an eine Familie verkauft. Heute bekomme ich ein Schreiben von ihrem Anwalt, dass Sachmängel am Haus gefunden wurden und ich die Reparaturkosten von ~28.000€ übernehmen soll.

Langfassung:

Käufer: Vor 3 Jahren habe ich unser Familienhaus an Freunde verkauft, die wir seit 2-3 Jahren kannten. Mit ihnen verbrachten wir viele Wochenenden, sie saßen bei uns am Esstisch...man war eben befreundet.

Haus: Dieses Haus habe ich vor 7 Jahren selbst gekauft, also kein Eigenbau. Es ist über 100 Jahre alt.

Verkauf: Vor drei Jahren bekam ich ein Angebot für ein größeres Haus mit zwei Wohnungen, sodass ich mit meiner Frau und unseren Kindern in einer Wohnung wohnen und gleichzeitig die Zweite vermieten könnte. Aus diesem Grund haben wir unser Haus verkauft und das Andere gekauft. Die Freunde kamen vorbei und haben sich das Haus angeschaut. Meine Frau meinte, dass sie sich natürlich alles anschauen können (und sollen) vor dem Kauf. Daraufhin entgegneten sie, dass sie hier ja jede Woche sind und jeden Winkel kennen. Haben uns trotzdem das gesamte Haus mal angeschaut und dann wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und das Haus verkauft.

Probleme nach dem Kauf: Die genaue Zeit weiß ich nun nicht, aber sagen wir mal nach drei Monaten wollten sie mit Renovierungsarbeiten beginnen. Auf dem Dachgeschossen, haben sie die Wände und Holzdecke entfernt, hinter welchen sich morsche Balken versteckten. Nach weiteren Renovierungsarbeiten gab es dann schlecht verlegte Elektroleitungen. Sie haben uns vorgeworfen wir hätten das gewusst und aus diesem Grund verkauft. Weder haben wir hinter die Wände geschaut, noch gewusst, was sich dahinter befindet. Nach unzähligen Gesprächen, in denen wir Ihnen immer wieder erklärt und versichert haben, dass wir davon nichts wussten und wir sie nicht betrogen haben, gab es irgendwann mal Ruhe. Die Freundschaft nichtsdestotrotz hinüber. Da wir den gleichen Freundeskreis haben, gab es das Gerücht, dass sie vor Gericht gehen wollen. Ich habe sie daraufhin konfrontiert und gefragt ob das stimmt, worauf sie mir sagten, dass das nicht der Fall sei. Nun habe aber heute dieses Schreiben bekommen und weiß nicht weiter....

Schreiben des Anwalts in Textform:
Sehr geehrte Frau X,
Sehr geehrter Herr X,

in der oben bezeichneten Angelegenheit zeige ich die Vertretung
der Eheleute XX, X-Str. X, 12345 Musterstadt.

Gegenstand meiner Beauftragung sind die Sachmängel an der von Ihnen am 28.12.2016 an meine Mandanten verkauften lmmobilie. Diese Sachmängel, unter anderem morsche Dachlatten etc., weswegen die Dachholzkonstruktion nicht sicher ist, darüber hinaus unfachmännisch und mangelhaft verlegte Elektroleitung usw. Die Mangelbeseitigungskosten belaufen sich auf mindestens 28.440,52€. Das Geltendmachen darüber der hinausgehenden Mängel bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sie werden aufgefordert die im Angebot der Firma XX GmbH vom 14.08.2018 näher aufgelisteten Mängel unverzüglich, spätestens bis zum 03.07.2019 zu beseitigen.

Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich meinen Mandaten empfehlen gerichtliche Schritte einzuleiten.
MfG

-- Editiert von Perazim am 14.06.2019 19:45

-- Editiert von Perazim am 14.06.2019 19:47

-- Editiert von Perazim am 14.06.2019 19:49

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Im Kaufvertrag wurde die Sachmangelhafzung ausgeschlossen?

Falls ja, müsste man euch nachweisen, dass ihr den Mangel kanntet und arglistig verschwiegen habt.

Bei "Schwachstellen" hinter einer alten Holzwand dürfte der Nachweis nicht gelingen.

Falls die E-Kabel noch recht neu sind, könnte man insoweit auf die Idee der Kenntnis kpmmen, bei alten oder Uraltkabeln auch nicht, wenn sie nicht auf der Wand montiert sind.

Was verstehen eure Exfreunde unter einer unfachmännisch und mangelhaft verlegten Elektroleitung?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Danke für die Antwort :) ich schau mir den Vertrag an und melde mich nochmal. Wegen den Leitungen muss ich mich auch erkundigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
...ich schau mir den Vertrag an...
Ein kritischer Blick auf den Vertrag -evtl. auch von einem Fachmann- ist auf jeden Fall angezeigt. Sollte der Vertrag nicht ziemlich "dödelig" zu euren Ungunsten formuliert sein - und wenn man reinen Gewissens ist, kann man das Schreiben des Anwalts als netten Versuch betrachten und abwarten, ob tatsächlich Klage erhoben wird.

Sollte dem so sein, wird die klagende Partei darlegen müssen, was genau sie will und worauf sie ihren Anspruch glaubt gründen zu können. Damit kann man sich, bzw. der eigene Anwalt, dann auseinander setzen. Bis dahin würde ich jeden Austausch von "Argumenten" als kontraproduktiv ansehen. Sprich*, Brief auf Vorlage legen und abwarten – sonst läuft man Gefahr, ein Fass ohne Boden zu öffnen.


VG
Roland

*wenn man reinen Gewissens ist und sich mit dem Vertrag kein Ei gelegt hat

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Ok, vielen dank!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

@Sir Berry @Roland-S

1. Kaufvertrag: Habe nachgeschaut und unter §4 Gewährleistung steht, dass ich nicht für Sachmängel aufkomme, außer es waren mit Absicht verborgene Mängel. Habe die Seite abfotografiert:
https://ibb.co/P95kQTx

2. Stromleitungen: Wir hatten im Keller Stromleitungen verlegt und neue Steckdosen angebracht. Ansonsten nichts dergleichen.

3. Sonstige Infos: Ich habe heute von einem gemeinsamen Freund erfahren, dass diese Familie sowas gerne Mal tut. Sie sind klagen derzeit noch ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber des Mannes an, weil ihnen irgendwas nicht passt...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
Habe die Seite abfotografiert:
IMO sieht das für Dich nicht schlecht aus.


Zitat (von Perazim):
2. Stromleitungen: Wir hatten im Keller Stromleitungen verlegt und neue Steckdosen angebracht. Ansonsten nichts dergleichen.
Du hattest im Eingangsbeitrag einen KV eines Handwerkers erwähnt. Enthält der etwas bezüglich Stromleitungen? Habt ihr das selbst gemacht - und wenn ja, wie fachmännisch? Waren die Stromleitungen im Keller irgendwann vor dem Kauf Thema?


Zitat (von Perazim):
3. Sonstige Infos: Ich habe heute von einem gemeinsamen Freund erfahren, dass diese Familie sowas gerne Mal tut.
Nun ja, das tut nichts zur Sache. Wenn sich jemand gegen erlittenes Unrecht zur Wehr setzt, ist das sein gutes Recht.


VG
Roland

Anm: Bedenke bei allen Antworten und/oder hier zugänglich gemachten Scans, dass das Forum evtl. auch von der gegnerischen Partei gelesen wird...

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

@Roland-S

"Du hattest im Eingangsbeitrag einen KV eines Handwerkers erwähnt.", was meinst du damit? In meinem ersten Beitrag habe ich erwähnt, dass ein Kaufvertrag mit dieser Familie abgeschlossen wurde.

"Enthält der etwas bezüglich Stromleitungen? Habt ihr das selbst gemacht - und wenn ja, wie fachmännisch? Waren die Stromleitungen im Keller irgendwann vor dem Kauf Thema? ". Die Stromleitungen und Steckdosen wurden im Keller von mir selbst verlegt. Alle Leitungen waren und sind freiliegend, da die Wände "nackt" sind. Bei der Besichtigung waren die Leitungen zu sehen, also nichts versteckt oder dergleichen.

Nun ja, das tut nichts zur Sache. Ja ich versteh was du meinst. War nur überrascht zu hören, dass das nicht der erste Fall ist.



-- Editiert von Perazim am 18.06.2019 21:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
Sie sind klagen derzeit noch ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber des Mannes an, weil ihnen irgendwas nicht passt.


Glaub ich nicht.

Zitat (von Perazim):
darüber hinaus unfachmännisch und mangelhaft verlegte Elektroleitung


könnte zu

Zitat (von Perazim):
Die Stromleitungen und Steckdosen wurden im Keller von mir selbst verlegt.


passen.

Leitungen und Dosen zu verlegen ist auch nicht verboten. Nur der Anschluss sollte von einem dafür Qualifizierten vorgenommen oder mindestens geprüft und durchgemessen werden.
Dieser sollte auch das Messprotokoll erstellen.

Will sagen, dass bei Selbstausführung der Vorwurf vielleicht doch zutrifft. Kannst aber nur Du beurteilen ob Du alle aktuellen Vorschriften eingehalten hast.

Da die Käufer aber nach deinen eigenen Ausführungen sehr klagefreudig sind, kann ja wohl davon ausgegangen werden, dass Sie auch gegen Dich vorgehen werden, wenn die Behauptung stimmt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
@Roland-S

"Du hattest im Eingangsbeitrag einen KV eines Handwerkers erwähnt.", was meinst du damit? In meinem ersten Beitrag habe ich erwähnt, dass ein Kaufvertrag mit dieser Familie abgeschlossen wurde.


Stimmt, es war ein Angebot - es stand im Schreiben des Anwalts: Sie werden aufgefordert die im Angebot der Firma XX GmbH vom 14.08.2018 näher aufgelisteten Mängel unverzüglich, spätestens bis zum 03.07.2019 zu beseitigen. Stand dort, was von Stromleitungen?

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32256 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Perazim):
unter anderem morsche Dachlatten etc., weswegen die Dachholzkonstruktion nicht sicher ist,
Konnte man die Dachlatten vor Unterzeichnung des Kaufvertrages sehen? Nein. Ihr nicht und die Käufer auch nicht.
Eine *Dachholzkonstruktion* ist nicht zwangsweise wegen morschen Dachlatten unsicher.
Zitat (von Perazim):
unfachmännisch und mangelhaft verlegte Elektroleitung
Unfachmännisch ist nicht verboten. Mangelhaft ist nicht verboten. Beides ist evtl. unschön. Aber es ist zu sehen (vor allem auf Putz im Keller) und zu prüfen und VOR dem Kauf zu erfragen/bemängeln. Es darf auf jeden Fall nicht UNSICHER sein. Das konnte vor dem Kauf geprüft werden.

Das klingt nach gehörigem Abzock-Versuch.
Der Anwalt war evtl. nicht vor Ort. Seine *technische Ausdrucksweise* passt eher zu Hörensagen. Dem Anwalt ist aber bei seiner unverschämten Fristsetzung noch nicht einmal aufgefallen, dass man ein Dach und die E-Ltg. ganz sicher nicht innerhalb von 2 Wochen sanieren etc usw kann.

Morsche Dachlatten--- das ist was. Und was ist etc.?
Es gibt Dachbalken und Dachlatten. Wichtiger Unterschied.
...Elektroleitungen--- das ist was. Und was ist usw?

Die wollen ein neues Dach etc. und neue Elektroleitungen usw.
Die Eigentümer haben sich im August 2018 das Angebot einer Firma (die macht Dach und Elt??) geholt und am 16.6.2019 schreibt dir der Anwalt? Nach 10 Monaten??

Zitat (von Perazim):
Das Geltendmachen darüber der hinausgehenden Mängel bleibt ausdrücklich vorbehalten
Das ist ein Standardsatz. Zum Angstmachen. Der beträfe wiederum nur Mängel, die ihr absichtlich verschwiegen hättet. s.§ 4 des Kaufvertrages.

-ICH- würde den 3.7. abwarten. Und nichts tun. Auch noch nicht zu einem Anwalt gehen.
Zunächst das.

edit: Oben im Betreff steht: Käufer verlangt Bezahlung von Sachmängeln.
Was will der? Geld oder Reparatur/Mangelbeseitigung lt. Anwalt


-- Editiert von Anami am 20.06.2019 15:10

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Unfachmännisch ist nicht verboten. Mangelhaft ist nicht verboten.

Stimmt, solange man das dann nicht ans (öffentliche) Stromnetz anschließt ...

Ansonsten kann es passieren das der Netzbetreiber das ganze abklemmt und erst nach einer (teuren) Nachzertifizierung / Reparatur wieder ein Anschluss hergestellt wird.



Die Frage ist also, hat man das selbst verlegte entsprechend abnehmen lassen bzw. hat man die Leute darauf hingewiesen das das selbst verlegte nicht entsprechend abgenommen wurde?
Wenn man das letzte nicht gemacht hat, hat man durchaus ein nicht geringes Problem, dann steht arglistige Täuschung im Raume.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Perazim
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 237x hilfreich)

Guten Abend, ein kleine Update von mir und eine Aufklärung meinerseits (als Accountbesitzer). Ich bin ein Freund der Familie und habe als der Brief ankam, diesen Post für die Familie erstellt, weil ich schon einmal hier im Forum super beraten und mir geholfen wurde. Bei jeglichen Fragen eurerseits musste ich immer zuerst die Familie erreiche, ausfragen und dann hier updaten, weshalb ich manchmal länger nicht antworten konnte.

Gestern kam ein neuer Brief, mit einer Aufforderung ~50.000€ zu zahlen und dass die Sache vor Gericht nun geklärt wird. Die Familie ist am gleichen Tag zu einem Anwalt. Ich werde diesen Post updaten, sobald ich mehr Informationen habe und versuchen alle ausstehenden Fragen zu beantworten.

@ Roland-S
Stand dort, was von Stromleitungen? Das weiß ich nicht, gehe aber davon aus. Hab mir leider die Rechnungen nicht kopiert.

@ Anami
Der Anwalt war evtl. nicht vor Ort. Der Anwalt wohnt ca. 200km von uns entfernt, bin mir nicht sicher wieso sie zu diesem sind. Vllt kennen sie sich persönlich.

Was will der? Geld oder Reparatur.. Bezahlung der Reparaturkosten.

-- Editiert von Perazim am 20.06.2019 20:39

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47645 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Die Familie ist am gleichen Tag zu einem Anwalt.


Oh, da freuen sich jetzt aber die Anwälte. Wenn die Anwälte eine Einigung herbeiführen dann kassieren beide je fast 4.000€. Für das vorherige Schreiben der Briefe bekommen sie auch schon mehr als 1.800€, auch wenn es nur einer war.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32256 Beiträge, 5669x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt, solange man das dann nicht ans (öffentliche) Stromnetz anschließt ...
Ja, genau.
Aber gehen wir doch bitte zunächst davon aus, dass die Familie die Leitungen auf Putz im Keller des 100jährigen Hauses verlegt hat, hat anschließen und vom EVU abnehmen lassen und auch bis zum Auszug genutzt hat, ohne die bekannten *Ereignisse*.
Der TE wird das erfragen und uns mitteilen, WIE das war. Dann hätten wir evtl. (noch) einen anderen Sachverhalt. Jetzt wollten die Eigentümer ca. 28.000,- für die Reparaturen der o.a. nicht näher beschriebenen Mängel *oben und unten*.
Ob im Kostenvoranschlag der Handwerker zu lesen ist, was der Elektriker an *Mängeln* gefunden hat und nun für X € reparieren will--- lesen wir nicht.
------------------------------
@Perazim
Jetzt sinds schon fast doppelt so viel, oder nochmal ca. 50.000,- :???: on top?
Nun haben sie ringsherum renoviert und weiteres gefunden, was sie nicht selbst berappen wollen.
(Kauf dir ein altes Haus und die Frage beginnt...wem kann ich was unterjubeln...)

Zitat (von Perazim):
Der Anwalt wohnt ca. 200km von uns entfernt, bin mir nicht sicher wieso sie zu diesem sind.
Das ist egal. Sie sind frei in der Wahl. Ein RA muss auch nicht persönlich nach Mängeln in feuchten Kellern oder morschen Dächern suchen. Der hat jetzt die Angaben der Eigentümer und den KVA der Handwerker erstmal einfach mit Garnitur weitergeleitet.

Nur, dass die früheren Eigentümer zu einem Anwalt gegangen sind, war mE auch nur für den Anwalt gut (s. #14). Man könnte diesen Auftrag auch schnell wieder beenden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.248 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen