Haus zusammen gekauft, verkauf möglich?

2. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Carazza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus zusammen gekauft, verkauf möglich?

Hallo zusammen,

Ich habe zusammen mit meinen Eltern vor 20 Jahren ein Haus gekauft. Leider ist ein Leben unter einem Dach nicht mehr möglich.
Ich stehe zur Hälfte im Grundbuch meine Eltern jeweils zu 1/4.
Damals wurde meine Lebensversicherung als Sicherheit hinterlegt.

Ich möchte jetzt da gerne raus. Ein Verkauf wäre von mir aus nicht nötig meine Eltern können gern da wohnen bleiben. Ich möchte nur aus dem Grundbuch raus damit ich keine Verpflichtungen mehr damit habe und ich möchte meine Lebensversicherung dort raus ziehen.
Ist das wohl irgendwie möglich? Was muss ich beachten und welche Schritte sind nötig?

Vielen Dank euch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Carazza ):
Ein Verkauf wäre von mir aus nicht nötig meine Eltern können gern da wohnen bleiben. Ich möchte nur aus dem Grundbuch raus damit ich keine Verpflichtungen mehr damit habe und ich möchte meine Lebensversicherung dort raus ziehen.

Wenn man auf das ganze Geld verzichten und es den Eltern schenken will, dann sollte das doch problemlos möglich sein.



Zitat (von Carazza ):
Damals wurde meine Lebensversicherung als Sicherheit hinterlegt.

Als Sicherheit für was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carazza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Zitat (von Harry van Sell):
Als Sicherheit für was?

Im Moment werden nur die Zinsen und eine kleine Tilgung bezahlt. Meine Lebensversicherung sollte beim Ablauf den Restbetrag decken der noch offen ist am Haus.
Mittlerweile würde der Auszahlbetrag aber den Rest schon nicht mehr decken was noch ein zusätzlicher Grund für mich ist nicht weitere Jahre umsonst zu zahlen.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen das meine Eltern an einem Verkauf nicht interessiert sind.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Carazza ):
Meine Lebensversicherung sollte beim Ablauf den Restbetrag decken der noch offen ist am Haus.

Dann wird der Gläubiger die Lebensversicherung wohl nicht hergeben...



Zitat (von Carazza ):
Mittlerweile würde der Auszahlbetrag aber den Rest schon nicht mehr decken was noch ein zusätzlicher Grund für mich ist nicht weitere Jahre umsonst zu zahlen.

Das habe ich nicht verstanden, soll das bedeuten die Sicherheit ist nun weniger wert?



Zitat (von Carazza ):
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das meine Eltern an einem Verkauf nicht interessiert sind.

Dann bliebe nur die Teilungsversteigerung.



Zitat (von Carazza ):
ch möchte nur aus dem Grundbuch raus damit ich keine Verpflichtungen mehr damit habe

Nur weil man nicht mehr im Grundbuch steht, enden die Verpflichtungen noch lange nicht. Gegenüber z.B. den Gläubigern haftet man solange es die Gesetze und die Verträge hergeben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carazza
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das habe ich nicht verstanden, soll das bedeuten die Sicherheit ist nun weniger wert?


Richtig... also zb vor Jahren hieß es bei Ablauf würden 100.000 raus kommen. 80.000 dann zb fürs Haus der Rest wäre frei gewesen. So reicht laut den letzten Benachrichtigungen der Allianz der voraussichtliche Auszahlungsbetrag jetzt schon nicht mehr und mehr wird es garantiert nicht mehr.

Was ist denn eine Teilungsversteigerung? Wer kauft denn ein halbes Haus?

Heißt egal was ich mache selbst wenn ich die Lebensversicherung dann nicht raus bekomme ich häng immer mit drin? Im Hinterkopf schwebt mir nämlich auch der geplante Lastenausgleich 2024 usw.

Danke dir für deine Mühe!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120125 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Carazza ):
Im Hinterkopf schwebt mir nämlich auch der geplante Lastenausgleich 2024

Und was konkret soll da passieren?



Zitat (von Carazza ):
Was ist denn eine Teilungsversteigerung?

Da wird die Immobilie versteigert und wenn nach Abzug der Schulden was von Versteigerungserlös überbleibt wird das entsprechend der Anteile aufgeteilt.
Und wenn zu wenig erlöst wird und noch Schulden überbleiben, zahlt man die weiter ab.



Zitat (von Carazza ):
Wer kauft denn ein halbes Haus?

Es gibt kein halbes Haus zu kaufen, was gekauft wird, ist der 50% Anteil von Dir, also 50% an jedem Teil der Immobilie.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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