Hausanbau - Miteigentum an Versorgungsleitungen

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ornament2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausanbau - Miteigentum an Versorgungsleitungen

Guten Tag,

wir besitzen ein Hausanbau. Dieser Anbau wurde vor vielen Jahren von den damaligen Eigentümern des Haupthauses für deren Mutter gebaut. Aus diesem Hintergrund wurde darauf verzichtet, dass sämtliche Versorgungsleitungen neu in den Anbau gezogen wurden.
Als die Eigentümer des Haupthauses ausgezogen sind, wurde ein (ich weiß nicht wie es korrekt heißt) Aufteilungsvertrag für Garten und Haus erstellt, da die Mutter in dem Hausanbau wohnen geblieben ist, das Haupthaus aber verkauft wurde. Als die Mutter nach einigen Jahren gestorben ist, haben wir den nun leerstehende Hausanbau von dem Erben der verstorbenen Mutter gekauft. Die zuvor festgelegten Aufteilungswerte wurden nicht geändert. In den Verträgen ist u.a. folgendes festgehalten. 'Der Eigentümer des Anbaus hat ein Sondereigentum an sämtlichen Versorgungsleitungen des Haupthauses (Strom, Wasser, Gas, Fernsehleitung, Telefonleitung). Der Eigentümer des Haupthauses hat die Nutzung der Versorgungsleitungen zu dulden. Die Instandhaltung der Versorgungsleitungen ist von dem jeweiligen Eigentümer in eigener Verantwortung.'
Für Strom, Wasser, Gas gibt es zwar Zwischenzähler, diese befinden sich allerdings im Keller des Haupthauses. Der Kellereingang befindet sich direkt hinter dem Eingang vom Haupthaus, es gibt aber keine weitere Tür nach der Eingangstür zu den Wohnräumen. Der Anbau hat eine eigenen Eingang.

Das diese Aufteilung nicht wirklich optimal ist, ist denke ich allen bewusst. Nichts desto trotz haben sich die Eigentümer damals sicher nicht so weit gedacht.

Nun aber zu meiner Frage:
Ich möchte für den Hausanbau ein Kabelanschluss von Kabeldeutschland haben. Da ich ein Sondereigentum an den Versorgungsleitungen (Fernsehleitung) besitze und das Haupthaus bereits einen Kabelanschluss hat, kann ich bei Kabeldeutschland eine Mitbenutzung beantragen. Dafür muss ich vorher lediglich ein Kabel von dem Übergabepunkt im Haupthaus zu der gewünschten Stelle in den Anbau ziehen. Der Rest wird von Kabeldeutschland erledigt.
Um allerdings an den Übergabepunkt im Haupthaus zu kommen, muss der Eigentümer mir Zugang gewähren. Auf Anfrage nach einem Zeitpunkt wann der Eigentümer mal Zeit hat, kam über einen Monat keine Antwort. Nach dem wir jetzt sowieso an die Zähler für Strom und Gas mussten, hat er einfach Fotos von den Zählern geschickt (für den Kontrolleur waren die sogar ausreichend), und auf die Frage wann er mal Zeit erneut keine Antwort gegeben.

Ich bin nun ein wenig ratlos wie ich hier weiterkommen soll.

1. Wie muss mir Zugang gewährleistet werden? Er kann mir ja auch schlecht einen Schlüssel von seinem Haus geben, wodurch ich Zugang zu sämtlichen Räumen hätte.
2. In wie weit muss er entsprechende Baumaßnahmen für die Verlegung des Kabels dulden? Ich muss von dem Keller, durch die Decke, in sein Erdgeschoss und dann durch die Wand zu mir rüber. Der Hausanbau besitzt keinen Keller.
3. Wie sieht es generell mit dem Zugang zu den Versorgungsleitungen aus? Z.b. Ablesen der Zähler.

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich vermisse in dem Beitrag ein Wort darüber, dass mit dem Eigentümer/n des Haupthauses Einigung darüber erzielt wurde, wie, wo und welche Art Kabel von dem Übergabepunkt im Haupthaus zu der gewünschten Stelle in den Anbau verlegt werden soll.
Auch denke ich, dass Kabel Deutschland nicht erlauben wird selbst am Übergabepunkt Veränderungen vorzunehmen.

Ich frage mich auch, warum das Kabel nicht auch von Kabel Deutschland verlegt wird und letztlich der Nachbar bestimmt wo es in seinem Hause verläuft, um an geeigneter Stelle im Anbauhaus zu enden.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich muss von dem Keller, durch die Decke, in sein Erdgeschoss und dann durch die Wand zu mir rüber. <hr size=1 noshade>

Das wird aber ganz schön teuer, da werden ein paar Tausender fällig. Aber das wir Dir ja bewusst sein.



Ansonsten fordert man ihn auf einen Termin zur Begutachtung und Besprechung zu gewähren. Mit Fristsetzung nach Datum und per Einschreben.

Ist die Frist abgelaufen, übergibt man das ganze an einen Anwalt.



Ein Problem sehe ich allerdings darin, das er neue Leitungen vermutlich erst garnicht dulden muss.

Da müsste man die entsprechenden Unterlagen erstmal sorgfältig prüfen, bevor man irgendwelche Forderungen stellt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Ornament2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,

vielen Dank schon ein mal für eure Antworten.

zu Spezi-2:
Genau das ist das Problem. Bislang habe ich es nicht geschafft, mit dem Nachbarn darüber zu sprechen, da dieser für keinen Termin Zeit hat bzw. mir einen Termin mitteilt.
Das mit Kabeldeutschland ist grundsätzlich geklärt. Dafür muss nur eine Mitbenutzung beantragt werden. Die Anschlüsse und Installation wird von Kabeldeutschland vorgenommen. Es ist von einem Elektriker lediglich schon vorher ein Kabel von der Stelle des Punktes in Haus A zu einem Punkt in Haus B gelegt werden, ohne irgendwas anzuschließen. Das wird dann von Kabeldeutschland erledigt.
Der Nachbar darf natürlich bestimmen wo mit dem Kabel lang gegangen werden soll, nur dafür müsste man die Möglichkeit von ihm bekommen, das Thema zu erläutern.

zu Harry van Sell:
Das mit dem Frist setzen hört sich gut an. Aber wie funktioniert das per Einschreiben? Der Postbote müsste dann den Empfänger persönlich antreffen und um Quittierung des Empfangs bitte, richtig?

Das zweite trifft auch keine eine meiner Fragen.
Was bedeutet letztlich die Aussage in der Teilungserklärung, dass "Eigentümer Haus B Miteigentum an den Versorgungsleitungen von Eigentümer Haus A hat. Eigentümer Haus A hat die Nutzung zu dulden. Die Instandhaltung der Leitungen ist von dem jeweiligen Eigentümer selbst zu erledigen."?

Und wie sieht es bezüglich meiner Frage mit dem Zugang gewähren aus?
Habe ich ein Recht, dass ich Zugang zu den Zählern für Gas, Wasser, Strom habe? Wenn ja, wie sieht dieses Recht aus?

Viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich sehe da auch keine Aussage, dass Eigentümer A das Ziehen neuer Leitungen erlauben muss. Nur die Mitnutzung der bereits bestehenden Leitungen ist zu dulden.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ornament2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Da würde sich die Katze ja in ihren eigenen Schwanz beißen.
Wie soll eine Mitbenutzung der Fernsehleitung (ist explizit im Vertrag erwähnt) von Haus A geduldet werden, wenn nur die Nutzung, nicht aber die Verlängerung der Leitung zu Haus B vorgeschrieben ist?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Wenn sich die Vereinbarung nur auf die Nutzung vorhandener Leitungen bezieht (dazu müsste die gesamte Vereinbarung ausgelegt werden), dann ist das Dein Problem, wenn die Leitung nicht vorhanden ist.



Zumal es ja noch die Alternative des eigenen Anschlusses besteht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich verstehe den bisher bekannten Text

quote:
'Der Eigentümer des Anbaus hat ein Sondereigentum an sämtlichen Versorgungsleitungen des Haupthauses (Strom, Wasser, Gas, Fernsehleitung, Telefonleitung). Der Eigentümer des Haupthauses hat die Nutzung der Versorgungsleitungen zu dulden. Die Instandhaltung der Versorgungsleitungen ist von dem jeweiligen Eigentümer in eigener Verantwortung.'


auch nur so, dass es die Nutzung und Instandhaltung der bisherigen Leitungen betrifft.
Ist es denn zwingend notwendig den Anbau an den bisherigen Übergabepunkt anzuschließen. Kabel Deutschland hat doch auch eine Leitung von der Straße zu diesem Übergabepunkt gelegt. Kann kein neuer Übergabepunkt im Anbau geschaffen werden ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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