Ist es gesetzlich geregelt, das Hausgeld gezahlt werden muss, auch wenn es nur um 2 Wohnungen in einem Haus geht und wenn die Wohnungsinhaber familiär verbunden sind?
Danke für die Beantwortung
Hausgeld Eigentümergemeinschaft
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
siehe Paragraf 28 WEG (sorry auf der englischen tatstatur hier gibt es kein Paragrafenzeichen.)
Eine Ausnahme fuer 2er-WEGs wird nicht gemacht.
lg from Truro, Cornwall
between atlantic ocean and the channel
Es kommt darauf an, was die Wohnseigentümer vereinbart werden.
@ R.M.
Es besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines Verwalters, siehe http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html
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Nö ihr könnt das auch so regeln. Am besten werdet ihr beide "Verwalter".
Nur ist es auch bei Familien sicherer was zurückzulegen. Es trifft schnell man der Erbfall ein und alles ändert sich.
K.
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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
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