Hausgeld Eigentümergemeinschaft

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
goan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeld Eigentümergemeinschaft

Ist es gesetzlich geregelt, das Hausgeld gezahlt werden muss, auch wenn es nur um 2 Wohnungen in einem Haus geht und wenn die Wohnungsinhaber familiär verbunden sind?

Danke für die Beantwortung

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

siehe Paragraf 28 WEG (sorry auf der englischen tatstatur hier gibt es kein Paragrafenzeichen.)

Eine Ausnahme fuer 2er-WEGs wird nicht gemacht.

lg from Truro, Cornwall
between atlantic ocean and the channel

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Es kommt darauf an, was die Wohnseigentümer vereinbart werden.
@ R.M.
Es besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines Verwalters, siehe http://dejure.org/gesetze/WEG/21.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nö ihr könnt das auch so regeln. Am besten werdet ihr beide "Verwalter".

Nur ist es auch bei Familien sicherer was zurückzulegen. Es trifft schnell man der Erbfall ein und alles ändert sich.

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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