Hausgeld extrem hoch . was tun?

16. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Wiefke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausgeld extrem hoch . was tun?

Hallöchen an alle,

also mich plagt ein Problem.

Angenommen V hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Es gibt einen Verwalter.

Die Wohung wurde geerbt und ist sehr klein, d.h 1,5 Zimmer im 2 Stock., 20,4 MEA. Insgesamt 28 Wohnungen, Baujahr ca 1974 - 1978. Größe 40 qm

Bis Juni 2007 waren die Hausgeldzahlungen auf 126 EUR festgesetzt ( seit Erbfall in 2004 , davor nur 119)

Im Juni 2007 stiegen sie auf 190 EUR, was ich schon hart fand.

Nun sollen sie laut Wirtschaftsplan für 2010 ab Juli 280 EUR hoch sein!!!!! WEV war am 07.05.

Ich finde 280 EUr für 40 qm extrem hoch, habe aber keine Vergleichswerte, da ich nur eine Wohnung besitze.

Wohnung ist vermietet.

Letzlich lohnt sich das aber irgendwie nich mehr hab ich das Gefühl.

Ich erhalte 430 EUR warm. Bleiben 150 bei 280 Hausgeld. Rechnet man dann noch ca 400 Steuernachzahlung pro jahr ....naja

Wie kann ich nun prüfen, ob das alles ok ist?

Unter welchen Voraussetzungen kann ich dementsprechend die Nebenkosten bei meiner Mieterin hochsetzen. Hab ich nä,lich länger nicht getan bzw noch gar nie aber jedes Jahr wird ihre Nachzahlung höher und sie kanns eh nich zahlen und hat hohe Schulden bei mir. Wie gehe ich vor.

Vielleicht noch interessant:
in der EV wurde besprochen dass die Jahresabrechung um 4000 EUR in 2008 höher war. (unter anderem 1200 höhere Hausmeisterkosten, was ich nicht verstehe)
Die größte Erhöhung aber Heizkosten. Es gäbe die Problematik, dass v.a der Verbraucxh der 1 Zimmerwohnungen sehr hoch wäre. Die Werte seien aber geprüft worden.Es wurde wohl diskutiert, ob die 1 Zimmerwohnungen pauschaliert werden sollten. Da im letzten Jahr andere Wohnungen einen höheren Verbrauch hatten sei dies aber nicht gerecht und es wurde mehrheitlich dagegen gestimmt. Ich war nicht da, da ich 400 km von der Wohnung weg wohne.

Weiss jemand rat?

Danke

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7 Antworten
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#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Du solltest mal schildern :
wie sich der Betrag von 280 Euro zusammensetzt.
Dann die Heizungsart, Messung des Wärmeverbrauchs ?
Genauer Wortlaut des Beschlusstextes über den Wirtschaftsplan.

Zu den Nebenkosten Deiner Mieterin, wenn Du die nicht jedes Jahr anpasst und schaust dass die Nachzahlungen auch beikommen, darfst Du nicht jammern. Sorry , klingt vielleicht hart, aber es ist so.
Wenn die Mieterin nicht zahlen kann, musst Du entweder kündigen oder auf das Geld verzichten

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wiefke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Du solltest mal schildern :
wie sich der Betrag von 280 Euro zusammensetzt.
Dann die Heizungsart, Messung des Wärmeverbrauchs ?
Genauer Wortlaut des Beschlusstextes über den Wirtschaftsplan.


Er setzt sich zusammen aus:
1. "Meine Kosten", d.h anteilig zuführung Rücklagen, anteilig Reperaturen, Verwaltervergütung, aufzugreperaturen. Sind ca 500 EUR - somit rel wenig - fällt mir jetzt grad erst auf. Sorry, ich kenn mich halt wenig mit so was aus - wie gesagt, ich kam zur Wohnung per Erbschaft

2. zur Umlage auf den Mieter bestimmte Kosten

Strom, Wasser, Abwasser Müll, Gebäudehaftpflicht, Leitungswasservers, Gebäudebrandvers, Heizkosten (hier versteh ich den Festbetrag nicht - vermutlich Hochrechnung aus den letzten Jahren?), Hausmeister (extrem viel find ich nämlich 8400 EUR insges) Kabel Aifzufswartung - sind knapp 2.800 EUR

Heizungsart: Heizöl, Messung über Techem (was musst du sonst noch wissen?)

Wortlaut WP i Prinzip genau wie ich es oben bereits geschreiben hatte, mehr nicht zu diesem TOP

Was ich grad noch gelesen habe: anscheinend wird auf Gasbrennanlange umgestellt werden. Kosten ca 25.000 EUR, die aber nicht auf dem Wirtschaftsplan für 2010 auftauchen ??

Zu den Nebenkosten Deiner Mieterin, wenn Du die nicht jedes Jahr anpasst und schaust dass die Nachzahlungen auch beikommen, darfst Du nicht jammern. Sorry , klingt vielleicht hart, aber es ist so.
Wenn die Mieterin nicht zahlen kann, musst Du entweder kündigen oder auf das Geld verzichten


Ja, du hast ja recht! Es gibt aber einen "Grund" dafür. Und der is, dass mich die Beschäftigung mit der Wohnung sehr belastet. Emotional mein ich. Mein Papa hat sie sich gekauft und kurz bevor er starb alles daran gesetzt, sie komplett abzuzahlen, damit keine Belastungen mehr für mich entshehen. Dazu hat er sie sehr geliebt. Viellciht schwer zu verstehen, aber die Beschäftugung damit tut mir weh und ich vermeide sie gerne. Dumm, is aber so!
Gejammert hab ich ja auch nicht direkt. ;.-)

Aber was mach ich denn jetzt? Kann ich einfach die Nebenkosten hochsetzen und wenn ja wie? Vermutlich die Kosten, die zur Umlage bestimmt sind durch 12 - Differenz zu jetzt dann aufstocken. Das wären aber happige NK für so eine Wohnung. Nunja, mal gucken, was das Amt sagt und ob es da Obergrenzen gibt. Meine Miete wird nämlich diekt von der Arge an mich gezahlt. Eigentlich eine sichere Sache für mich, weswege ich mich etwas scheue, die Mieterin rauszuschmeissen. Wer weiss, wer danach kommt. Zumal sie sehr ordentlich ist und die Wohnung gut in Schuss hält und nicht verwohnt oder zumüllt.

Freue mich auf weitere Tips

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Du brauchst Dich net zu entschuldigen, dafür gibts keinen Grund :-)

So wie Du schreibst sind Deine Kosten rel. gering, das dürfte von der Summe her auch passen.

Was recht hoch ist sind die umlegbaren Kosten, wobei der Hausmeister m.M. nach im normalen Bereich angesiedelt ist, vorbehaltlich dessen was er denn alles macht.
Wir haben knapp über 60 Whg. und zahlen in etwa das Doppelte, Gartenpflege und Hausreinigung inbegriffen.

Ich denke mal der dickste Brocken dürften die Haizkosten/Öl sein, ist allerdings nicht verwunderlich da der Preis für Heizöl sehr hoch war letztes Jahr.

Die Nebenkosten Deiner Mieterin setzt Du hoch wenn Du ihre Nebenkostenabrechnung machst, Du nimmst die Summe die Sie nachzahlen muss, teilst sie durch 12 und erhöhst mit dem Ergebniss die mtl. Nebenkostenpauschale.
Soweit ich weiß zahlt die Arge nur die Kaltmiete, bin mir aber nicht sicher.
Wenn die Dame allerdings kein Geld hat bleiben Dir nicht viele Möglichkeiten, entweder Sie zahlt oder Du bleibst drauf sitzen.

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo,

die erhöhung der kalten und warmen BK funktioniert über § 560 BGB
je nachdem, ob als pauschale oder als vorauszahlung vereinbart, etwas anders.

die erhöhung ist eine einseitige willenserklärung vom Vermieter, dh nicht zustimmungsbedürftig (i.G. zu einer mieterhöhung)

rechnerisch so, wie dargelegt. achtung. man kann auch ein sicherheitspolster von plus 5 prozent auf die real angefallenen kosten je betriebskostenart aufschlagen, empfiehlt sich bei positionen, wo erhöhungen der gebühren bekannt sind (zB müll, wasser)

wenn die heizungsart umgestellt wird, müssen Sie dies der mieterin vorab schriftlich mitteilen.

und: Sie sollten schauen, nach welchem schlüssel die heizkosten verteilt werden, ob 50:50? dann unbedingt für die nächste eigentümerversammlung vorab schriftlich bei den HV beantragen, als tagesordnungspunkt aufzunehmen: umstellen auf 70 : 30 (gemessener verbrauch : anteil grundkosten)! einfache mehrheit reicht dafür, ist eh gesetz nach neuer heizkostenverordnung.

sollte Ihre mieterin nicht (nach)zahlen - normalerweise zahlt ARGE auch nebenkosten - rufen Sie doch die ARGE einmal an!
ansonsten kündigung, und zwar nach abmahnung fristlos. klingt hart - aber warum sollten SIE deren heizkosten zahlen? (tun Sie eh via steuergelder ja schon). in solchen fällen springt amt dann meist als retter ein und zahlt, Sie haben Ihr geld, mieterin bleibt in der wohnung, da kündigungsgrund "geheilt".

hakuna matata!





2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wiefke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Liebe Ratgeber,

danke schonmal für die Antworten.

Hat viell. jemand ein Muster für die NK abrechnung bzw -noch viel wichtiger - für die Erhöhung? Ich will da keine Fehler machen ( z.b. das mit den Umlageschlüsseln blick ich teilwese nich)

Ich hab halt Angst ir´gendwas falsch zu machen und dass die Arge die NK abrechnung bzw die Erhöhung nicht anerkennt, weil formelle oder materielle Fehler drin sind..

Neueste Entwicklung ( ich bin sooooo sauer): die dumme K.... von Mieterin hat einfach ohne mein wissen das Kautionssparbuch aufgelöst. Da dies aussah wie mein eigenes (gesichertes, nur für mich zugangbar) hab ich nich gemerkt, dass es für sie auch zugehbar ist und sie hats einfach aufgelöst ( sollten 700 EUr drauf sein, ich hatte ein dummes Bacuhgefühl und hab deshalb bei der PB nachgefragt)

Dementsprechend hab ich ihr gestern einen ziemlich gepfefferten Brief geschrieben und ihr zum einen wegen der Kaution und zum anderen aufgrund der rückständigen NK aus 2006 und 2007 eine Abmahnung erteilt. Zudem war sie auch schon mehrmals im Verzig, weil sie den Weiterbewilligungsbecheid der Arge zu spät gestellt hat bzw die zu spät bewilligt haben. Meine Geduld is am Ende. Hab ihr auch geschreiben, dass ich die Arge in Kenntnis setzen werde.

Dummerweise is halt bei ihr nix zu holen und sie is zu "dumm" sich mit der Arge auseinanderzustezen. Werde ihr daher einen Brief an die Arge vorformulieren - sonst bin ich die Leidtragende, wenn die abschlägig bescheiden. Und die Miete kommt halt in der Regel pünktlich und vollständig und die Wohnung is gut in Schuss. Habe Angst nen Mietnaomaden oder Messie als neuen Mieter zu bekommen. Naja, habe ja mit Kündigung nebst Räumungsklage und Vermieterpfandrecht gedroht. Da die Arge Obdachlosigkeit zu vermeiden hat hoffe ich, se reagiert entsprechend, wenn sie von de ganzen Sache Wind bekommt.

Wie gesagt, bitte sendet mir Vorlagen oder sagt mir links (googelnd nix gefunden) für NK abrechnung nebst Erhöhung und Infos, was a keinen Fall falsch gemacht werden darf.

Danke

Eure unwissende Nadine

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und: Sie sollten schauen, nach welchem schlüssel die heizkosten verteilt werden, ob 50:50? dann unbedingt für die nächste eigentümerversammlung vorab schriftlich bei den HV beantragen, als tagesordnungspunkt aufzunehmen: umstellen auf 70 : 30 (gemessener verbrauch : anteil grundkosten)! einfache mehrheit reicht dafür, ist eh gesetz nach neuer heizkostenverordnung <hr size=1 noshade>
Das ist so pauschal formuliert schlicht falsch! Die neue HKVO sieht den gesetzlichen Schlüssel nur für bestimmte, genau definierte Fälle vor (§7 HeizkostenV)
quote:<hr size=1 noshade>In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121 ) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. <hr size=1 noshade>
Ob dies für dieses Gebäude zutrifft, müsste erst noch geprüft werden. Eine Umstellung auf eine neue Gasheizung könnte als Anlass genommen werden, den Verteilerschlüsse wenn notwendig zu ändern. Sollte das Gebäude unter die neue Regelung der HeizkostenV fallen, bedarf es keines Beschlusses, sondern lediglich der Umsetzung (Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen, §2 Heizkostenverordnung)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wiefke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

also, das Gebäude unterleigt der HKverordng (28 Parteien, entsprechend auch im MV gereglt)

Wenn mir jetzt nochmal jemand sagen kann, was das mit dem Umlageschlüssel bei Heizkosten is, das ich nich kapier I in meinem eigenen Mietvertrag, wo ich in Kölle zur Miete wohne steht zb 60/40 %, in dem, den ich mit meiner Mieterin in RT habe nur " nach Heizkostenverordng" stehen)

Wie muss ich das meiner Mieterin also berechnen?

Und ich habirgendwo gelsen, dass die Hausmeisterkosten aufgeschlüsselt werden müssen. Stimmt das?

Gibts Vorlagen, an die ich mich halten kann?

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