Also ich habe mich nun endgültig von der Hausverwaltung abgewandt. Ständiges Überschreiten der Befugnisse und dann auch noch Beschlüsse fassen (lassen), die dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der Verwaltung verringert werden.
Ich habe dem Verwalter per Einschreiben nunmehr die Einzugsermächtigung entzogen und ihn darauf hingewiesen, dass ich das Hausgeld per sofort um den Betrag seines Verwalterhonorars kürze, bis er sich dazu bereit erklärt, die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten wieder aufzunehmen und zu akzeptieren, dass derartige Beschlüsse der WEG nichtig sind, da diese gegen geltendes Recht verstoßen.
Allerdings frage ich mich dann doch, ob ich das mit dem Geld kürzen wiklcih so machen kann?
Immerhin habe ich eines erreicht: der Verwalter hat sich innerhalb von wenigen Stunden gemeldet, was bisher nicht der Fall war und er hat endlich einmal Stellung bezogen, wohingegen vorher immer nur Ausflüchte standen.
Wie seht ihr das? Kann ich zur Bekräftigung meiner Forderung hier das Geld kürzen? Also nur um einen Teil seines Verwalterhonorars. Oder gibt das unabhängig voweiteren Verlauf (evtl. Anwalt, Gericht, etc.) auf jeden Fall Probleme?
-----------------
" "
Hausgeld kürzen?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Du kannst das Hausged nicht kürzen ohne das Du Dich damit selbst an die Wand fährst - der V. würde sich freuen und hätte einen Grund legal gegen Dich vorzugehen.
Das Hausgeld und der Anspruch darauf gehört der Gemeinschaft, nicht dem Verwalter oder Dir - auch nicht der Anteil seines Honorars-, allerdings ist der V. verpflichtet und berechtigt die Interessen der Gemeinschaft - Hausgeldeingang/ Zahlung - sicherzustellen, womit er Dich auf Zahlung verklagen kann und Du würdest den Prozess verlieren
Dann musst Du unterscheiden, der Verwalter hat nur einen Vertrag mit der Gemeinschaft, nicht mit den einzelnen Eigt.!! das bedeutet dass nur die Gemeinschaft ein Zurückbehaltungsrecht an der Verwaltervergütung hat, also ein Beschluss dahingehend das der V. kein Geld mehr bekommt solange er nicht korrekt arbeitet, ist dazu notwendig.
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Oh, vielen Dank. Dann lasse ich das lieber. Da hätte ich mir ja echt selbst ein Ei gelegt. Gut, dass es hier Leute gibt, die sowas wissen. Danke
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es geschieht offensichtlich nicht selten, dass einzelner Eigentümer von Hausverwalter unfair behandelt oder aus persönlichen Gründen gar schikaniert wird.
Wie soll dieser allein gegen den Verwalter vorgehen, da die unbetroffene Mehrheit desinteressiert und nicht an seiner Seite steht ?
-----------------
"28c7h49T"
Innerhalb von 4 Wochen nach einer Versammlung gegen einen Beschluss klagen. Selber feststellen, das ein Beschluss nichtig sein könnte, das nützt einem nichts.
Was sind denn die gesetzlichen Pflichten des Verwalters, von denen dieser entbunden worden ist? Grundsätzlich hängt natürlich alles vom Verwaltervertrag ab, allerdings wäre es schon sehr ungewöhnlich, wenn die Gemeinschaft ihn davon entbindet a) Wirtschaftsplan zu erstellen und b) eine Abrechnung über das letzte Jahr, denn die Frage wäre ja - wenn nicht der Verwalter, wer dann?
Wieviele Eigentümer hat eure Gemeinschaft?
Der Verwalter ist nur der Vertreter der Gemeinschaft und seine Aufgabe ist es, die Beschlüsse umzusetzen. Und wenn die Gemeinschaft beschließt, der Verwalter erstellt keinen Wirtschaftsplan - ja, dann hält er sich an den Beschluss, wenn er es nicht tut. Allerdings sollte der Verwalter dann die oben genannten Fragen stellen!
-----------------
"sika0304"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
25 Antworten