Guten Tag,
in meiner Hausgeldabrechnung 2018 ist eine Position "Hausmeister / Gartenpflege 2017" aufgeführt. Die Wohnung wurde notariell beglaubigt im Januar 2018 bezogen. Darf der Verwalter für der vergangene Jahr Positionen an mich berechnen?
Des weiteren geht die Rechnung für die Müllgebühren 2018 von 3 Personen für das Jahr aus; richtig ist jedoch, daß die gemeinsame Tochter erst im Juni 2018 zur Welt kam. Berechnet wird nach Personenanzahl. Ist die pauschale Abrechnung für 3 korrekt?
Vielen Dank für Antworten.
LG A.Reinhard
Hausgeldabrechnung 2018
20. August 2019
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Frage vom 20. August 2019 | 14:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeldabrechnung 2018
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#1
Antwort vom 20. August 2019 | 15:28
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
ZitatGuten Tag, :
in meiner Hausgeldabrechnung 2018 ist eine Position "Hausmeister / Gartenpflege 2017" aufgeführt. Die Wohnung wurde notariell beglaubigt im Januar 2018 bezogen. Darf der Verwalter für der vergangene Jahr Positionen an mich berechnen?
Es kommt nicht darauf an wann du das Objekt per Vertrag gekauft hast, sondern ob du zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Abrechnung der Eigentümer warst.
In der Abrechnung können aus Post aus xyz stehen, sofern der Geldfluss erst im Abrechnungsjahr erfolgte.
Daher sehe ich hier nicht weshalb die Abrechnung, über die übrigens die WEG beschließen muss, falsch sein sollte.
Was die Frage der Personentage betrifft müsste man den entsprechenden Beschluss der WEG kennen.
Also such ihn dir raus - dann hast du die Antwort.
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