Hauskauf Miteigentum

10. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Cyberspacy81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf Miteigentum

Wir sind kurz davor eine Doppelhaushälfte zu kaufen.
Im Grundbuch steht folgendes
"165/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung (...) mit dem Sondernutzungsrecht an dem im Aufteilungsplan bezeichneten Grundstücksflächen.
Das Miteigentum ist durch die mit den anderen Miteigentumsanteilen verbundenen Sondereigentumsrechten beschränkt."

Was bedeutet das? Haben wir Einschränkungen? Laut dem Vorbesitzer kann man es wohl einfach ändern lassen (nach einer Vermessung) aber es hat wohl auch keine Nachteile.
Ist das richtig oder erwarten uns dann doch noch einschränkende Überraschungen?
Wir wollen auch gern noch anbauen...

Vielen Dank schon mal vorab an wissende Leser

-- Editiert von Moderator topic am 10. Mai 2024 21:46

-- Thema wurde verschoben am 10. Mai 2024 21:46




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130069 Beiträge, 41474x hilfreich)

Zitat (von Cyberspacy81):
Haben wir Einschränkungen?

Liest sich so.



Zitat (von Cyberspacy81):
Ist das richtig oder erwarten uns dann doch noch einschränkende Überraschungen?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen sich aufklärende Details drin zu finden.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Zitat (von Cyberspacy81):
Wir wollen auch gern noch anbauen...

Dann sollte man einen versierten Fachmann klären lassen, ob das überhaupt möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8620 Beiträge, 4680x hilfreich)

Zitat (von Cyberspacy81):
Was bedeutet das?

Das bedeutet, dass die Doppelhaushälfte nicht real geteilt wurde, sondern gem. WEG ( wie eine Eigentumswohnung) aufgeteilt wurde.

Man sollte sich also mit dem WEG auseinandersetzen.
Zitat (von Cyberspacy81):
? Laut dem Vorbesitzer kann man es wohl einfach ändern lassen (nach einer Vermessung) aber es hat wohl auch keine Nachteile.

Eine Realteilung ist nur möglich, wenn der andere Eigentümer mitmacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat (von Cyberspacy81):
Was bedeutet das? Haben wir Einschränkungen?

Ja

Zitat (von Cyberspacy81):
Laut dem Vorbesitzer kann man es wohl einfach ändern lassen (nach einer Vermessung) aber es hat wohl auch keine Nachteile.

Dass sich das einfach ändern lässt bezweifle ich.

Zitat (von Cyberspacy81):
Ist das richtig oder erwarten uns dann doch noch einschränkende Überraschungen?

Ein Blick in die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung könnte Klarheit bringen.

Zitat (von cruncc1):
Eine Realteilung ist nur möglich, wenn der andere Eigentümer mitmacht.

Bei einem Eigentumsanteil von 165/1000 vermute ich, dass es fünf weitere Eigentümer gibt. Kann es sein, dass die Eigentümergemeinschaft aus drei Doppelhäusern besteht?

Zitat (von Cyberspacy81):
Wir wollen auch gern noch anbauen...

Dafür ist wahrscheinlich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

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