Hauskauf über Zwangsversteigerung?

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
grafisma
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Hauskauf über Zwangsversteigerung?

Hallo!

Mein Mann und ich sind beide 34 Jahre alt und suchen schon seit längerer Zeit nach einem Eigenheim.

Nun haben wir die Zwangsversteigerungstermine durchgesehen und ein interessantes Haus entdeckt.
Wir haben im Internet Einblick in sämtliche Protokolle des Gutachters und auch der Grundriss gefällt uns sehr gut.

Da allerdings Fotos der Räumlichkeiten fehlen, habe ich direkt bei der zuständigen Bank angerufen.
Die Dame durfte mir keine genauere Auskunft geben, allerdings steht auch die genaue Adresse im vorhandenen Expose.

Da wir uns natürlich so gut wie möglich informieren wollten, haben wir unter der Adresse im Internet gleich
unter der Adresse die aktuellen Eigentümer mit Telefonnummer gefunden.

Wir sind ganz unbefangen an die Sache rangegangen und haben einfach bei den aktuellen Eigentümern angerufen,
die tatsächlich das Haus bewohnen, welches versteigert wird.

Nun meine Frage: Anscheinend war es ein riesiger Fehler, bei den aktuellen Eigentümern anzurufen.
Die junge Familie stand unter Schock und war über meinen Anruf nicht gerade erfreut. Natürlich hat sie mich gefragt
woher ich denn überhaupt den Namen und Telefonnummer habe, zudem wusste sie nicht, dass sämtliche Daten
zur Versteigerung im Internet abgerufen werden können. Wir haben dann die Dame beruhigt und ihr geraten,
mit der zuständigen Bank zu sprechen.

Dennoch würden mein Mann und ich sehr gerne an der Zwangsversteigerung teilnehmen, allerdings gibt es diesen Wehrmutstropfen der jungen Familie, die im Haus wohnt.

Wie ist die rechtliche Lage, wird dann die Familie im Haus wohnen bleiben, wenn der Eigentümer wechselt, oder entscheidet
darüber die Bank oder könnten wir die Familie „kündigen"?

Wir würden das Haus natürlich nur kaufen, wenn die Familie auszieht, da wir selbst über eine Familiengründung nachdenken
und aktuell nicht genug Platz haben, bei einem höheren Ersteigerungspreis als aktuell angesetzt käme das sonst für uns nicht in Frage.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von grafisma):
Wie ist die rechtliche Lage, wird dann die Familie im Haus wohnen bleiben, wenn der Eigentümer wechselt,

Nunja, der Ersteigerer kann den Bewohnern kündigen.

Das Problem: es gibt durchaus Möglichkeiten den Auszug zu verzögern. Man sollte im Extremfalle mit 1-2 Jahren rechnen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Um mitzubieten braucht man ja Informationen über das Objekt, insbesondere auch die Adresse. Dass diese veröffentlicht wird ist in Ordnung und damit ist auch zu rechnen.
Dass man damit dann an die Telefonnummer kommt ist auch natürlich...

Mangels Mietvertrag muss nicht gekündigt werden.
Bei einer Zwangsversteigerung wird das Haus doch üblicherweise *leer* übergeben, der Gerichtsvollzieher wird schon dafür sorgen.


http://www.cuvv.de/2012/05/16/nach-der-zwangsversteigerung-wie-gelange-ich-in-den-besitz-meines-eigentums/

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die junge Familie stand unter Schock und war über meinen Anruf nicht gerade erfreut.

Du solltest dir erst einmal vorstellen, was da an Unmengen von Briefen vorausgeht.
1. Rate nicht bezahlt = 1. Brief
2. Rate nicht bezahlt = 2. Brief
3. Rate nicht bezahlt = 3. Brief
Brief vom Gericht wegen Gutachter
Gutachter schreibt.
Einladung zu Versteigerung.
Also mindestens 6 Briefe.
Es scheint sich also um einen schweren Fall von doppelter Demenz zu handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

M.E. gehst Du da zu blauäugig ran. Erstmal: Ihr kauft das Haus nicht, sondern erwerbt es- wenn- in einer Zwangsversteigerung. Der vom Gutachter angegebene Wert ist nicht der "Ersteigerungspreis" sondern der (aller Voraussicht nach gerichtlich festgesetzte) Verkehrswert des Grundstücks. Das beste Angebot im Zwangsversteigerungstermin kann niedriger sein oder höher. Höher ist natürlich eher selten. Der Meistbietende erhält den Zuschlag, wenn der gebotene Preis nicht sehr deutlich unter dem Verkehrswert liegt- einfach ausgedrückt.
Mitbieten könnt ihr natürlich trotzdem, ihr wisst ja wo eure Grenze liegt und entweder reicht das oder nicht.
Der betreibende Gläubiger kann (muss aber nicht) eine Bietsicherheit von im Normalfall 10% des Verkehrswertes verlangen. Wenn man mitbieten will, muss das vorher geregelt sein. Sonst kann es passieren, das man zwar das höchste Angebot abgibt, der betreibende Gläubiger eine Bietsicherheit sehen will, die man vor Ort nicht erbringen kann und das Angebot zurückgewiesen werden muss.
Darauf zu achten ist, ob der Gutachter das Haus von innen besichtigen konnte. Die gegenwärtigen Eigentümer müssen den Gutachter weder hereinlassen noch Auskunft zu irgendwas erteilen. Das Gutachten kann nur so zuverlässig sein, wie es die verfügbaren Informationen zulassen. Das Gutachten ist genau zu lesen, auf welchen Quellen es beruht.
Erhaltet ihr den Zuschlag, ist es euer Problem, und zwar ganz allein euer Problem, wie ihr die Familie da rauskriegt. Da es kein Verkauf ist, kann man da auch nicht unbedingt auf die Kooperationsbereitschaft der Familie setzen.
Notfalls kann man natürlich einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen, aber die Räumung kostet Geld. Das müsst ihr vorstrecken und ob ihr es von den Eigentümern wiederbekommt, kann fraglich sein. Diese Kosten solltet ihr bei eurem Gebot berücksichtigen (muss nicht so kommen, kann aber).
Auch kann die Familie den Auszug mit diversen Anträgen ernsthaft verzögern. Muss nicht so kommen und nicht jeder Antrag führt zu einer längeren Verzögerung, kann aber.
Auch diese Luft muss man haben als Ersteigerer, da man zwar einerseits schon den Kredit zurückzahlen muss, aber immer noch nicht in das Haus einziehen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Allgemeine Tipps:
a) Bevor man selbst das erste Mal bei einer Zwangsversteigerung mitbietet, sollte man vorher mindestens ein Mal als Zuschauer an einer Zwangsversteigerung teilgenommen haben - damit man weß wie es funktioniert, wenn man selbst mitbietet.
b) Wenn im Gutachten keine Fotos von innen zu sehen sind, dann ist das ein starkes indiz dafür, dass der Gutachter das Haus nur von außen gesehen hat. Das bedeutet: 1) Das Gutachten ist wenig aussagekräftig. 2) Innen können - müssen aber nicht - Überraschungen drohen. 3) Die bisherigen Bewohner waren nich kooperativ mit dem Gutachter. Wenn die Bewohner unkooperativ zum Gutachter waren, warum sollten Sie kooperativ zum Gewinner der Versteigerung sein?
c) Wenn das Haus wegen Zahlungsunfähigkeit der bisherigen Bewohner versteigert wird, dann muss man mit folgendem rechnen: 1) Die bisherigen Bewohner haben sich auch Wartungen und Reparaturen zum Schluss nicht mehr leisten können. 2) Schadensersatzforderungen jeglicher Art gegen die bisherigen Bewohner wird man vergessen können, wenn diese Zahlungsunfähig sind. 3) Auf etwaigen Räumungskosten wird man sitzen bleiben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Auf etwaigen Räumungskosten wird man sitzen bleiben.


Nicht ganz...
Man kann in den Zwangsversteigerungserlös pfänden...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Man kann in den Zwangsversteigerungserlös pfänden...

Der wird doch meistens gleich von der Bank einkassiert, bei der die bisherigen Besitzer verschuldet sind.
Bis der Erwerber die Räumungskosten pfänden kann, ist vom Versteigerungserlös meist nichts mehr da.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von grafisma):
bei einem höheren Ersteigerungspreis als aktuell angesetzt käme das sonst für uns nicht in Frage.

Nun von was für einem Preis?
Dem ausgerufenen Startpreis oder der vom Verkehrswertgutachten?
Es sind immer Risiken verbunden, so wie schon andere geschrieben haben, muss man unter Umständen innen mit einer Kernsanierung rechnen.

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