Hausverkauf, Käufer fordern Rückabwicklung...

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandra Pfeiffer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf, Käufer fordern Rückabwicklung...

Guten Tag liebes Forum,
ich schreibe hier das Erste mal.

Ich habe im Februar ein Haus verkauft. Baujahr 1888. Das Haus wurde über einen Makler angeboten. Es wurde im Expose angegeben, " nach umfangreichen Erneuerungen im Jahr 2005 ( Heizung, Fenster, Bäder etc.) stehen nur persönliche Renovierungsarbeiten an...
Das Haus wurde für130 000 € VHB angeboten und für 120 000 € verkauft, geschätzt im Vorfeld vom Makler zwischen 80 000 uns 110 000 € Marktwert. ( wir wohnen sehr ländlich)

Wir hatten tatsächlich 2005 Strom, Wasser und Abwasser komplett neu gemacht. Bäder wurden beide neu gefliest, viele Fenster erneuert
Teils mit Firmen, teils auch Privat, da wir einige Handwerker in der Familie haben.

Vorgestern rief die Käuferin an, das Haus wäre die reinste Bruchbude, Dach wäre alt und kaputt, ( was leider stimmt, gilt auch fürs Gebälk... ) Keller natürlich alt, Bauart Gewölbekeller, was die Käuferin jetzt moniert... Im Keller ist ein Balken gebrochen und wird von einem Bauträger gestützt, was auch schon war als ich das Haus gekauft habe...

Es sind nur Sachen, die mann auf den ersten Blick bei der Besichtigung natürlich sieht, weil sie einfach da sind.
Angeblich wäre bei der Besichtigung die Speichertür nicht aufgegangen, deshalb konnten Sie den Speicher, und das Dach und so gar nicht anschauen...

Sie behauptet, die Maklerin und auch ich hätten ihr noch beim Notar versichert, das komplette Haus wäre 2005 grundsaniert worden.

Dies haben wir natürlich niemals behauptet, ich dachte natürlich, die Frau war auf dem Speicher und hätte sich alles auch angesehen. Und der Keller ist halt auch einfach ein sehr alter Keller...
Meine Maklerin sagt auch, dass der Partner wohl auch oben war... und das Problem mit dem Dach ist offensichtlich. War der Maklerin natürlich auch bekannt!!

Ich selbst war bei dem Verkauf gar nicht anwesend.

Die Familie hatte einen Gutachter kommen lassen im April , alle Schäden, die Ihnen ja nicht aufgefallen sind zu beheben würde 120 000 € kosten.
Er hat aufgelistet, Dachstuhl und Dach, im Flur wäre eine Decke fahrlässig abgehängt, was aber schon abgehängt war als ich das Haus 2004 gekauft habe und auch ordentlich aussieht... wir hatten die krummen Wände begradigt mit Rigibs, da unterstellt man uns Dämmung weil die Wände so dick sind, die entfernt werden müsste...

Angeblich wäre der Strom auch noch laienhaft verlegt... und Sie unterstellt mir, dass alles komplett privat und schlecht renoviert worden wäre.

Sechs Monate vor dem Verkauf war die Immobilie noch vermietet, es gab keinerlei Probleme...

Die Käufer hatten sich das Haus ja mit der Maklerin angeschaut, das Haus war damals komplett leer, also alles was klar alt ist, ist auch zu sehen. Einfach Bauart und Substanz von 1888...

Das haus wurde von außen 2018 neu verputzt und gestrichen, das wäre minderwertige Arbeit... ( wurde auch privat gemacht )

Ich habe jetzt Angst, das Geld steckt komplett im neuen Haus und heute kam ein Anwaltsschreiben wegen Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises bis 20. Juli.

Ich habe wirklich nichts bewusst verschwiegen, sind lediglich Unterstellungen. Das Dach ist alt war aber bisher immer dicht... soweit es mir bekannt ist...

Die Leute haben das Haus total blauäugig gekauft. Dadurch dass es auch von den Vormietern sehr schön tapeziert war, die Bäder wirklich hübsch sind, sind Sie davon ausgegangen dass dieser gepflegte Zustand durchs ganze Haus läuft... das sollte aber keine arglistige Täuschung darstellen...

Im Kaufvertrag ist auch über den Zustand des Hauses nichts vermerkt, und der normale Mängelausschluss ist eingetragen.


Habe ich Eurer Meinung nach etwas zu befürchten??

Liebe Grüße und vielen Dank für Eure Meinung!!

-- Editiert von Sandra Pfeiffer am 30.06.2020 05:38

-- Editiert von Sandra Pfeiffer am 30.06.2020 05:45

-- Editiert von Sandra Pfeiffer am 30.06.2020 05:54

-- Editiert von Sandra Pfeiffer am 30.06.2020 07:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Sandra Pfeiffer):
Habe ich Eurer Meinung nach etwas zu befürchten??
ÎMO schon. Die Gegenseite könnte nicht locker lassen und versuchen ein Gericht von ihrer Sicht auf den Kauf zu überzeugen. Wer dann am Ende Erfolg hat, wird sich zeigen. Bervor man sich mit dem Anwalt auf eine Brief....schaft einlässt, sollte man gut überlegen und guten Rat versuchen einzuholen. Ob ein Meinungsforum das leisten kann....


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#2
 Von 
Janina1190
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 17x hilfreich)

Schwierig, da wir uns kein Bild vor Ort machen können ;)

Soweit aufgezählt, sind es aber ja alles "Mängel", die die Dame schon bei der Besichtigung hätte sehen müssen. Das Dach geht ja nicht über Nacht kaputt und m.M. nach darf man auch erwarten, dass ein Käufer gebrochene Balken sieht. Ist ja auch kein versteckter Mangel, war ja da.
Es gilt zwar hier nicht direkt "Gekauft wie gesehen", aber dann hätte die Käuferin schlicht einen Gutachter holen sollen zur Bewertung - und nicht blind zuschlagen dürfen.

Ich würde mich hier stark an das Expose / die Maklerin halten: steht da nichts Verfängliches drin und hat die Maklerin ihr nichts schön geredet, dann hat die Käuferin Pech gehabt. Denn wenn 2005 Heizung, Fenster etc. gemacht wurden - dann ist das keine Grundsanierung. Die Maklerin wird ihr zudem nichts wissentlich verschwiegen haben (die will ja selbst keinen Ärger) und einen gebrochenen Balken - sorry, das muss sie ja gesehen haben.... sie dachte bestimmt, das wäre alles nicht so schlimm ;)

Das würde ich klar vor Gericht gehen lassen: mit eigenen Fotos dokumentieren und das Expose vorweisen, dass man der Dame da ja kaum etwas verschweigen kann, wenn da gebrochene Balken rumstehen! Ein Haus aus 1888 ist eben auch nicht mehr taufrisch. Was erwartet sie da auch. Das ist eine ewige Baustelle und da wird immer etwas rauskommen....

Sicher kann es schief gehen: aber einfach so den Kauf rückabwickeln würde ich auch nicht. Lieber professionelle Meinung vom Anwalt einholen und das prüfen lassen.

Viel Erfolg!

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Sandra Pfeiffer):
Vorgestern rief die Käuferin an, das Haus wäre die reinste Bruchbude, Dach wäre alt und kaputt, ( was leider stimmt, gilt auch fürs Gebälk... ) Keller natürlich alt, Bauart Gewölbekeller, was die Käuferin jetzt moniert... Im Keller ist ein Balken gebrochen und wird von einem Bauträger gestützt, was auch schon war als ich das Haus gekauft habe...

Was hat die Käuferin erwartet bei einem Haus Baujahr 1888?
Zitat:
Die Familie hatte einen Gutachter kommen lassen im April , alle Schäden, die Ihnen ja nicht aufgefallen sind zu beheben würde 120 000 € kosten.

Das hätte die Familie vor dem Kauf machen sollen und nicht hinterher!
Zitat:
Ich habe jetzt Angst, das Geld steckt komplett im neuen Haus und heute kam ein Anwaltsschreiben wegen Rückabwicklung und Rückzahlung des Kaufpreises bis 20. Juli.

Man sollte sich nicht verrückt machen lassen.
Zitat:
Ich habe wirklich nichts bewusst verschwiegen, sind lediglich Unterstellungen. Das Dach ist alt war aber bisher immer dicht... soweit es mir bekannt ist...

Na denn... ;)
Zitat:
Die Leute haben das Haus total blauäugig gekauft.

Das sehe ich auch so.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Leute haben das Haus total blauäugig gekauft.
Das sehe ich auch so.


Ich nicht. Ich habe diverse Häuser/Wohnungen gekauft/verkauft, alle Verträge enthielten eine Klausel zu Mängeln.
Will sagen: bei allen Verkäufen habe ich bestätigt, dass mir keine außer den gelisteten Mängeln bekannt sind.

Da diverse Mängel angesprochen werden, aber sicher nicht alle als bekannt unterstellt werden, nur die beiden offensichtlichen: Das der Balken im Keller und das Dach schon vor dem Verkauf marode waren, ist dem Verkäufer lt. eigener Aussage bekannt und kann wohl auch kaum wegdiskutiert werden.
War es auch der Käuferin bekannt - lässt sich nicht - so man dem TS folgt - nicht nachweisen. Die Käuferin war ja noch nicht mal auf dem Dachboden.

Bei diesem Sachverhalt sehe ich gute Chancen für den Käufer für eine Arglistanfechtung.


Zitat (von cruncc1):
Was hat die Käuferin erwartet bei einem Haus Baujahr 1888?
Mindestens eine grundsolide Bausubstanz. Aus dem doch schon recht hohen Alter sollte man nicht auf den Zustand schließen.

Zitat (von Janina1190):
Lieber professionelle Meinung vom Anwalt einholen und das prüfen lassen.

Ja, bei der Summe auf keinen Fall alleine versuchen, dass kan nur schief gehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8041 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von cruncc1):
Die Leute haben das Haus total blauäugig gekauft.
Das sehe ich auch so.


Ich nicht.

Ich beziehe meine Aussage darauf, dass man sich vor dem Kauf eingehend über etwaige Mängel informieren sollte.
Zitat:
Ich habe diverse Häuser/Wohnungen gekauft/verkauft, alle Verträge enthielten eine Klausel zu Mängeln. Will sagen: bei allen Verkäufen habe ich bestätigt, dass mir keine außer den gelisteten Mängeln bekannt sind.

In jedem normalen Immobilien-Kaufvertrag wird der Gewährleisstung ausgeschlossen. Der Käufer muss beweisen, dass die Mängel arglistig verschwiegen wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Die in Gang gekommene Diskussion zeigt, man kann das so oder auch so sehen. Für den Käufer und den Verkäufer wird es letzlich darauf ankommen mit welchem Aufwand man (ein oder diverse Gerichte?) zu welchem Ergebnis kommen.
Entspannt zurücklehen sollte sich der Verkäufer IMO nicht. Falls die ihm bekannten Mängel (wie z.B. das Dach) nicht aufgeführt wurden und das Exposé einen gewissen Aussagewert erlangt, war es keine gute Idee dort zu schreiben: "Nach umfangreichen Erneuerungen im Jahr 2005 ( Heizung, Fenster, Bäder etc.) stehen nur persönliche Renovierungsarbeiten an...

VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Auf jeden Fall sollte man auch einen Anwalt beauftragen - allein schon wegen der "Waffengleichheit" mit dem Käufer. Sollte es zu einem Prozess kommen, bestünde ohnehin Anwaltszwang.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandra Pfeiffer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank an alle, die Ihre Meinung geschrieben haben.

Wir waren beim Anwalt, dieser sieht uns schon im Recht, da wir nicht wirklich vorhatten, irgend etwas zu vertuschen.

Wir hatten das Haus ein halbes Jahr vorm Verkauf auch noch ganz normal vermietet und es gab keine Probleme oder Veränderungen nach Auszug der Mieter!

Ich selbst hatte erst beim Notar zur Unterschrift Kontakt mit den Käufern und auch natürlich keine falschen Angaben gemacht!

Das der Dachstuhl und das Dach wirklich komplett erneuert werden muss zweifeln wir eigentlich an, da der Gutachter nich andere Sachen aufgeführt hat, die schlichtweg gar nicht stimmen...

Wir hatten z.b. innen die Hände begradigt , also Rigibs davor gesetzt, da unterstellt er uns jetzt kon innen die Dämmung mit nicht erlaubten Stoffen und der Rückbau würde 40 000 € kosten, aber das würde schlichtweg gar nich gedämmt von innen. Und ich war ja dabei...

Dann führt er auf, von außen, die verputzer Arbeiten wären nicht gut ausgeführt, weil mann zum putz des Nachbarhaus einfach keine genau gerade Linie hätte. Der Putz ist aber anders und das Haus ist ordentlich verputzt und gestrichen 2017...

Kostenpunkt 6000 € setzt er da an. Sind aber alles Dinge, die man im Vorfeld natürlich sehen kann...

Es nutzt jetzt nichts sich aufzuregen, ich warte jetzt ab was passiert, bin mir aber keiner Schuld bewusst!

Ich hatte mir gewünscht, die Käufer hätten mein liebes Haus so gerne, wie ich als ich darin gewohnt habe und die Situation ist enttäuschend und frustrierend !

Euch allen alles Liebe und nochmal vielen Dank!!

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